STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8909 Dresden, ^ Q Juli 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2055 Thema: Predective Policing Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Online-Blog ,Netzpolitik.org' wird über Modellprojekte der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und der Bundespolizei im Bereich ,Predictive Policing' berichtet (httDS://netzDolitik.ora/2014/auch-niedersachsen-exDerimentiert-mitDolizeilicher -vorhersaaesoftware-zum-zuae-kommt-diesmal-ibm, letzterZugriff 01.07.2015)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Sächsische Staatsregierung Informationen über Vorhersagesoftware wie deren Anwendungsbereiche und Einsatzvoraussetzungen bzw. Erfahrungen im Umgang (Predictive Policing) bei den Regierungen anderer Bundesländer, deren nachgeordneten Behörden oder der Bundesregierung, dem Bundesinnenministerium oder der Bundespolizei eingeholt? (Bitte mit Angabe der Art der Informationen und der jeweiligen Stelle, von der die Informationen eingeholt wurden!) Frage 2: Hat die Sächsische Staatsregierung Informationen über Vorhersagesoftware wie deren Anwendungsbereiche und Einsatzvoraussetzungen bzw. Erfahrungen im Umgang (Precitive Policing) bei Softwareherstellern und anderen Dritten eingeholt? (Bitte mit Angabe der Art der Information und des der jeweiligen Stelle, von der die Informationen eingeholt wurden!) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm.Buck-SU. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi. Sachsen, de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Bes ucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Beabsichtigte oder beabsichtigt die Sächsische Staatsregierung, Vorhersagesoftware (Predictive Policing) in Sachsen zu entwickeln oder sich an der Entwicklung und/oder Erprobung in anderen Bundesländern zu beteiligen oder solche Software in Sachsen zum Einsatz zu bringen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Auf die Antwort der Staatsregierung zur Drucksache 6/1665 wird ven/viesen. Darüber hinaus wird von einer Antwort der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Art. 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1-06). Die Fragen berühren den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil sie unmittelbar den Prüfprozess im Vorfeld der Entscheidung über die Einführung neuer ITAnwendungen betreffen. Die Frage danach, ob und ggf. welche Informationen seitens der Staatsregierung zu in anderen (Bundes)Ländern bzw. beim Bund geübten Verfahrensweisen , die in Sachsen bislang keine Anwendung finden, eingeholt werden, ist auf die Erlangung der Kenntnis über interne Willensbildungs- und Planungsprozesse gerichtet . Sie berührt somit den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung. Mit freundlichen Grüßen In Vertretun. y/ Barbara KleiSsd Staatsministerin Seite 2 von 2 2015-07-21T11:21:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes