STAATSM1NISTEKIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2571 Dresden, 2j>. Juli 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2052 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat Juni 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsÄBI. Sonderdruck Jg 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugange Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Metho"- den der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs, 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht geHausanschrift : Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsan bin düng: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 BesucherparkplätzeBitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr , 2 oder 4 melden. STAATSM1N15TERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN genüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identitat seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliehe Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem InformationsInteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschütz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das "Informationsinteresse des Parlaments ^unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Sächiverf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz" ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen . Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten - in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen - Lager zugeordnet werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat Juni 2015 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Nr. Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner 02.06.2015 Großröhrsdort Rechtsextremisten Teilnahme an einer Demonstration "Großröhrsdort erhebt sich gegen den Wortbruch des Landrates - für die Schließung derAsylturnhalle "; Redner u. a. Simon RICHTER 03.06.2015 OttendorfOkrilla Rechtsextremisten ca. 35 Demonstration gegen die Kommunalpolitik in Ottendorf-Okrilla; Redner Simon RICHTER 04.06.2015 Sebnitz NPD 85 Demonstration "Echte Demokratie jetzt, Wir sind das Volk" 08.06.2015 Hoyerswerda Rechtsextremisten mind. 6 Spontandemonstration gegen die Asylpolitik 09.06.2015 Borna NPD Kundgebung zum Thema "Asylflut stoppen" 10.06.2015 KohrenSahlis , Borna JN Borna Plakatierungsaktion i. Z. m. derAntikapitalismuskampagne 12.06.2015 Haselbachtal Rechtsextremisten Teilnahme an einem Protest anlässlich des Tages der offenen Tür im geplanten Asylbewerberheim 13.06.2015 Haselbachtal Rechtsextremisten Teilnahme an einer Demonstration "Protest gegen den Ausbau eines kulturhistorischen Gebäudes zu einer als mangelhaft einzustufenden Asylunterkunft"; Redner Jürgen KÖTZING 16.06.2015 unmma NPD mind. 4 Infostand Seite 3 von 6 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Nr. Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner 10 17.06.2015 Dresden NPD ca. 120 Demonstration "Damals wie heute: Frieden. Freiheit , Souveränität!", Redner u.a. Jens BAUR, Arne SCHIMMER, Jan HÄNTZSCHEL, * 11 7.06.2015 Borna JN Borna mind. 2 Verteilaktion 18.06.2015 Dippoldiswalde Rechtsextremisten mind. 3 Teilnahme an einer Demonstration der Bürgerbewegung Kreis Dippoldiswalde Pegida 3 | 18.06.2015 Raum Borna JN Borna Plakatierungsaktion 14 19.06. 2015 Flauen DER DRITTE WEG Stützpunkt Vogtland Rechtsschulung und anschließender Vortragsabend zum Thema "Asylproblematik im Vogtland" 15 | 20.06.2015 Chemnitz, OT Ebersdort Rechtsextremisten mind. 2 Leitung und Teilnahme an einer Kundgebung der Bürgerinitiative: "Sicherheit für Ebersdorf', Redner: Martin KOHLMANN 16 '0.06.2015 Bautzen Rechtsextremisten Teilnahme an einer Veranstaltung der PEGIDA Bautzen; Redner Simon RICHTER 20.06.2015 unmma, Ortsteil Bahren NPD, JN Muldental mind. 6 Infostand 20./21.06. 2015 Sachsen, u. a. Landkreis Leipzig und Raum Dresden Rechtsextremisten, JN Sonnenwendfeiern 19 22.06.2015 Eilenburg JN Teilnahme an einer Demonstration von "GIDAregional " mit dem Thema : "Frieden und Demokratie " 20 21 23.06.2015 23.06.2015 Leipzig Würzen NPD NPD Infostand Infostand Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Nr. Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner 22 25.06.2015 Flauen DER DRITTE WEG - Stützpunkt Vogtland Flugblattverteilaktion 23 26.06.2015 Bohlen NPD ca. 50 Kundgebung "Volksgemeinschaft Leben - Deutsche helfen Deutsehen " 24 26.06.2015 Freital Rechtsextremisten Teilnahme an einer Demonstration gegen die Asylbewerberunterbringung in Freital Z3 26.06.2015 Borna JN Borna mind. 3 Infostand "Volksgemeinschaft Leben - Deutsche helfen Deutschen" 26 26.06.2015 Kitzscher JN Borna mind. 3 Infostand "Volksgemeinschaft Leben - Deutsche helfen Deutschen" z/ 27.06.2015 Haselbachtal Rechtsextremisten Teilnahme an einer Demonstration "Protest gegen den Ausbau eines kulturhistorischen Gebäudes zu einer als mangelhaft einzustufenden Asylunterkunft"; Redner Simon RICHTER 28 27.06.2015 Bautzen DIE RECHTE ca. 110 Demonstration "Souveränität = Freiheit, Freiheit = Souveränität", Redner u. a. Alexander KURTH, Daniela STAMM. * 29 27.06.2015 bundesweit, in Sachsen in Döbeln, Waldheim, Eilenburg, Chemnitz, Borna JN jeweils wenige Einzelpersonen Antikapitalistischer Putzaktionstag 30 27.06.2015 Weischlitz (Vogtlandkreis ) DER DRITTE WEG Flugblattverteilaktion 29.06.2015 Borna JN Teilnahme an einer Demonstration von "GIDAregional " mit dem Thema : "Frieden und Demokratie " Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Veranstalter Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner Infostand Teilnahme an einer ~Demonstration "Großröhrsdarf erhebt sich gegen den Wortbruch des Landrates - für die Schließung der Asylturnhalle "; Redner Siman RICHTER Frage 2: ^'5cheu^iSn ^,LT^en"RechtenJmobigen sinne wurden"" "°"at Juni t!iu.s"we!che" ,Gr".nden.bere".s. im vorfeld verboten ode7 aufgelöst' ^e"u"g/^ch.Datum/veranstaKun9sort.~Ve~ranstaite7CAn7ahTdue^T9Jlnn^ menden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)?' ----' -".." "^ .-'".icnEesn ^edeanufkgeXtals rechtsextremistisch bewertete" Aktivitäten im obigen Sinne verboMit freundlichen Grüßen In Vertretung ^^^- Sebastian Gemkow Seite 6 von 6 2015-07-28T08:54:43+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes