SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 901DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2070 STAATSM1N1STERlUM FÜR KULTUS Thema: Ernährungsbildung als Teil der pädagogischen Konzeption sächsischer Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit wird die "Mittagspause" in den pädagogischen Konzepten sächsischer Schulen thematisiert? Pausenzeiten sind Bestandteil des Schulprogramms. Sie werden in Abhängigkeit von den Unterrichtszeiten und weiteren Bedingungen, wie z. B. die Anbindung der Schule an öffentliche Verkehrsmittel, festgelegt und in diesem Kontext thematisiert. Für Schulen mit Ganztagsangeboten hat die Mittagspause zur Rhythmisierung des Tagesablaufs besondere Bedeutung. Frage 2: In welcher Form sind die Themen Gesundheit und Ernährungsbildung , Pausen, Erholung, Stressabbau und Stressbewältigung in Hinblick auf die Schülergesundheit und die Herausbildung gesundheitsfördernder Lebensweise in die pädagogischen Konzepte der sächsischen Schulen eingebunden? Im Rahmen der Schulprogrammarbeit sind Schulen zur Initiierung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention verpflichtet. Unterstützung erhalten Schulen hierfür über die Online-Portale zur Ernährungs- und Verbraucherbildung, Förderung von Bewegung, Sport und Spiel sowie Förderung von Lebenskompetenzen (s. www.lsj-Iernportale.de). In den Portalen werden für die unterrichtliche Arbeit u. a. konkrete Lehrplanbezüge benannt und Informationen zur Entwicklung von Kompetenzstufen gegeben. Schulreferenten der Sächsischen Bildungsagentur begleiten und kontrollieren Schulen bei der Erstellung ihrer Schulprogramme und Umsetzung ihrer geplanten Maßnahmen. Gesundheitsförderung und Prävention sind zudem Gegenstand der externen Evaluation von Schulen durch das Sächsische Bildungsinstitut. Seite 1 von 2 5jSACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50-60/2070/2 Dresden, ~-;t~~ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SACHSEN Frage 3: Inwieweit folgen Schulen in öffentlicher Trägerschaft (gesondert: solche in Trägerschaft des Freistaates Sachsen) den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zur Länge der Mittagspause von 60 Minuten? Die Einhaltung der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für eine Mittagspause an Schulen von 60 Minuten wird statistisch nicht erfasst. Von den fünf Schulen in Trägerschaft des Freistaates Sachsen werden zwei Schulen der Empfehlung gerecht. Frage 4: Inwieweit gelten für die Gestaltung von Speiseräumen die gleichen pädagogischen Ansprüche wie für Lern- und Unterrichtsräume? Frage 5: Welche Vorgaben und Ansprüche gibt es bezüglich der Gestaltung von Speiseräumen sächsischer Schulen und auf welcher Grundlage basieren diese? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die Sächsische Bauordnung und die Sächsische Schulbaurichtlinie enthalten keine Regelungen zur Gestaltung von Speiseräumen. Schulen und Schulträger werden über das Projekt "Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Sachsen" der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. beraten. Die Vernetzungsstelle folgt den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2015-07-30T09:57:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes