STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 0 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2028 Thema: Umsetzung der Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 12. Mai 2015 wurden die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen bei der Pflege vorgestellt. Damit soll es gelingen, den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum zu ermöglichen und pflegebedürftige Menschen in ihrer gewohnten Umgebung bedarfsgerechter zu versorgen. Die Empfehlungen betreffen in einigen Punkten die Zuständigkeit der Länder." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird der Freistaat Sachsen die Über-, Unter- und Fehlversorgung in Sachsen analysieren und, ggf. gemeinsam mit den Kommunen, Empfehlungen zur Sicherstellung der Versorgung erarbeiten? Wenn ja, wann mit Hilfe welcher Gremien? Wenn nicht, bitte begründen. Im Doppelhaushalt 2015/2016 wurden Mittel zur Förderung von Pflegekoordinatoren in allen Landkreisen und kreisfreien Städten bereit gestellt. Zu den Aufgaben der Pflegekoordinatoren sollen unter anderem die Bedarfsanalyse und die Erstellung von Prognosen über den Bedarf an stationärer und ambulanter pflegerischer Versorgung auf kommunaler Ebene gehören. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141 .51-15/342 Dresden, lf-Juli 2015 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucher. schutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 2: Wird der Freistaat Sachsen sich an der Finanzierung von Pflegestützpunkten beteiligen, wenn die Kommunen ihr neues Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten nutzen? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nicht, bitte begründen. Eine rechtliche Grundlage für ein Initiativrecht der Kommunen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten besteht derzeit nicht. Frage 3: Ist der Staatsregierung bekannt, ob Kommunen in Sachsen am Projekt "Modellkommune Pflege" teilnehmen, um neue Beratungsstrukturen zu erproben ? Wenn ja, welche? Die Stadtratsfraktion Bürger für Zwickau/Grüne im Stadtrat Zwickau hat sich mit einem diesbezüglichen Begehren an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz gewandt. Für die Einrichtung einer "Modellkommune Pflege" gibt es jedoch derzeit keine gesetzliche Grundlage. Frage 4: Mit welchen konkreten Maßnahmen wird der Freistaat Sachsen im Rahmen der Wohnraumförderung darauf hinwirken, dass zusätzlicher altersgerechter Wohnraum im Neu- und Altbau entsteht? Zusätzlicher altersgerechter Wohnraum soll im Rahmen der Wohnraumförderung vor allem durch Intensivierung der Förderung entstehen. Angesichts der im Freistaat Sachsen perspektivisch noch steigenden Zahl leer stehender Wohnungen soll die Förderung auf die vorhandenen Wohnungen konzentriert werden. Auch zur Erfüllung von Aufträgen aus dem Koalitionsvertrag wird der Freistaat Sachsen in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 für die Intensivierung der Landeswohnraumförderung einen Teil der Entflechtungsmittel des Bundes einsetzen. Im Haushaltsplan 2015/2016 sind dafür unter Haushaltsstelle 03 23/ 663 04 für 2015 und 2016 jeweils 5 Mio. EUR für die Gewährung von mit Mitteln des Freistaates Sachsen zusätzlich im Zins vergünstigten Förderdarlehen eingeplant. Beabsichtigt ist hierbei auch die Förderung von barrierereduzierenden Einzelmaßnahmen in Wohnräumen und im Umfeld von Wohngebäuden, von Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-2 und von Maßnahmen, mit denen der Standard "Aitersgerechtes Haus" erreicht wird. Die Förderbedingungen werden sich am KfW-Programm .,Aitersgerecht Umbauen " orientieren. Die für die geplante Zinszuschussförderung notwendige Förderrichtl inie wird derzeit erarbeitet. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 5: Wie und in welcher Form wird die Staatsregierung dem Sächsischen Landtag darüber berichtet, mit welchen Maßnahmen der Freistaat die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in Sachsen umsetzt? Im Pflegestärkungsgesetz II werden nur einzelne Empfehlungen der Bund-LänderArbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen umgesetzt; das Pflegestärkungsgesetz II liegt derzeit als Referentenentwurf vor. Es obliegt der Entscheidung des Bundes , ob und wie die weiteren Empfehlungen umgesetzt werden. Der Stand dieser Umsetzung ist der Staatsregierung nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2015-07-27T14:53:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes