STAATSIVIINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHÀFT SÄCHSISCHES STPÁTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfech 1005'10 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2039 Thema: verstöße gegen vorgaben beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Glomazone, Glyphosat und Neonicotinoiden in Sachsen und deren Ahndung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: lnwiefern wurde wo in Sachsen (bitte nach Landkreisen oder sonstigen geeigneten räumlichen Untergliederungen(bspw. AfL) untergliedern) beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glomazone gegen folgende Vorgaben (Auflagen, Anwendungsbestimmungen) seit 2010 jeweils verstoßen: NT149, NTl27, NTl46, NT152, NT153, NTl55, NW642-1, WHgl61 und welche Verstöße gab es bei diesen PSM darüber hinaus jeweils gegen Vorgaben zur maximale Anzahl der Behandlungen, dem maximalen Mittelaufwand, die Vorgaben zuÍ Anwendungstechnik, Wartezeiten und Anwendungszeitpunkt bzw. Stadium der Kultur - soweit diese Bestimmungen bei den jeweiligen Anwendungen zu beachten waren (soweit diese Vorgaben erst ab einem späteren Zeitpunkt zu beachten waren, diesen Zeitpunkt wählen)? Tabelle 1 listet Art und Anzahl der verstöße gegen die in der Fragestellung genannten Auflagen beziehungsweise Anwendungsbestimmungen (AWB) für Pfla¡zenschutzmittel (PSM) mit den wirkstoffen clomazone seit dem Jahr 2010 auf. Verstöße darüber hinaus sind nicht bekannt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012 Palïo lhre Nachricht vom 1. Juli 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-014't.50t19t4904 Dresden, )l l.- Zal>' IANDESGARTENSCHAU oErsNrrz/ERzcEBrnsr 201 5 Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden vvww smul.sachsen de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher m¡t Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kê¡n Zugang fûr elektronisch signierte sowie für verschlüssêlte êlektron¡sche Dokuments -!-qt Seite 1 von 6 STAATSMINISTERIUNI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Tabelle 1: verstöße beim Einsatz von PSM mit dem wirkstoff clomazone Frage 2: lnwiefern wurde wo in sachsen (bitte nach Landkreisen oder sonstigen geeigneten räumlichen Untergliederungen (bspw. ÄfL) untergliedern ) beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat jeweils gegen folgende Vorgaben (Auflagen, Anwendungsbestimmungen ) seit 2010 verstoßen: NG35t, VH352, NTl01, WA 700, wA 701, wA702, WA 703, NW642-1,W835, WH9l4, W549 und welche Verstöße gab es bei diesen PSM darüber hinaus jeweils gegen Vorgaben zur maximalen Anzahl der Behandlungen, dem maximalen Mittelaufwand, die Vorgaben zur Anwendungstechnik, Wartezeiten und Anwendungszeitpunkt bzw. Stadium der Kultur - soweit diese Bestimmungen bei den jeweiligen Anwendungen zu beachten waren (soweit diese Vorgaben erst ab einem späteren Zeitpunkt zu beachten waren, diesen Zeitpunkt wählen)? Gegen die Auflagen beziehungsweise AWB NG351 , NT101 , wA 700, wA 701,wA702, WA 703 und NW642-1 wurden im Rahmen der Kontrollen seit dem Jahr 2010, bezogen auf den Einsatz von PSM mit dem Wirkstoff Glyphosat, keine Verstöße festgestellt. Zu Verstößen gegen die Auflagen VH352, W835, WH914 und W549 liegen keine detaillierten Einzelinformationen vor. ln der für die Beantwortung der kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit waren hierzu keine lnformationen ermittelbar. Um zu ermitteln, mit welchen Wirkstoffen gegen welche dieser Auflagen verstoßen wurde, müssen alle diesbezüglichen Akten bei dem Lebensmittelübenryachungsamt und dem LfULG dahingehend untersucht werden. Dies würde mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Jahr Anzahl Verstöße gegen AWB aller PSM in SN insgesamt Anzahl Verstöße gegen AWB von PSM mit Glomazone Art des Verstoßes Ahndung Landkreis 2010 0 0 2011 4 1 Mindestabstand bzw. NT 114 nicht eingehalten Bußgeld: 100 Euro Nordsachsen 2012 4 2 Nichteinhaltung 1x NT 127+151 1x NT 126+151 Bußgeld: 100 Euro 200 Euro Nordsachsen Mittelsachsen 2013 4 3 Nichteinhaltung 1x NT 151 1x NT 151 1x NT 151 Bußgeld: 150 Euro 100 Euro 100 Euro Nordsachsen Mittelsachsen Mittelsachsen 2014 þ 3 Nichteinhaltung 1x NT 154 1x NT 154 1x NT 154 Bußgeld: 300 Euro 150 Euro 300 Euro Mittelsachsen Meißen Mittelsachsen Seite 2 von 6 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHÀFT Freistaat SACHSEN Uber diese nachgefragten Auflagen beziehungsweise AWB hinaus wurde in den Jahren 2011 und 2013 jeweils ein Verstoß bezogen auf den Einsatz von PSM mit dem Wirkstoff Glyphosat festgestellt (siehe Tabelle 2). Tabelle 2: Verstöße t)beim Einsatz von PSM mit dem Wirkstoff Glyphosat 1) über die in der Fragestellung aufgeführten Einzelauflagen und AWB hinausgehende Verstöße Inwiefern wurde wo in Sachsen (bitte nach Landkreisen oder sonstigen geeigneten räumlichen Untergliederungen (bspw. Äru) untergliedern ) beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit Neonicotinoiden seit dem Jahr 2010 jeweils gegen folgende unten genannte Vorgaben(Auflagen, Anwendungsbestimmungen) verstoßen und welche Verstöße gab es bei diesen PSM darüber hinaus jeweils gegen Vorgaben zur maximalen Anzahl der Behandlungen, dem maximalen Mittelaufwand, die Vorgaben zur Anwendungstechnik, Wartezeiten und Anwendungszeitpunkt bzw. Stadium der Kultur - soweit diese Bestimmungen bei den jeweiligen Anwendungen zu beachten waren: a. Mittel Dantop (Wirkstoff Clothianidin): SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages, NB 501, NB 502, NB 6611, NG 321, NT 102, NT 103, NT 109, NT 605, NW 469, NW 609-1, NW 642, NW 701, WW 709, WW 750, b. Mittel Warrant 700 WG (Wirkstoff lmidacloprid): SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften, SF245-01, NB 501, NB 504, NB 6611, NT l0l, NT 106, NT 109, NW 469, NW 605-01, NW 606, NW 607-1, NW 609-1, NW 900, WW 7091, sowie Mittel Gonfidor WG 70 (Wirkstoff lmidacloprid): SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften, sowie SF 1891, NB 501, NB 502, NB 503, NB 504, NB 6611, NT 1O8, NT 109, NW 469, NW 604, NW 605, NW 605-1, NW 606, NW 607, NW 642, NW 642-1, NW 701, WW 709, V 600 c. Mittel Actara (Wirkstoff Thiamethoxam): NB 6611, NT l0g, NW 469, NW 606, NW 609, WW 750, WW 70gl d. für die Mittel Cruiser, Gaucho, Sombrero, Janus und Poncho beta(und ggf. weitere als Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehand-lung oder Schlämmpulver oder Schlämmbeize zugelassene Neonicotinoide enthaltende Mittel): Frage 3: Jahr Anzahl Verstöße gegen AWB aller PSM in SN insqesamt Anzahl Verstöße gegen AWB von PSM mit Glyphosat Art des Verstoßes Ahndung Landkreis 2011 4 1 Uberschreitung der max. Aufwandmenqe Belehrung Leipzig 2013 4 1 Nichteinhaltung gute fachlichePraxis weqen Abdrift Belehrung Zwickau Seite 3 von 6 STAATSMINISTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 NW467, NW8l0, NWgll, NT679, NT694, NT697, NT699, NT6991, sowie die Vorgaben: - ,,Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."(vgl. NH677), - ,,Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden.,, (vgl. NH 679), - ,,Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanä|e." (vgl. NH 680), -,,Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s." (vgl. NH 681), - ,,Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen." (vgl. NH 682), -,,Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der ,,Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-lnstituts aufgeführt ist (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-lnstituts)." (vgl. NH 6æf )? - (soweit diese Vorgaben erst ab einem späteren Zeitpunkt zu beachten waren, diesen Zeitpunkt wählen)? Gegen die in der Fragestellung aufgezählten und zu der PSM-Gruppe der Neonicotinoiden zählenden Mittel, einschließlich deren Wirkstoffe sowie den aufgeführten Auflagen beziehungsweise AWB, wurden im Rahmen der Kontrollen seit dem Jahr 2010 keine Verstöße festgestellt. Zu Verstößen gegen die Auflagen SF 245-01 und SF 1891, bei denen es sich um arbeitsschutzrechtliche Anwenderschutzauflagen handelt, liegen keine detaillierten Einzelinformationen vor, da die Einhaltung dieser Auflagensachverhalte im Zuge von Kontrollen nach anderen Regelungsbereichen mit geprüft wird. ln der für die Beantwortung der kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit waren hierzu keine lnformationen ermittelbar. Um zu ermitteln, mit welchen Wirkstoffen gegen welche dieser Auflagen verstoßen wurden, müssen alle diesbezüglichen Akten bei den Gewerbeämtern dahingehend untersucht werden. Dies würde mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Über diese Auflagen bzw. AWB hinaus wurde bezogen auf den Einsatz von PSM mit Neonicotinoiden nur im Jahr 2012 ein weiterer Verstoß im Landkreis Leipzig festgestellt . Dabei wurde gegen die gute fachliche Praxis verstoßen (Überschreitung der maximalen Anwendungshäufigkeit). Der Verstoß wurde mit einer Belehrung geahndet. Seite 4 von 6 "îöl'Jüi'åäiÏ I = iXöilsurl LANDWìRTSCHAFT I \T' Frage 4: Wie wurden die in den Fragen I bis 3 dargestellten Verstöße jeweils geahndet, auf welchem Weg gelangte der Verstoß den zuständigen Stellen dabei jeweils zur Kenntnis und welchen relativen und absoluten Anteil an den Verstößen gegen pflanzenschutzrechtliche Vorgaben bei anderen Mitteln und Wirkstoffen (Auflagen, Anwendungsbestimmungen , Vorgaben zur maximale Anzahl der Behandlungen, dem maximalen Mittelaufwand, die Vorgaben zur Anwendungstechnik, Wartezeiten und Anwendungszeitpunkt bzw. Stadium der Kultur) machen die o.g. Verstöße aus?(Beantwortung bitte in Tabellenform; dabei einerseits Verstöße gegen Vorgaben bei PSM in den Fragen I bis 3 genannten Fällen getrennt von den sonstigen Verstößen gegen pflanzenschutzrechtliche Vorgaben bei der Anwendung der Wirkstoffe Glomazone, Glyphosat und die sog. Neonicotinoide darstellen, andererseits darstellen, welchen Anteil die Verstöße im Umgang mit den Wirkstoffen Ctomazone, Glyphosat und die sog. Neonicotinoide insgesamt an den Verstößen gegen pflanzenschutzrechtliche Vorgaben ausmachen) Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 wird venryiesen. Die Anzahl der Verstöße gegen pflanzenschutzrechtliche Vorgaben insgesamt, ist aus folgender Tabelle 3 zu entnehmen. Dabei sind alle Verstöße aufgeführt, die im gesamten Kontrollspektrum der Pflanzenschutzmittel-Anwendung in der Landwirtschaft und im Gartenbau bei systematischen und anlassbezogenen Kontrollen durch die im Freistaat Sachsen dafür zuständige Behörde, das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), festgestellt wurden. Kontrolliert werden dabei schwerpunktmäßig die Sachkunde, die Pflanzenschutzgeràte, die Einhaltung der guten fachlichen Praxis, die Dokumentationspflicht sowie die mit der Zulassung der Pflanzenschutzmittel (PSM) erteilten Auflagen, Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen . (Hinweis: Wurde ein Verstoß von mehreren Personen eines Betriebes begangen, so ist er in der Tabelle nur einmal aufgeführt) Tabelle 3: Verstöße gegen pflanzenschutzrechtliche Vorgaben insgesamt und jeweils relativer Anteil der Verstöße nach Frage 1 bis 3 Kontroll-jahr Verstöße gegenPflanzenschutzrecht gesamt Verstöße nach Frage I (relativer Anteil) Verstöße nach Frage 2 (relativer Anteil) Verstöße nach Frage 3 (relativer Anteil) 2010 24 2011 25 4 o/o 4 o/o 2012 29 7 o/o 3 o/o 2013 45 7 o/o 2 o/o 2014 52 6 o/o 2 o/o Seite 5 von 6 STAATSI\4 I NI ST ERì U I\4 FÜR UI\4WEIjT UND LANDWIRTSCHÀFT Freistaat SACHSEN5 Frage 5: Sollten die in den Fragen I bis 3 sowie 4 begehrten Angaben nicht oder nicht in der gewünschten Detailschärfe vorliegen: In welcher Detailschärfe hat die Staatsregierung Kenntnis über Verstöße gegen Vorgaben beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, auf welchem Wege erlangt sie davon Kenntnis und inwiefern werden derartige Angaben der öffentlichkeit mitgeteilt? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. Die Kontrollergebnisse werden jährlich an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeldet. Das BVL erstellt den ,,Jahresbericht Pflanzenschutz -Kontrollprogramm", der die Ergebnisse der Bundesländer über die Verkehrsund Anwendungskontrollen zusammenfasst. Die Jahresberichte werden im lnternetauftritt des BVL htto://www bvl bu nd.de/DE/08 Presselnfothek/04 Publi kation eingestellt unter Berichte/infothek berichte node.html Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung t3" Barbara Seite 6 von 6 2015-07-29T10:17:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes