SACHSìSCHE STAATSKANZLEI SÄcHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen, Fraktion BUNDNIS gO/DIE GRUNEN Drs.-Nr.:6/2065 Thema: Verleihung des Sächsischen Verdienstordens Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Frauen und wie viele Männer erhielten seit 2009 den Sächsischen Verdienstorden durch lnitiative des Ministerpräsidenten bzw. auf Vorschlag der Vorschlagsberechtigten? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Den Verdienstorden des Freistaates Sachsen erhielten auf lnitiative des M i n iste rpräside nte n ba¡t. auf Vorsch lag de r Vorsch lags be rechtigten : Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 201 5 (Stand 30.06.201 5) Frauen Männer123 732 fanden keine Verleihungen statt522 1314211 Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl ïelefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de DIE KAMPAGN€ D€S FR€ISTAAT€S SACHS€N. Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.43.1-1032.1012119I Drcsden, f(0. Ausust 2015 Frage 2= Wie viele Vorschläge zur Verleihung des Sächsischen Verdienstordens gingen bei den Vorschlagsberechtigten seit 2009 jeweils ein? (Bitte nach Jahren sowie Geschlecht aufschlüsseln.) Folgende Anregungen (Vorschläge) zur Verleihung des Verdienstordens des Freistaates Sachsen gingen bei den Vorschlagsberechtigten ein: ,. so ccHT SACHSISCH Seite 1 von 4 www.sachsen.de SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN Jahr 2009 2010 2Q11 2012 2013 2014 201 5 (Stand 30.06.2015) Frauen 10 5 5 1 3 3 2 Mä 27 32 20II 13 11 nen f Frage 3: ln der Bekanntmachung des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Verdienstordens des Freistaates Sachsen vom 27. Oktober 1997 ist unter lV festgeschrieben, dass verdiente Persönlichkeiten aus allen Teilen der Bevölkerung möglichst gleichmäßig berücksichtigt werden sollen. lnwiefern wird die Verleihungspraxis dem gerecht, wenn der überwiegende Teil der geehrten Persönlichkeiten männlich ist und welche Gründe sieht die Staatsregierung hierfür? Die Bekanntmachung des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Verdienstordens des Freistaates Sachsen vom 27. Oktober 1997 stellt unter lV auf verdiente Persönlichkeiten aus allen Teilen der Bevölkerung ab. Das inkludiert nicht zwingend eine geschlechtsspezifische gleichmäßige Berücksichtigung bei den Ehrungen. Ziffer lV Satz 1 der Bekanntmachung zielt bei der Bewertung der Verdienste insbesondere auf die Berücksichtigung aller gesellschaftlichen Bereiche, wie beispielsweise Soziales, Gesundheitswesen, Wissenschaft, Forschung, Kunst, Wirtschaft u. a. Die ausgeübte Verleihungspraxis wird diesem Anliegen gerecht. Die Beantwortung der Frage 2 weist darauf hin, dass für Männer weit mehr Anregungen auf Ehrungen mit dem Verdienstorden des Freistaates Sachsen eingereicht werden als für Frauen. Darin sind auch die Gründe für mehr Ehrungen von männlichen verdienten Persönlichkeiten zu sehen. Frage 4: Was unternimmt die Staatsregierung, um die Verdienste von Frauen bei der Verleihung des Verdienstordens abzubilden? Das Recht auf Anregung einer verdienten Persönlichkeit aus allen Teilen der Bevölkerung zur Verleihung des Verdienstordens steht jedem Bürger zu. Die Verleihung des Verdienstordens ist nicht an das Geschlecht der verdienten Persönlichkeit gebunden. Mehr Anregungen von Frauen, die herausragende Verdienste vollbringen, sind wünschenswert. Entsprechende Empfehlungen werden seitens der Staatsregierung bei passenden Gelegenheiten gegeben bzw. auch initiiert. Frage 5: Wie viele Vorschläge hat die Staatsregierung respektive der Ministerpräsident seit 2005 für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes eingereicht? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Geschlecht und gestaffelt nach Klasse der Kreuze) Der Ministerpräsident (bei ihm liegt das Vorschlagsrecht für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Freistaat Sachsen) hat gegenüber dem Bundespräsidenten seit dem Seite 2 von 4 SÄCHSìScHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Jahr 2005 die folgenden Vorschläge - ausgewiesen nach Ordensstufen - zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Über die Verleihung und Ordensstufe entscheidet der Bundespräsident abschließend. 2005 Ordensstufe Verdienstmedaille Verdienstkreuz am Bande Verdienstkreuz 1. Klasse G roßes Verd ienstkreuz (GVK) GVK mit Stern GVK mit Stern u. Schulterband 2006 Ordensstufe Verdienstmedaille Verdienstkreuz am Bande Verdienstkreuz 1. Klasse Großes Verdienstkreuz 2007 Ordensstufe Verdienstmedaille Verdienstk reuz am Bande Verdienstkreuz 1. Klasse Großes Verdienstkreuz 2008 nraueF I 3 2 Frauen 3 Männer 5 22 5 4 Männer 3 14 4 1 Frauen nerMän 1 3 4 1 MännerFrauen 2 1 1 I F 1 2 1 4 2 3 1 Ordensstufe Verdienstmedaille Verdienstkreuz am Bande Verdienstkreuz 1. Klasse Ordensstufe Verdienstmedaille Verdienstkreuz am Bande Verdienstkreuz 1. Klasse Großes Verd ienstkreuz (GVK) GVK mit Stern GVK mit Stern u. Schulterband Ordensstufe Verdienstmedaille Verdienstkreuz am Bande Verdienstkreuz 1. Klasse Ordensstufe Verdienstmedaille Verdienstkreuz am Bande Verdienstkreuz 1. Klasse ne ern Män 4 5 1 Män 3 3 rauen r 2009 2010 2011 1 1 Frauen 5 4 1 Männer 2 2 3 enuFra 1 1 Seite 3 von 4 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 2012 2013 2014 2015 Mit un ln Ordensstufe Verdienstmedaille Verdienstkreuz am Bande Verdienstkreuz 1. Klasse Großes Verdienstkreuz Männer Ordensstufe Verdienstmedaille Verdienstkreuz am Bande Frauen Männer Ordensstufe Verdienstmedaille Verdienstkteuz am Bande Verdienstkreuz 1. Klasse Männer Der Ministerpräsident unterbreitete gegenüber dem Bundespräsidenten die folgenden Vorschläge. Die Verleihungen sind noch nicht erfolgt.Ordensstufe Frauen MännerVerdienstmedaille 2 2 Verdienstkreuz am Bande I Verdienstkreuz 1. Klasse 2 2 Grüßen uenFra 2 1 7 3 2 2 2 5 6 rauenF 2 4 1 ng a Markus Ulb Seite 4 von 4 2015-08-11T14:59:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes