2014/37088 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 0510 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/203 Thema: Baumfällungen im Stadtpark, an der Poststraße, am Schlossteichdamm und an der Allee Hufeweg in Pulsnitz (Landkreis Bautzen) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der SZ Kamenz vom Samstag den 01.11.2014 findet man im Artikel von Frank Oehl: Baumpflege mit der Kettensäge, folgende Sätze: „Nicht nur an der Poststraße, sondern auch im Schlosspark, am Schlossteichdamm und an der Allee Hufeweg sind „Baumpflegearbeiten“ angelaufen. Für mehr als 40 000 Euro ist die Firma Knorre Baumdienst Bautzen nicht nur mit der Kettensäge, aber auch mit dieser weithin hörbaren Gerätschaft in Pulsnitz zugange. „Die Maßnahme wird gefördert im Rahmen der Förderrichtlinie Natürliches Erbe“, heißt es im Amtsblatt. ... Es seien aber auch im Stadtpark mehrere kräftige Bäume abgeholzt worden. ...Die Pflegearbeiten schließen Abholzungen schon deshalb mit ein, weil der geprüfte Baumbestand teilweise Gefahrenquellen aufwies... „Natürlich müssen Gefährdungen, die von Sturmschäden ausgehen können, umgehend beseitigt werden“, so ein zuständiger Mitarbeiter im Rathaus. Das geschlagene Baumholz wird verkauft, heißt es.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Bäume wurden bzw. sollen noch gefällt werden im Rahmen der durch die Förderrichtlinie Natürliches Erbe - RL NE/2007 geförderten Baumpflegearbeiten im Stadtpark, an der Poststraße, am Schlossteichdamm und an der Allee Hufeweg in Pulsnitz? (Bitte aufgliedern nach gesunden und kranken Bäumen sowie nach Baumarten und Stammdurchmesser) Die Fällung von Bäumen ist kein Bestandteil der nach der Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2007) geförderten Maßnahmen. Seite 1 von 3 Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 6. November 2014 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4738 Dresden, s 0 m, 2014 Jetzt ! schalten Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2014/37088 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Gefördert wird die Sanierung von insgesamt 283 wertvollen Altbäumen im Stadtgebiet Pulsnitz. Die zusätzlichen und zeitgleich durchgeführten Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit (unter anderem gegebenenfalls notwendige Baumfällungen) werden ausschließlich durch die Stadt Pulsnitz beauftragt und finanziert. Frage 2: Welche Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Umweltverbände mit welchen Ergebnissen fand vor den Eingriffen in den Baumbestand statt? Die im Rahmen der RL NE/2007 geförderten Sanierungsmaßnahmen stellen keine Eingriffe dar. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens dieser Maßnahmen nach der RL NE/2007 findet keine Beteiligung der Öffentlichkeit beziehungsweise von Umweltverbänden statt. Gemäß Verfahrensbestimmungen RL NE/2007 wurde die zuständige untere Naturschutzbehörde des Landkreises Bautzen beteiligt. Die Auflagen in der entsprechenden Stellungnahme wurden als fachliche Auflagen in den Zuwendungsbescheid übernommen. Bezüglich der außerhalb von geförderten Maßnahmen stattfindenden Baumfällungen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Welche Ersatzmaßnahmen sind für die Eingriffe in den Gehölzbestand geplant (Bitte um Angabe der Maßnahmen mit Realisierungsort und -Zeitraum)? Wie in Frage 2 beschrieben, stellen die im Rahmen der RL NE/2007 geförderten Sanierungsmaßnahmen keine Eingriffe dar. Gegebenenfalls erforderliche Eingriffe im Rahmen der Herstellung der Verkehrssicherheit werden außerhalb der Förderung durchgeführt. Informationen zu Ersatzmaßnahmen liegen dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) daher nicht vor. Frage 4: Wann und in welcher Finanzhöhe erhielt die Stadt Pulsnitz im Rahmen der Förderrichtlinie „Natürliches Erbe- RL NE/2007“ mit welchem Zuwendungszweck eine Förderbescheid für o.g. Baumpflege/ -fällmaßnahmen? Der Zuwendungsbescheid für das Vorhaben A.1 „Sanierung der wertvollen Baumbestände Allee Schlossteichdamm, Schlosspark, Stadtpark Poststraße und Allee Hufeweg im Stadtgebiet Pulsnitz“ wurde am 27. November 2013 mit einem maximalen Zuwendungsbetrag von 29.362,23 Euro erlassen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche Zeitspanne umfasst der Bewilligungszeitraum und was beinhaltet die Zweckbindungsfrist? Im Zuwendungsbescheid ist der Bewilligungszeitraum vom 1. Oktober 2013 bis 20. Dezember 2014 festgelegt. Die Zweckbindungsfrist für das Vorhaben (Fördergegenstand A.1) beträgt gemäß Nr. 5 NBest-ELER fünf Jahre. Innerhalb der Zweckbindungsfrist dürfen keine erheblichen Veränderungen vorgenommen werden oder erfolgen, die die geförderten Maßnahmen beeinträchtigen. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3