Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2060 Thema: Rechtsfolgen der derzeitigen Entscheidung von Vattenfall zum Stopp der Umsiedlung infolge der Tagebauerweiterung Nochten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit der derzeitigen Entscheidung von Vattenfall, die Umsiedlung von Bürgerinnen und Bürger infolge der Tagebauerweiterung Nochten zu stoppen, sind eine Vielzahl von Folgen für die Menschen in der Region, u. a. auch in (planungs)rechtlicher Hinsicht verbunden, die im Interesse aller Betroffenen klärungsbedürftig sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Sächsischen Staatsregierung ist keine Entscheidung bekannt, auf deren Grundlage das Vorhaben zur Fortführung des Tagebaus Nachten mit Inanspruchnahme des Abbaugebietes 2 einschließlich der Umsiedlungen, wie im Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplanes beim Sächsischen Oberbergamt dargestellt, nicht weitergeführt werden würde. Frage 1: Welche konkreten gesetzlichen, untergesetzlichen oder planungsrechtlichen Ausnahmen (z. B. Ermessensleitende Hinweise zur Ausnahme von §10 Sächsisches Wassergesetz u. a.) bestehen derzeitig für das von den Umsiedlungsplänen für Nochten II betroffene Gebiet bzw. die betroffenen Gemeinden und Ortsteile? (Bitte unter Nennung der jeweils geltenden rechtlichen Grundlage und der ggf. diesbezüglich getroffenen Verwaltungsentscheidungen und bestehenden Ausnahmeregelungen darstellen.) Seite 1von2 ljSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/13/40 Dresden, 2 g 11 II 1 7(11'; , _, ,_, L ,_ J l..J Zc:rtifä:at seit 2006 audlt berufundfamllie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNISTERIUM FÜR WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR - Freistaat ~SACHSEN Hinsichtlich des von den Umsiedlungsplänen für Nachten II betroffenen Gebiets der Gemeinde Schleife wurde in den Ermessensleitenden Hinweisen des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der §§ 10 und 52 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) vom 11. Dezember 2013 auch eine Aussage zu der Frage des Einschreitens der zuständigen unteren Wasserbehörde im Rahmen des § 100 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 7 Satz 2 SächsWG nach Ablauf der Frist des § 10 SächsWG getroffen. So wird in der beispielhaften Aufzählung von Fallgruppen (Härtefällen) für den (vorübergehenden oder dauerhaften) Verzicht auf das Einschreiten aus Gründen des Gebots der Verhältnismäßigkeit sowie des Übermaßverbotes neben anderen ausdrücklich die Gemeinde Schleife benannt. Frage 2: Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt werden die derzeitig noch geltenden gesetzlichen, untergesetzlichen oder planungsrechtlichen Ausnahmen infolge des durch Vattenfall aktuell erklärten Stopps der Umsiedlungspläne von den handelnden, verantwortlichen und/oder zuständigen Behörden und Stellen hinsichtlich ihrer unveränderten Fortgeltung geprüft und ggf. zurückgenommen? (Bitte getrennt für die in Frage 1 bezeichneten rechtlichen Grundlagen, ggf. getroffenen Verwaltungsentscheidungen und bestehenden Ausnahmeregelungen darstellen .) Die in Frage 1 benannte Regelung wird gegenstandslos, wenn der Anlass nicht mehr gegeben ist. Frage 3: Welche konkreten Veranstaltungen zur Information der Betroffenen in den von Umsiedlung derzeitig offenkundig nicht mehr bedrohten Siedlungsgebieten werden durch die zuständigen Behörden und Stellen angeboten ? Frage 4: In welcher Weise und mit welchen Maßnahmen und Vorkehrungen stellt die Staatsregierung sicher, dass die derzeitig nicht mehr von einer Umsiedlung betroffenen Bürgerinnen und Bürger bzw. die in diesen Gebieten lebenden Menschen künftig nicht weiterhin auf der Grundlage der in Frage 1 genannten Ausnahmeregelungen gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen rechtlich ungleich behandelt bzw. in ihren Rechten benachteiligt werden? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen. Mit freundlichen Gr" en In Vertrltun 0. Barbar s h Seite 2 von 2 2015-07-30T09:58:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes