STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2059 Thema: Nachfrage zu DRS 6/1763 Umsetzung ProfessorinnenProgramm in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen der Gleichstellung (s. Antwort der Staats regierung auf Frage 4) wären von einer verzögerten Ausreichung der Mittel an welchen Hochschulen betroffen? An der Technischen Universität Chemnitz wären nach eigenen Angaben von einer verzögerten Ausreichung der Mittel folgende beantragte zusätzli che gleichstellungsfördernde Maßnahmen für drei Regelprofessorinnen be troffen, da die eingereichten Anträge auf den Wartelistenplätzen 16, 19 und 42 platziert sind: • Zusätzliche Ausstattung für Professorinnen, insbesondere zur Unter stützung der Forschungsförderung sowie der Etablierung der Pro fessur (6 x 0,5 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen-Stellen sowie Sachkosten); • Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten und Frauenbeauf tragten der TU Chemnitz u. a. bei der organisatorischen Abwicklung des Professorinnenprogramms, Evaluation der Gleichstellungsmaß nahmen im Professorinnenprogramm; bei Projektdurchführungen, der Re-Auditierung als familiengerechte Hochschule und bei der Durchführung von Veranstaltungen, Drittmitteleinwerbung (0,75 Mitarbeiter /innen-Stelle und Sachkosten); • Postdoc-Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen (2 x 0,5 Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, TV-L 13 für ein Jahr i.d.R. in den MINT-Fächern); Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-0141.51/27/144-2015 Dresden, 2f Juli 2015 Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wiga rdstra (Je 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN • Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen sowie Ausbau des Recruitings von Studentinnen, Promovendinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen ins besondere durch Mentoring (0,75 Mitarbeiter/innen-Stelle zur Koordination und Sachkosten); • Erstellung eines Gender- und Diversitykonzeptes und Implementierung von Gleichstellungskompetenz an den Fakultäten und zentralen Einrichtungen (0,5 x wissenschaftliche Mitarbeiter/innen-Stelle und Sachkosten); • Vortragsprogramm an allen Fakultäten mit internationalen Gastwissenschaftlerinnen (Honorar-und Reisekosten); • Studentische Hilfskräfte zur optionalen Unterstützung von neuen Projekten im Gleichstellungsbereich; • Durchführung des Interdisziplinären Symposiums für Ingenieurinnen und Na turwissenschaftlerinnen ISINA zur Gewinnung und Vernetzung von Nach wuchswissenschaftlerinnen (Honorar- und Sachkosten); • Preise für hervorragende Abschlussarbeiten von Nachwuchswissenschaftlerin nen zur Förderung der wissenschaftlichen Karriere (Preisgelder); • Projekt Familiengerechte Hochschule: Thematische Elternstammtische sowie Sonderveranstaltungen des Familienservices für Studierende und Beschäftigte der TU Chemnitz mit Familien- und Pflegeaufgaben (Honorar- und Sachkosten). Die Technische Universität Bergakademie Freiberg hat folgende zusätzliche Maßnah men aus dem Gleichstellungskonzept der TU Bergakademie Freiberg vom März 2013 für die Verwendung der Mittel aus dem Professorinnenprogramm II benannt: • Verbesserung der Ausstattung einer mit einer Frau besetzten Professur; gesamt 230.000,00 € für 2016 und 2017; • Zusätzliche Vergabe des Mary-Hegeler-Stipendiums; gesamt 150.000,00 € (30.000,00 €/Jahrfür 2016 bis 2020); • Zusätzliche Förderung für Promotionen von Frauen; gesamt 300.000,00 € (ab 10/2015 bis 9/2020); • Verstärkung von Maßnahmen zum Mentoring bzw. Coaching für Studentinnen bzw. Nachwuchswissenschaftlerinnen; gesamt 25.000,00 € (ab 10/2015 bis 9/2020); • Gewinnung von Frauen (Professorinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen), die bereit sind, sich zur Wahl für eine Position in der Leitung bzw. in einem aka demischen Gremium zu stellen sowie Maßnahmen der Fakultäten und Institute zur Entlastung von Frauen bei der Wahrnehmung von Leitungs- bzw. Gremien tätigkeiten; gesamt 25.000,00 € (ab 10/2015 bis 9/2020); Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN • Zusätzliche öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen zur Thematisierung von Genderangelegenheiten im akademischen und außerakademischen Umfeld; gesamt 12.500,00 € (ab 10/2015 bis 9/2020). Frage 2: Welche Maßnahmen der Gleichstellung wurden im Rahmen des Professorinnen -Programmes I an welchen Hochschulen gefördert? Frage 3: Welche der Maßnahmen aus 2.) wurden nach Auslaufen der Förderung aufgrund einer nicht erfolgten, oder nicht erfolgreich erfolgten, erneuten Bewer bung für das Professorinnen-Programm II an welchen Hochschulen weitergeführt und welche wurden eingestellt? Frage 4: In welchem Umfang waren oder sind personelle Kapazitäten von der Nichtweiterführung von Projekten aus 3.) an welchen Hochschulen betroffen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2-4: Auf die in der Anlage 1 dargestellten Rückmeldungen der betroffenen Hochschulen wird verwiesen. Frage 5: Welche Maßnahmen der Gleichstellung werden an welchen Hochschu len aus Mitteln des Professorinnen-Programmes II gefördert? Auf die in der Anlage 2 dargestellten Rückmeldungen der betroffenen Hochschulen wird verwiesen. Die Technischen Universitäten Chemnitz und Bergakademie Freiberg fördern derzeit keine in den Anträgen zum Professorinnenprogramm II bezeichneten gleichstellungsfördemden Maßnahmen. Bei der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig fließen die Mittel des Professorinnenprogramms II entsprechend der Bund-LänderVereinbarung in die geförderte Vorgriffsprofessur. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung 2 Anlagen Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs. 6/2059 Hochschule Frage 2: Welche Maßnahmen der Gleichstel lung wurden im Rahmen des ProfessorinnenProgrammes I an welchen Hochschulen ge fördert? Frage 3: Welche der Maßnahmen aus 2.) wurden nach Auslaufen der Förderung auf grund einer nicht erfolgten, oder nicht er folgreich erfolgten, erneuten Bewerbung für das Professorinnen-Programm II an welchen Hochschulen weitergeführt und welche wur den eingestellt? Frage 4: In welchem Umfang waren oder sind personelle Kapazitäten von der Nichtweiterführung von Projekten aus 3.) an welchen Hochschulen be troffen? Technische Universität Dresden Die TU Dresden hat mit ihrem Gleichstellungs konzept (2009), welches der erfolgreichen Be werbung für das Professorinnenprogramm I zu grunde liegt, folgende gleichstellungsfördernde Maßnahmen etabliert und umgesetzt. Dazu gehö ren: • Aktive Rekrutierung • Dual-Career Service für internationale Nachwuchswissenschaftler/innen • Koordination MINT-Projekte • Maria-Reiche-Förderprogramm • Kita-Plätze und flexible Kinderbetreuung • Preis für Familienfreundlichkeit • Finanzmittel zur Anerkennung überpro portionale Beanspruchung Nicht zutreffend aufgrund der erfolgreichen Be werbung. Auf der Grundlage der Weiterentwicklung des Gleichstellungskonzepts war die Bewerbung der TU Dresden auch in der 2. Runde des Professorinnenprogramms erfolgreich. Inzwi schen wurden auch bereits zwei Anträge positiv beschieden. Ein dritter Antrag (Regelprofessur im Fach Wirtschafts- und Sozialgeographie, vgl. Anlage 2 der Drs. 6/1763) musste seitens der TU Dresden aufgrund des Weggangs der Pro fessorin zurückgezogen werden. Die TU Dres den ist derzeit bemüht, einen neuen dritten An trag beim Professorinnenprogramm II einzurei chen. Da die TU Dresden auch mit dem Professorinnenprogramm II erfolgreich ist, sind keine personellen Kapazitäten von einer Nichtweiterführung betroffen. Technische Universität Chemnitz • Unterstützung von Professorinnen durch be fristete Bereitstellung von Mitarbeiterstellen zur temporären Unterstützung der Drittmitteleinwerbung sowie von Projektdurchführun gen (6 x0,5 wissenschaftliche Mitarbeiter /innen-Stellen) • Unterstützung und Anerkennung von über durchschnittlichem Engagement von Profes sorinnen (Gremienarbeit, Berufungskommis sion, Professorinnennetzwerk u.a.) (Bereit stellung von Studentischen Hilfskraftstellen und Sachkostenzuschüssen) • Unterstützung der Gleichstellungsbeauftrag ten und Frauenbeauftragten der TU Chem nitz u.a. bei der organisatorischen AbwickDiese Sachlage trifft an der Technischen Uni versität Chemnitz nicht zu, da eine erfolgreiche erneute Bewerbung für das ProfessorinnenProgramm II erfolgte jedoch alle drei Anträge auf der Warteliste positioniert sind. An der Technischen Universität Chem nitz sind folgende personellen Kapazitä ten von der Nichtweiterführung von Pro jekten durch die Positionierung der ein gereichten Anträge im Professorinnenproqramm II auf der War teliste betroffen: a) Unterstützuna von Professorinnen durch wissenschaftliche Mitarbeiter/innen-Stellen sowie Studenti sche Hilfskraftstellen, b) Mitarbei ter/innen-Stelle der Frauen- und Gleich stellungsbeauftragten sowie Studenti sche Hilfskraftstellen zur Projektdurch führung. Anlage 1 zu Drs. 6/2059 lung des Professorinnenprogramms, Evalua tion der Gleichstellungsmaßnahmen im Professorinnenprogramm; bei Projektdurch führungen, der Re-Auditierung als Familien gerechte Hochschule und bei der Durchfüh rung von Veranstaltungen, Drittmitteleinwerbung (0,75 Mitarbeiter/innen-Stelle und Sachkosten) • Ausbau der Angebote für Schülerinnen und Schüler: vor allem Projekt Girls 'Tandem, Tutorinnenprojekt Studentin/Schülerin (Hier: Studentische Hilfskraftstellen und Sachkos ten) • Weiterbildungsmaßnahmen spezifisch für Studentinnen und Wissenschaftlerinnen zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen (Hono rare für Workshops, Vorträge, Ringvorlesun gen, Symposium ISINA) • Preise für hervorragende Abschlussarbeiten von Nachwuchswissenschaftlerinnen zur Förderung der wissenschaftlichen Karriere (Preisgelder) • Unterstützung des Projektes Familiengerech te Hochschule (Honorar- und Sachkosten) Hochschule Mittweida • Campusbüro für Familie und Chancen gleichheit ( Beratungs- und Vermittlungsan gebotes zur Vereinbarkeit von Studi um/Beruf und Familie und zur Förderung der Gleichstellung für weibliche Studierende und weibliche Beschäftigte mit Kind(ern), Wiedereinsteigerinnen in die wissenschaftliche Arbeit nach einer Babypause oder Pflege zeit) • KinderUni • Verbesserte Ausrichtung der Marketingstra tegie unter Genderaspekten Folgende Maßnahmen werden, finanziert aus dem Budget der Hochschule, in reduzierter Form weitergeführt: • Für das Campusbüro für Familie und Chancengleichheit besteht eine Mini malfinanzierung in Form von 1,0 VzÄ, die voraussichtlich zum 31.08.2015 aus läuft. • Durchführung der KinderUni mit 2-4 Vorlesungen pro Jahr • Familienunterstützende Öffnungszeiten der Bibliothek in reduzierter Form Personalkosten, die gemäß der be schriebenen Maßnahmen im Durch schnitt jährlich abgedeckt werden konn ten (Laufzeit 5 Jahre): 189.100 €. Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dres den Förderung des weiblichen wissenschaftli chen Nachwuchses Durchführung von Tutorien/Seminaren zur Vertiefung von Fachkenntnissen und zur Prüfungsvorbereitung für Studentinnen in MINT-Fächern Unterstützung Forschungsprojekte im Be reich Gender Mainstreaming Durchführung von zwei Berufungsworkshops Realisierung familienunterstützender Öff nungszeiten in der Bibliothek Einrichtung einer Künstlerischen Mitarbeiterstelle für Korrepetition - Besetzung mit Frauen • Durchführung von Tutorien wird fortge führt, aber nicht mehr speziell von Stu dentinnen für Studentinnen. Alle anderen Maßnahmen können nicht fortge führt werden. Das betrifft vor allem die Vergabe von Promotionsstipendien für den weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs. Es konnte eine halbe Stelle der Künstlerischen Mitarbeiterstelle für Korrepetition verstetigt wer den. Anlage 1 zu Drs. 6/2059 Die andere halbe Stelle konnte nicht weitergeführt werden. Anlage 2 zu Drs. 6/2059 Hochschule Frage 5: Welche Maßnahmen der Gleichstellung werden an welchen Hochschulen aus Mitteln des ProfessorinnenProgrammes II gefördert? Universität Leipzig » Projektreferentln-Stelle » Förderprogramm für Nachwuchswissenschaftlerinnen > Veranstaltungsreihe Gender • Entlastungsfonds für dezentrale Gleichstellungsbeauftragte > Beteiligung am Diversity Audit i Personalstelle Dual Career » Einrichtung eines E-Mentoring-Angebot » Entlastungsmittel für Professorinnen > Brückenstipendien » Stipendien für Forschungsaufenthalte » Einrichtung eines Genderportal i Gleichstellungsfonds für Fakultäten und Einrichtungen » Etablierung eines Familienservice Technische Universität Dresden Die zur Frage 2 aufgeführten gleichstellungsfördernden Maßnahmen aus dem Professorinnenprogramm 1 können mit Ausnahme der flexiblen Kinderbetreuung und dem Preis für Familienfreundlichkeit durch die beiden bewilligten Anträge des Professorinnenprogramms II fortgeführt werden. Jedoch ergeben sich aufgrund des Rückzugs des dritten Antrags folgende Einschränkungen bei den fortgeführten Maßnahmen: Maria-Reiche-Förderprogramm (geringeres Fördervolumen und damit eine geringere Anzahl an möglichen Förderungen) und Koordination MINT-Projekte (geringeres Fördervolumen und damit eine kürzere Laufzeit und geringere Ausstattung). Neben der flexiblen Kinderbetreuung und dem Preis für Familienfreundlichkeit sowie der Aufstockung des Maria-Reiche-Förderprogramms und der Koordination MINT-Projekte sind folgende weitere gleichstellungsfördernde Maßnahmen mit der Bewilligung des neuen dritten Antrages geplant: Ferienbetreuung für Schülerinnen und Schüler, Mittel für universitätsinterne Genderforschungsprojekte. Westsächsische Hochschule Zwickau > 0,5 VzÄ Stelle: Koordination Gleichstellung/ Professorinnenprogramm • 2 Promotionsstipendien/Jahr ä 1200€/Monat > Hochschulinterne Weiterbildungen und Workshops zum Thema Gleichstellung » Hochschulexterne Teilnahme an Weiterbildungen, Tagungen und Veranstaltungen zum Thema Gleichstellung > MINT Absolventinnenpreis für gute bis sehr gute Abschlussarbeiten im MINT Bereich » Organisation und praxisorientierte Umsetzung des Girl's Days » FerienUni Programm » zusätzliche MINT Förderung innerhalb der KinderUni • Schülerinnenwettbewerb » Professorinnennetzwerk > Zertifizierung familiengerechte Hochschule 2015-07-29T13:07:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes