STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMfNISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7666 Dresden, 30. Juli 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2053 Thema: Deutschkurse für Asylbewerber Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie gestaltet sich gegenwärtig (Stichtag 31.03.2015) das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bei Deutschkursen für Asylbewerber? Übersteigt die Nachfrage das Angebot, verhält es sich umgekehrt oder ist das Verhältnis ausgewogen? In Trägerschaft des Freistaates Sachsen werden derzeit keine Deutschkurse durchgeführt. Asylbewerber haben gemäß § 44 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes keinen Anspruch auf einen Integrationskurs, welcher u. a. auch einen Sprachkurs beinhaltet. Anspruchsberechtigt sind danach ausschließlich Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis. Eine Teilnahme von Asylbewerbern kann lediglich im Rahmen verfügbarer Kursplätze zugelassen werden. Für die Durchführung und Organisation dieser Integrationskurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Frage 2: Wie viele anerkannte Asylbewerber, Menschen mit subsidiärem Schutz gern. § 4 Asylverfahrensgesetz oder Abschiebungsverbot gemäß § 60 Aufenthaltsgesetz befinden sich in Sachsen gegenwärtig (Stichtag 31.03.2015) in einem sozialversicherungspflichtigen BeschäftigungsVerhältnis ? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Slr. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheimBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Eine Beantwortung ist innerhalb der Antwortfrist nicht möglich. Der Staatsregierung liegen zum Fragegegenstand keine Erkenntnisse vor. Die Quellen, die der Staatsregierung innerhalb der Antwortfrist zugänglich waren, wurden ausgeschöpft . Die Erfassung statistischer Daten zur sozialversicherungspflichtigen Beschaftigung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit, die allerdings nicht über die erforderlichen Möglichkeiten verfügt, um die erbetenen Angaben zu erheben. Die Ermittlung der Angaben im Wege einer Einzelauswertung von weit über 2.600 potenziellen Personen, die zum Stichtag 31. März 2015 im Freistaat Sachsen lebten,' ist nicht leistbar, da es hierfür sowohl der Sichtung aller relevanten Akten (Ausländerakte, Leistungsakte) als auch der Abstimmung verschiedener Behörden (Ausländerbehörde, Sozialamt) und der Bundesagentur für Arbeit bedarf. Frage 3: Welche Mehrkosten sind im Jahr 2014 und im Jahr 2015 (Stichtag 31.03.2015) dadurch entstanden, dass Außenstellen der Erstaufnahmeeinrichtung geschaffen werden und Asylbewerber dort untergebracht werden mussten, u. a. durch die längeren Wege zu den Außenstellen? Die Schaffung und der Betrieb von Erstaufnahmeeinrichtungen ist eine gesetzliche Aufgabe, deren Erfüllung notwendige Kosten mit sich bringt. Mehrkosten im'Sinne von zusätzlichen, über die geplanten oder über das übliche Maß hinausgehenden Kosten, sind nicht entstanden. Durch die erstmalig belegten und in Betrieb genommenen Unterbringungsobjekte der Erstaufnahmeeinrichtung sind im Jahr 2014 für Miete, Verpflegung und Bewachung Kosten in Höhe von rd. 402.000,00 Euro entstanden. Durch die im l, Quartal 2015 erstmalig belegten und in Betrieb genommenen Unterbringungsobjekte der Erstaufnahmeeinrichtung sind bis zum Ablauf des l. Quartals 2015 für Miete, Verpflegung und Bewachung Kosten in Höhe von rd. 871.000,00 Euro entstanden . Aufgrund der Personalsituation, des enormen Rechercheaufwandes (alleine für das Jahr 2014 liegen im betreffenden Haushaltstitel 2.040 Rechnungen vor) und dem teilweise eingeschränkten Informationsgehalt der Rechnungen mussten einzelne Teilbetrage der genannten Summen hochgerechnet werden. Eine vollständige Recherche ist ohne Einschränkung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung nicht leistbar. Mehrkosten, u. a. durch längere Wege zu Außenstellen, werden statistisch nicht erfasst . Hinsichtlich der Fahrtkosten zur Asylantragstellung wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage, Drs.-Nr. 6/1967, verwiesen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Mit wie vielen zivilrechtlichen Vertragspartnern arbeiten die Unterbringungsbehörden insgesamt zusammen, um ihre Aufgaben zu erfüllen? Wie viele verschiedene Dienstleistungen werden von ihnen erbracht und welche sind dies? Die Unterbringungsbehörden nehmen für eine Vielzahl von Aufgaben sowohl im Rahmen der sozialen Betreuung als auch für integrative Maßnahmen, für die gesundheitliehe Betreuung oder im Zusammenhang mit dem Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften zivilrechtliche Vertragspartner in Anspruch. Eine Übersicht aller zivilrechtlichen Vertragspartner der Unterbringungsbehörden liegt der Staatsregierung nicht vor. Die nachfolgenden Angaben sind daher nur beispielhaft. Insbesondere in folgenden Gebieten arbeiten die Unterbringungsbehörden mit zivilrechtlichen Partnern zusammen: Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber (durch eine Vielzahl privater Betreiber), soziale Betreuung (z. B. durch gemeinnützige Organisationen wie Diakonie, Caritas , DRK, AWO, Malteser Hilfsdienst, Volkssolidarität und viele andere kleinere Vereine), Wachschutz (viele private Wachschutzunternehmen, z. B. WSM Wachschutz Mittweida Gmbh), Dolmetscherdienste, Ausstattung/Betreibung von dezentralen Unterkünften (z. B. Einrichtungshäuser, Märkte, Schlüsseldienste, Energieversorger, Reinigungsunternehmen u. a.), Schaffung von Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des § 5 des AsylbewerberLeistungsgesetzes in Zusammenarbeit mit vielen Maßnahmeträgern. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2015-08-04T12:22:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes