2014/37087 STAÄTSM1N1STER1UM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT ■ES3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/204 Thema: Erlaubnis Holzverkauf im Rahmen der durch die Förderrichtlinie „Natürliches Erbe- RL NE/2007“ geförderten Baumfällungen am Beispiel der Baumpflegearbeiten in Pulsnitz (Landkreis Bautzen) Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 6. November 2014 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4739 Dresden, ‘ o MOV, 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Durch welchen der vier möglichen Gegenstände der Förderung innerhalb der Förderrichtlinie „Natürliches Erbe- RL NE/2007“ A Investive Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt, B Wiederkehrende Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen, Vielfalt C Naturschutzberatung und Öffentlichkeitsarbeit D Komplexvorhaben des Naturschutzes wird das Fällen der Bäume, im Stadtpark, an der Poststraße, am Schlossteichdamm und an der Allee Hufeweg in Pulsnitz in welcher Höhe gefördert? Das Fällen von Bäumen ist nicht Bestandteil des Fördervorhabens und wird daher nicht nach der Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2007) gefördert (siehe auch Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 6/203). Seite 1 von 2 Jetzt 0 schalten in Sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2014/37087 STAATSMINISTERFUM FÜR UMWELT ÜND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 2: Inwieweit ist der Verkauf von Holz, welches im Rahmen der Förderung in der Förderrichtlinie „Natürliches Erbe- RL NE/2007“ geschlagen wurde durch die Kommune Pulsnitz erlaubt? Das Fällen von Bäumen/Schlagen von Holz wird nicht nach der RL NE/2007 gefördert (siehe auch Antwort 1). Demzufolge ist der Verkauf von Holz im Rahmen der Förderung nicht relevant. Gegebenenfalls im Rahmen der Sanierung von 283 Altbäumen (Fördergegenstand) wird anfallendes Holz durch die Stadt Pulsnitz verwertet beziehungsweise entsorgt. Frage 3: Inwieweit ist der Verkauf von Holz im Förderbescheid im Rahmen der Förderrichtlinie „Natürliches Erbe- RL NE/2007“ für die Baumpflegearbeiten im Stadtpark, an der Poststraße, am Schlossteichdamm und an der Allee Hufeweg in Pulsnitz vorgesehen? Das Fällen von Bäumen/Schlagen von Holz wird nicht nach der RL NE/2007 gefördert (siehe auch Antworten 1 und 2). Demzufolge bedarf es im Zuwendungsbescheid keinerlei Regelungen zum Verkauf von Holz. Mit freundlichen Grüßen äf. (Lj Thomas Schmidt Seite 2 von 2