STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMIIM1STERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7668 Dresden, \ . August 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2068 Thema: Erstaufnahmeeinrichtungen/-plätze für Asylsuchende in der Kreisfreien Stadt Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Kapazität, mit welchen Inbetriebnahmen, Zeiträumen und in wessen Betrieb plant bzw. sucht der Freistaat Sachsen Erstaufnahmeeinrichtungen /-plätze für Asylsuchende in der Kreisfreien Stadt Dresden ? Frage 2: Welche Immobilien des Freistaates und/oder der Kreisfreien Stadt Dresden bzw. Dritter sind ggf. derzeit nach welchen Kriterien in der engeren Prüfung für eine Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung (Auflistung der Kriterien und der Standorte erbeten.)? Frage 3: Wann soll die Auswahl und Vorbereitung einer Erstaufnahmeeinrichtu n g bzw. von Erstaufnahmeplätzen in der Landeshauptstadt Dresden für eine Belegung zur Verfügung stehen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: , Für.das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden sind derzeit folgende Objekte für die Erstaufnahme von Asylsuchenden geplant: Hausanschrift: Sächsisches Staatsmi nisten um des Innern Wifhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str 2 oder 4 meiden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Objekt Kapazität geplante Inbetriebnahme geplante Belegungsdauer Stauffenbergallee/ Hammerweg 700 Plätze Frühjahr 2017 dauerhaft Stauffenbergallee 2 500 Plätze Frühjahr 2016 mittelfristig (ca. 18 Monate) Über den jeweiligen Betreiber wurde noch keine Entscheidung getroffen. Zudem ist vorgesehen, die derzeitigen Notunterkünfte mit Zeiten auf der Bremer Straße sukzessive mit Containerunterkünften auszutauschen. Weitere Objekte werden geprüft. Hierzu liegen der Staatsregierung allerdings noch keine validen Planungsstände vor. Darüber hinaus wird von einer Beantwortung durch die Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und WillensbildungsProzesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH-Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1- 06). Dies ist vorliegend der Fall, weil die Staatsregierung derzeit an einer Präzisierung der Unterbringungskonzeption für die Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen arbeitet. In diesem Zusammenhang werden geeignete Standorte für jeweils 500 Erstaufnahmeplätze recherchiert. Die Recherchen befinden sich derzeit im internen Abstimmungsprozess . Notunterkünfte, die lediglich der vorübergehenden Unterbringung von Asylsuchenden dienen, wurden bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht berücksichtigt. Frage 4: Auf welche Weise und über welche Zuständigen kommuniziert der Freistaat Sachsen mit den zuständigen Behörden in der Landeshauptstadt, um eine gute Vorbereitung der Erstaufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in der Kreisfreien Stadt Dresden zu erreichen? Die Kommunikation mit der Landeshauptstadt Dresden bündelt und koordiniert die Vizepräsidentin der Dienststelle Dresden der Landesdirektion Sachsen, die im ständigen Austausch mit dem Büro des Oberbürgermeisters und mit dem zuständigen Bürgermeister der Landeshauptstadt Dresden steht. Die Kommunikation erfolgt vorwiegend telefonisch und schriftlich. Seite 2 von 3 STAATSMINISTBRIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Wann und in welcher Zuständigkeit wird der Freistaat Sachsen mit der Öffentlichkeit und mit bürgerschaftlichen Initiativen über die Einrichtung neuer Erstaufnahmeplätze kommunizieren, um Betreuung und Hilfen für Asytsuchende aus derZivilgesellschaft möglich zu machen? Die Landesdirektion Sachsen plant in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Dresden eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Containerstandort Stauffenbergallee 2, die voraussichtlich im September 2015 stattfinden wird. Abhängig von aktuellen Entwicklunge 7 werden weitere Veranstaltungen durchgeführt. Darüber hinaus wird es eine Besicfitigung geben. Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Für den Standort Stauffenb ^rgalj^e/Hammerweg wird es ebenfalls Bürgerinformationsveranstaltungen sowie eine/Bes/chtigung geben, die zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht feststehen. idlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2015-08-05T09:24:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes