STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCFIUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Älbertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/205 Thema: Unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 17. Oktober wurde das auf einem Sondertreffen der Innenminister von Bund und Ländern erarbeitete Positionspapier zum Kampf gegen Terrorismus und zur Flüchtlingspolitik vorgestellt. Da die Zahl unbegleiteter Minderjähriger weiter zunimmt, solle die einseitige Belastung für die Jugendämter in den Kommunen vermieden werden, heißt es darin unter anderem.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge leben im Freistaat Sachsen und wo sind sie jeweils untergebracht? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Herkunft, Aufenthaltsdauer, Landkreis/kreisfreie Stadt seit 2010 bis heute.) Die gewünschten Angaben werden von der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) nicht erfasst. Nach einer Recherche des Landesjugendamtes sind aktuell 117 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge nach Sachsen eingereist. Soweit eine Unterbringung im Rahmen der jugendhilferechtlichen Versorgung ansteht, erfolgt diese in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Frage 2: Durch welche konkreten Maßnahmen soll die eingangs beschriebene einseitige Belastung für die Jugendämter und Kommunen vermieden werden? Der Freistaat Sachsen gehört nicht zu den Haupteinreiseländern von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen. Die Jugendämter in Sachsen sind EM'..I Freistaat HP SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-14/690 Dresden, yf Dezember 2014 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRÄUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN daher im bundesweiten Vergleich nur unterproportional damit konfrontiert, diesem Personenkreis den notwendigen Schutz zu gewähren. Unabhängig davon beteiligt sich der Freistaat Sachsen aber gern. § 89d SGB VIII im Rahmen seiner Belastungsfähigkeit vollumfänglich an den bundesweit für die Versorgung, Betreuung und Unterbringung dieser Minderjährigen anfallenden Kosten. Frage 3: Wie steht die Staatsregierung zur Einrichtung einer Clearingstelle unter Vorhalt stationärer Plätze nach Magdeburger Vorbild? (siehe http://www.ctm-magdeburg.de/unsereeinrichtungen/erziehungshilfe/magdeburg/clearingstellefue runbegleiteteminderjaehrigefluechtlinge/clearingstelle-fuer*unbegleitete-minderjaehrige-fluechtlinge) Die Frage betrifft ein Tätigkeitsfeld der Träger der örtlichen freien und öffentlichen Jugendhilfe. Sie ist auf die Bewertung einer aktuellen politischen Diskussion gerichtet. Davon sieht die Staatsregierung ab. Frage 4: Wie und durch wen wird derzeit das Clearingverfahren durchgeführt? Es ist Aufgabe der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, den gesetzlich vorgesehenen Schutz zu gewähren. Gemäß der Antwort auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs. 5/13249 beantragt das Jugendamt bei berechtigten Zweifeln an der Altersangabe eine Anordnung der Altersfeststellung beim Familiengericht. Durch wen und wie konkret wird das Alter nach Beschluss des Familiengerichts festgestellt? Die Frage betrifft die richterliche Eigenverantwortung bei der Sachverhaltsklärung und anschließenden Entscheidung. Sie ist damit nicht auf ein Tätigkeitsfeld der Staatsregierung gerichtet. Die konkrete Prüfung erfolgt im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung. Frage 5: Seite 2 von 2