STAATSIVIINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÚR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2038 Thema: verstöße gegen vorgaben beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Bezug auf den Bienenschutz und weitere pflanzenschutzrechtliche Vorgaben in Sachsen und Maßnahmen um Rückstände glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in Lebens- und Futtermitteln zu verringern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Inwiefern wurde jeweils wo und wenn in Sachsen seit Wirksamkeit der jeweiligen Anwendungsbestimmungen bzw. in den Jahren seit 2010, soweit die Anwendungsbestimmungen bereits länger zu beachten sind, durch welche Stelle festgestellt wurde, dass.bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gegen die folgenden Bestimmungen zum Bienenschutz verstoßen wurde? - NN 410, NB 6611, NB 6612, NB 6621, NB 6623, NB 663, NB 6641, - sowie welche Verstöße gegen die Vorgaben der Bienensch utzverordn u n g fistgestel lt wu rden. (Dabei sollte dargestellt werden, um welche Anwendungen es sich jeweils handelte, inwieweit jeweils eine Ahndung etwaiger Verstößen möglich wäre und wie festgestellte Verstöße jeweils geahndet wurden. Dabei bitte nach Landkreisen oder sonstigen geeigneten räumlichen Untergliederungen (bspw. AfL) untergliedern.) Bei systematischen und anlassbezogenen Kontrollen der Pflanzenschutzmittel -Anwendung in der Landwirtschaft und im Gartenbau kontrolliert das sächsische Landesamt für umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfuLG) schwerpunktmäßig die Sachkunde, die Pflanzenschutzgeräte, die Einhaltung der guten fachlichen Praxis, die Dokumentationspflicht sowie die mit Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smuLsachsen.de* lhr Zeichen PD 2-20'12 Pal{o lhre Nachricht vom l. Juli 20'15 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t',t9t4903 Dresden, ¿¡,7.Zevf TANDESGARTENSCHAU oErsNrlz/ERzGEBrncr 201 5 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fi¡r Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze g¡lt: B¡tte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch s¡gniertê sowie filr vêrschlüsselte elektronische DokumênteSeite I von 4 STAATS[4INìSTERìUI\4 FÜR UI4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN der Zulassung der Pflanzenschutzmittel (PSM) erteilten Auflagen, Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wurden in den Jahren 2010 bis 2014 keine Verstöße gegen die in der Anfrage genannten Bestimmungen zum Bienenschutz und gegen die Vorgaben der Bienenschutzverordnung festgestellt. Etwaige Verstöße wären Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes und könnten mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden. Frage 2: Inwiefern wurde wo in sachsen in den vergangenen fünf Jahren durch welche stelle festgestellt, dass bei Pflanzenschutzmitteln, für die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit das Ruhen der Zulassung angeordnet hat, ein lnverkehrbringen und Anwendung dennoch stattgefunden hat?(Dabei bitte darstellen, um welche Mittel, mit welchen wirkstoffen und welche Anwendungen es sich jeweils handelte und wie die verstößejeweils geahndet wurden. Dabei bitte nach Landkreisen oder sonstigen geeigneten räumlichen Untergliederungen (bspw. Äft¡ untergliedern ) Bei Kontrollen des Pflanzenschutzmittel-Verkehrs stellte das LfULG das lnverkehrbringen folgender PSM, für die das Ruhen der Zulassung angeordnet wurde, fest: Jahr PSM mit ruhender Zulassung Wirkstoff Ahndung Landkreis 2010 2011 2012 2013 Bayer Garten Combistäbchen lmidacloprid Veruvarnungsqeld Leipzig 2013 Compo Axoris lnsektenfrei Spritz- und Gießmittel Thiamethoxam Verwarnungsgeld Mittelsachsen 2013 Bayer Garten Combistäbchen Lizetan neu lmidacloprid Verwarnungsgeld Zwickau, Bautzen, Görlitz, Erzgebirgskreis , Mittelsachsen 2013 Compo Axoris lnsektenfrei für Orchideen Abamectin, Thiamethoxam Venivarnungsgeld Leipzig 2013 Bayer Garten Spinnmilbenspray lmidacloprid, Methiocarb Venrarnungsqeld Görlitz 2014 Bayer Garten Combistäbchen lmidacloprid Verwarnungsgeld Mittelsachsen 2014 Bayer Garten Spinnmilbensprav lmidacloprid, Methiocarb Verwarnungsgeld Mittelsachsen 2014 Bayer Garten Rosen Schädlingssprav lmidacloprid, Methiocarb Verwarnungsqeld Mittelsachsen 2014 Bayer Garten Combigranulat Lizetan lmidacloprid Verwarnungsqeld Leipzig, Zwickau 2014 Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan lmidacloprid, Methiocarb Verwarnungsgeld Bautzen 2014 Compo Axoris lnsektenfrei Quick-Granulat Thiamethoxam Venvarnungsqeld Leipzig, Bautzen Seite 2 von 4 STAATSMINìSTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 2014 Compo Axoris lnsektenfrei Konzentrat Thiamethoxam Venvarnungsgeld Leipzig 2014 Compo Axoris lnsektenfrei Quick-Sticks Thiamethoxam Veruvarnungsqeld Bautzen, Meißen ln den Jahren von 2010 bis 2014 wurde die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, für die das Ruhen der Zulassung angeordnet war, durch das LfULG nicht nachgewiesen. Frage 3: Wie wurden die in den Fragen I und 2 dargestellten Verstöße jeweils geahndet, auf welchem Weg gelangte der Verstoß den zuständigen Stellen dabei jeweils zur Kenntnis und welchen relativen und absoluten Anteil an den Verstößen gegen pflanzenschutzrechtliche Vorgaben (Auflagen, Anwendungsbestimmungen etc.) machen die o.g. Verstöße in den jeweiligen Jahren aus?(Beantwortung bitte in Tabellenform) Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 veruviesen. Die Verstöße nach Frage 2 wurden mit Veruvarnungsgeld geahndet (siehe Tabelle zur Frage 2). Die Verstöße wurden im Rahmen der systematischen Pflanzenschutzmittelverkehrskontrollen festgestellt. (Wurde ein Verstoß von mehreren Personen eines Betriebes begangen, so ist er in der Tabelle nur einmal aufgeführt). Kontrolljahr Verstöße gegen Pflanzenschutzrecht gesamt Verstöße nach Frage 2 (absoluter Anteil) Verstöße nach Frage 2 (relativer Anteil) 2010 24 2011 25 2012 29 2013 45 5 11o/o 2014 52 I 15 o/o Frage 4: Sollten die in den Fragen I bis 3 begehrten Angaben nicht oder nicht in der gewünschten Detailschärfe vorliegen: ln welcher Detailschärfe besitzt die Staatsregierung Kenntnis über Verstöße gegen Vorgaben beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln speziell unter dem Aspekt des Bienenschutzes, auf welchem Wege erlangt sie davon Kenntnis und inwiefern werden derartige Angaben der öffentlichkeit mitgeteilt? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 veruviesen. Die Kontrollergebnisse werden jährlich an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeldet. Das BVL erstellt den ,,Jahresbericht Pflanzenschutz -Kontrollprogramm", der die Ergebnisse der Bundesländer über die Verkehrsund Anwendungskontrollen zusammenfasst. Darüber hinaus informiert das zuständige Referat ,,Kontrolldienst Agrarwirtschaft" des LfULG im Rahmen von Veranstaltungèn über die Kontrollergebnisse. Ebenfalls dienen der ,,lnfodienst Landwirtschaft", der vom LfULG in einer Auflage von 8.000 Exemplaren fünfmal im Jahr herausgegeben wird und der Newsletter des LfULG zur Veröffentlichung der Kontrollergebnisse. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Die Jahresberichte werden im lnternetauftritt des BVL eingestellt unter berichte node.html. Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen wurden seit 201I in Sachsen mit demZiel ergriffen, wirksame Mittel und lnstrumente einzuführen, um künftig Rückstände glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in einergesundheitsgefährdenden Menge in Lebens- und Futtermitteln auszuschließen und die Veränderung solcher Mittel und Stoffe deutlich einzuschränken? Mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch das BVL werden Anwendungsbestimmungen als administrative Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensih und Tier und zum Schutz vor sonstigen erheblichen schädlichen Auswirkungen, insbesondere für den Naturhaushalt, festgesetzt. Diese Anwendungsbestimmungen haben das Ziel, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln und Futtermitteln innerhalb der zulässigen Rückstandshöchstgehalte zu begrenzen. Beispielsweise hatdas BVL im Mai 2Q14 die Anwendung glyphosathaltiger PSM durch Anderung der Anwendungsbestimmungen deutlich eingeschränkt. Der Wirkstoffaufwand pro Jahr wurde auf 3,6 kg/ha bei maximal zweimaliger Anwendung im Abstand von mindestens 90 Tagen begrenzt. Spätanwendungen in Druschfrüchtén zur Sikkation sind nur auf Teilflächen erlaubt, wenn die betreffenden Flächen ohne diese Maßnahme nicht beerntet werden könnten. Zur Vermeidung von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebens- und Futtermitteln, wird die Einhaltung dieser Auflagen und Anwendungsbestimmungen in der Landwirtschaft und im Gartenbau vom LfULG systematisch sowie anlass-bezogen und risikoorientiert kontrolliert. Werden die mit der Zulassungsentscheidung verbundenen Vorschriften eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass fê¡ne weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Darüber hinaus sind zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor überhöhten Rückständen an Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln und Futtermitteln Höchst-gehaltsregelungen in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegt, so auch für Glyphosat. Die risikoorientierte Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung Oei Höchstgehaltsregelungen für Glyphosat ist seit 2010 fester Bestandteil der amtlichen Lebensmittelund Futtermittelüberuvachung des Freistaates Sachsen. Dazu gehört zum Beispiel, dass im Rahmen spezieller Landesüberuvachungsprogramme Þrodukte sächsischer Erzeuger auf ihren Gehalt an Pflanzenschutzmittelrückständen überprüft werden. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung /) ,J. Barba Seite 4 von 4 2015-07-29T10:16:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes