STAATSM1N1STER1UM FÜ R SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2045 Thema: Kampf gegen Drogenmissbrauch Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Drogenausstiegsprogramme gibt es in Sachsen die vom Freistaat Sachsen finanziert beziehungsweise zumindest mitfinanziert werden, welche sind dies und wer sind die Träger der jeweilige Programme? Der Begriff "Drogenausstiegsprogramm" ist unbestimmt. Grundsätzlich lassen sich ihm die Bausteine des klassischen Suchthilfesystems , bestehend aus niedrigschwelligen Kontaktangeboten, Beratung, der akutmedizinischen Versorgung (Entgiftung bzw. Entzug), der sozialmedizinisch und psychotherapeutisch geprägten Rehabilitationsbehandlung (Entwöhnung ) sowie der Nachsorge, zuordnen. Eine differenzierte Darstellung des sächsischen Suchthilfesystems ist Inhalt des 2. Sächsischen Drogen- und Suchtberichtes, auf den verwiesen wird. Eine Übersicht der Einrichtungen der Suchthilfe sowie der jeweiligen Träger wird regelmäßig durch die Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. veröffentlicht, z.B. unter www.slsev.de. Auf Grund der Komplexität des Suchthilfesystems lässt sich nicht abschließend beziffern, in welchem Umfang der Freistaat Sachsen mitfinanziert. Frage 2: Gibt es unter diesen Drogenausstiegsprogrammen auch solche , welche die Abgabe von Methadon beinhalten und welche sind dies? Die Abgabe von Methadon kann im Rahmen einer Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängigkeit erfolgen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-0141 .51-15/348 l{esden, 4[ Juli 2015 Hausanschrlft: Slchslsches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Eine Substitutionsbehandlung ist eine individuelle, vertragsärztliche Behandlung/ Therapie . Die Finanzierung der ärztlichen Leistungen im Rahmen der substitutionsgestützten Behandlung wird durch die jeweiligen Krankenkassen übernommen. Frage 3: Welche Kosten entstanden dem Freistaat Sachsen durch die Drogenausstiegsprogramme im Allgemeinen und die Abgabe von Methadon im Speziellen in den Jahren 2010-2014 (Bitte Kosten zu jedem Jahr und jedem Wirkstoff aufschlüsseln) Eine Bezifferung der Gesamtkosten des Suchthilfesystems in Sachsen ist wegen dessen Komplexität nicht möglich, siehe auch Frage 1. Ebenso lassen sich die Kosten einer Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängigkeit im Einzelnen nicht beziffern. Die Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenkasse (siehe Frage 2) beinhaltet nicht die psychosoziale Begleitung einer Substitutionsbehandlung , die jedoch notwendiger Bestandteil eines umfassenden Therapiekonzeptes (GBA-Richtlinie) ist und im Zusammenhang mit der Verschreibung eines Substitutionsmittels verpflichtend gefordert (§ 5 BtMW) wird. Im Freistaat Sachsen wird die psychosoziale Begleitung bei Substitutionsbehandlungen überwiegend von den Suchtberatungs- und Behandlungsstellen geleistet und durch die Kommunen, das Land sowie durch Eigenmittel der Träger der Einrichtung f inanziert. Deshalb ist eine abschließende Bezifferung der Kosten der Behandlung von Substitutionspatienten nicht möglich. Frage 4: Wie viele Suchterkrankte erhalten im Freistaat Sachsen Wirkstoffe im Rahmen einer therapeutischen Abgabe, die aus staatlichen Mitteln finanziert wird? Der sächsischen Staatsregierung liegen keine Angaben zur Abgabe von Wirkstoffen im Rahmen einer therapeutischen Abgabe vor. Frage 5: Wie viele Menschen nehmen an den Drogenausstiegsprogrammen teil und zu welchen gesellschaftlichen Gruppierungen gehören diese jeweils? [Bitte aufschlüsseln im Hinblick auf den prozentualem Anteil nach -Personen mit und ohne festen Wohnsitz -Arbeitslose und Personen mit festem Arbeitsplatz -Studenten, Schüler und Auszubildende -Asylbewerber (Antragsteller, Geduldete und Berechtigte) -Minderjährige -Sonstige] Bezogen auf die substitutionsgestützte Behandlung bei Opiatabhängigkeit liegen der Sächsischen Staatsregierung lediglich die Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor. Diese Daten werden im Rahmen des Substitutionsregisters nach § Sa Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) erhoben. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Informationen zur Zahl der Substitutionsbehandlung in Sachsen können der Anlage entnommen werden. Die in der Fragestellung erbetenen Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. Anlage Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Anlage Drs.-Nr.: 6/2045 1Landkre1sl Anzahl Anzahl Anzahl IAnzanl IAnzanl Anzanl IAnzanl Anzanl Anzahl Anzahl Kreisfreie Stadt der der der der der der der der der der Patienten Patienten Patienten Patienten Patienten Patienten Patienten Patienten Patienten Patienten 1 .1. -31 .12. 01 .10. 1 .1. -31 . 12. 01 .10. 1.1.-31 .12. 01 .10. 1.1.-31 .12. 01 .10. 1.1.-31 .12 01 .10. 2010 2011 2012 2013 2014 Landkreis Bautzen 0 0 1 0 0 0 0 0 2 0 Stadt Chemnitz 136 103 129 103 132 101 118 88 133 98 Stadt Dresden 159 83 152 99 149 90 131 95 130 99 Erzgebirgskreis 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Landkreis Görlitz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Landkreis Leipzig 0 0 3 2 15 6 9 4 10 8 Stadt Leipzig 886 507 897 464 791 451 784 429 640 362 Landkreis Meißen 7 3 11 5 7 5 6 1 0 0 Landkreis Mittelsachs. 10 7 13 8 19 13 21 15 18 12 Landkreis Nordsachs. 5 4 9 6 7 3 4 4 4 4 Sachs.S-Osterzgebirge 7 1 3 0 4 1 3 3 6 3 Vogtlandkreis 0 0 1 0 1 1 1 1 1 0 Landkreis Zwickau 65 41 36 21 27 11 10 8 7 7 I t 1275 749 1255 708 1152 682 1087 648 951 593 2015-07-29T10:21:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes