STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATS MINISTER l UM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Akte nzei chen (bitte bei Antwort angeben) 23a.0141.51/7667 Dresden, tef Juli 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2071 Thema: Kommunale Haushalte 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Welche Landkreise, Kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2015 aus welchen Gründen der jeweils zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde keine beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2015 vorgelegt? Der Staatsregierung liegen die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Erkenntnisse hinsichtlich der Beschlussfassungen zum Haushalt sowie der Gründe für noch nicht beschlossene Haushaltssatzungen nicht vor. Beide Sachverhalte gehören zur Finanzhoheit einer Kommune und damit zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Insoweit unterliegen die Gemeinden lediglich der staatlichen Rechtsaufsicht. Zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen ist die Staatsregierung verpflichtet, die von ihr im Rahmen der Ausübung der Rechtsaufsicht gewonnenen Erkenntnisse preiszugeben, nicht jedoch, sich diese Erkenntnisse durch eine Abfrage bei den Kommunen erst zu verschaffen. Die Beschlussfassungen sowie die Gründe für noch nicht beschlossene Haushaltssatzungen werden im Rahmen der Ausübung der Rechtsaufsicht nicht erhoben. Die Staatsregierung hat demzufolge auch keinen Anlass, sich im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht insoweit gemäß § 113 SächsGemO berichten zu lassen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnisterium des Innern Wilhdm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi. sachsen. de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str 2 oder 4 meiden. 5TAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Im Rahmen der Rechtsaufsicht liegen der Staatsregierung allerdings Erkenntnisse mit Stand 30. Juni 2015 hinsichtlich der von den Kreisfreien Städten, Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden der jeweils zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegten Haushalte für das Haushaltsjahr 2015 vor. Von den Kreisfreien Städten und den Landkreisen hat nur der Vogtlandkreis der Rechtsaufsichtsbehörde noch keinen Haushalt für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegt. Folgende kreisangehörige Gemeinden haben den Rechtsaufsichtsbehörden noch keinen Haushalt für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegt: Erzgebirgskreis Auerbach, Burkhardtsdorf, Deutschneudorf, Drebach, Elterlein, Grünhain-Beierfeld, Grünhainichen, Pockau-Lengefeld, Scheibenberg, Schlettau, Schönheide, Seiffen. Landkreis Mittelsachsen Döbeln, Dorfchemnitz, Frankenberg/Sa., Großhartmannsdorf, Königshain-Wiederau, Leisnig, Lichtenberg, Neuhausen, Roßwein, Striegistal, Zschaitz-Ottewig. Vogtlandkreis Auerbach, Bergen, Grünbach, Lengenfeld, Mylau, Neumark, Neustadt, Reuth, Steinberg , Theuma, Tirpersdorf, Werda. Landkreis Zwickau Fraureuth, St. Egidien, Werdau. Landkreis Bautzen Bischofswerda, Bretnig-Hauswalde, Stadt Elstra, Frankenthal, Großdubrau, Großpostwitz /O.L, Königswartha, Lohsa, Nebelschütz, Neschwitz, Neukirch/Lausitz, Oßling, Puschwitz, Radibor, Steina. Landkreis Görlitz Bertsdorf-Hörnitz, Boxberg/O.L, Ebersbach-Neugersdorf, Groß Düben, Hohendubrau, Horka, Kodersdorf, Kottmar, Mittelherwigsdorf, Mücka, Neißeaue, Olbersdorf, Ostritz, Oybin, Quitzdorf am See, Schleife, Schönau-Berzdorf, Trebendorf. Landkreis Meißen Käbschütztal, Nassen. Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzaebirae Bad Gottleuba-Berggießhübel, Dippoldiswalde, Hartmannsdorf-Reichenau, Hohnstein, Klingenberg, Tharandt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Landkreise Leipzig Stadt Bad Lausick, Stadt Borna, Stadt Brandis, Espenhain, Stadt Frohburg, Stadt Grimma, Stadt Markkleeberg, Narsdorf, Stadt Zwenkau. Landkreis Nordsachsen Arzberg, Beilrode, Stadt Dahlen, Elsnig, Löbnitz, Naundorf. Die relativ hohe Anzahl der Kommunen resultiert im Wesentlichen daraus, dass in vielen Kommunen im 2. Quartal 2015 Bürgermeisterwahlen stattfanden. Darüber hinaus müssen aufgrund der Ubergangsregelungen des § 131 Abs. 8 SächsGemO 20 Kommunen erstmals einen doppischen Haushalt für das Haushaltsjahr2015 aufstellen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2015-07-28T08:56:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes