SACHS'ISCHE STAATSKANZLEI SACHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage de.[ Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BUNDNIS gO/DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 612046 Thema: Kommission zut umfassenden Evaluation der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "lm Koalitionsvertrag heißt es auf Seite 97: ,,Der öffentliche Dienst des Freistaates Sachsen ist hinsichtlich seiner Aufgaben sowie der daraus resultierenden Personal- und Sachausstattung umfassend zu evaluieren. Die Koalitionspartner setzen dazu eine Kommission ein. Über die Aufgabenstellung, Größe und Zusammensetzung entscheidetdas Kabinett. Die Kommission erstellt bis 2016 eine aufgabenorientierte Personalbedarfsplanung für den öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen. Der Prozess soll transparent gestaltet und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv eingebunden werden. Die Kommission ermittelt außerdem mögliche Konsequenzen für den Behördenaufbau und die Struktur der Landesveruvaltung. Wir werdendie Personalausgaben des Freistaates langfristig stabilisieren. Grundlage dafür ist die aufgabenorientierte Personalbedarfsplanung, die auch über die Umsetzung und die Höhe des zukünftigen Stel lenabbaus entscheidet." Dem Geschäftsverteilungsplan der SK ist zu entnehmen, dass im Referat 14 eine Geschäftsstelle "Kommission zur umfassenden Evaluation der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung" eingerichtet wurde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.14- 0141.51t42t10 Dresden, l¡ $ . .rrri zors 2015t29904 DI€ KAMPAGN€ D€S FR€ISTAATCS SACHS€N. Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden .. SO GEHT SACHSISCH Seite 1 von 3 www.sachsen.de SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 1: Wie lautet gemäß Kabinettsbeschluss die Aufgabenstellung der Kommission und wie ist die Kommission personell untersetzt? (Bitte auflisten nach Ressorts und Funktionsstufen) Frage 3: Nach welchen Kriterien erfolgt die Evaluierung des öffentlichen Dienstes des Freistaates Sachsen hinsichtlich seiner Aufgaben sowie der daraus resultierenden Personal- und Sachausstattung und mit welcher Zielsetzung? (bitte Kriterien einzeln auflisten mit entsprechender Zielsetzu ng) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Das Kabinett hat mit Wirkung zum 1. Februar 2015 die im Koalitionsvertrag in der Rubrik ,,lnnovative und bürgernahe Veruvaltung" vorgesehene Kommission zut umfassenden Evaluation der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung des Freistaates eingesetzt. Die Kommission hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung vorhandener Personalbedarfsberechnungssysteme, Entwicklungskonzepte sowie durchgeführter Evaluationen, Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchungen ein Konzept für eine zukünftige, aufgabenorientierte Personalbedarfsplanung der Behörden des Freistaates Sachsen zu erarbeiten. Die Konzeption soll einerseits dem Gedanken der Bürgernähe und Mitarbeiterorientierung und andererseits der nachhaltigen Finanzierbarkeit der Personalausgaben Rechnung tragen. Sie soll zudem Vorschläge für geeígnete Eckpunkte der zukünftigen Personalausstattung unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen entwickeln. Mitglieder der Kommission sind je ein Vertreter der Ressorts, hier der jeweiligen Abteilungsleiter 1 unter Vorsitz und Federführung der Sächsischen Staatskanzlei. Weitere Mitglieder sind zwei Vertreter der Bediensteten sowie ein Vertreter einer wissenschaftlichen Einrichtung. Frage 2: Welche Bereiche des öffentlichen Dienstes werden evaluiert? (bitte auflisten nach Staatsministerien, nachgeordneten Behörden, Abteilungen, Referate) Der Kabinettsauftrag umfasst die flächendeckende Evaluation der Personal- und Sachausstattung aller Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen. Ausgenommen sind der Sächsische Rechnungshof und der Sächsische Landtag. Frage 4: Bis wann soll die Evaluierung des öffentlichen Dienstes des Freistaates Sachsen hinsichtlich seiner Aufgaben sowie der daraus resultierenden Personal- und Sachausstattung erfolgt sein? Frage 5 Wann und an wen wird die Kommission über erste Ergebnisse berichten bzw. einen Zwischenbericht vorlegen? Werden die Ergebnisse bzw. der Zwischenbericht zeitgleich dem Landtag zur Verfügung gestellt? Seite 2 von 3 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN# Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 bis 5: Gemäß Kabinettsbeschluss hat die Kommission dem Kabinett bis zum 1. September 2015 einen Zwischenbericht und bis zum Frühjahr 2016 einen abschließenden Bericht vorzulegen. Die Mitglieder des Sächsischen Landtages werden nach Abschluss der Arbeiten in geeigneter Art und Weise unterrichtet. Mit freundlichen Grüßen2 v"il. Dr. Fritz Jaeckel Seite 3 von 3 2015-07-30T13:39:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes