STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-0141.51/27/18-2014 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, Herrn Dr. Matthias Rößler . Dezember 2014 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/206 Thema: Voraussichtliche Einnahmen aus Rückzahlungen und Zinsen im Rahmen der BAföG-Reform Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Änderungsentwurf der Bundesregierung zum Bundesausbildungsförderungsgesetz sieht für den § 56 Abs. 2 und 2a eine Reglung vor, die eine jährliche pauschale Überweisung eines Anteils der Einnahmen aus Darlehensrückzahlungen und Zinsen an die Länder beinhaltet. Dieser Rückfluss der genannten Einnahmen an die Länder soll sich ausweislich der Gesetzesbegründung über einen Zeitraum von ungefähr 11 Jahren ab 2015 erstrecken.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe werden dem Freistaat durch die Überweisung von Einkünften aus Zinsen und Darlehensrückzahlungen gemäß des geänderten § 56 Abs. 2 und 2a des Änderungsentwurfes der Bundesregierung zum Bundesausbildungsförderungsgesetz ab 2015 jährlich voraussichtlich zur Verfügung stehen? Frage 2: Welche Verwendung ist für diese Mittel vorgesehen und wie werden sie im kommenden Doppelhaushalt veranschlagt (bitte angeben Einzelplan, Kapitel, Titel)? Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Für den Doppelhaushalt 2015 und 2016 ist vorgesehen, bei Kapitel 12 04 Titel 182 02 - Darlehensrückflüsse - einen geschätzten Betrag von jährlich 13 Mio. € einzustellen. Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSM1N1STER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Im Ergebnis der vollständigen Übernahme des BAföG durch den Bund ist beabsichtigt, dadurch frei werdende Landesmittel über die Zuschussvereinbarung hinaus zusätzlich zur Stärkung des Hochschulbereiches einzusetzen. Die Darlehensrückflüsse sollen Bestandteil dieses Maßnahmepaketes sein. Dr. Eva-Maria Stangi Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2