2015/24653 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2080 Thema: Verbreitung des Riesen-Bärenklaus in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Derzeit wird auf Facebook vor den Folgen des Kontaktes mit dem Riesen-Bärenklau gewarnt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Sächsischen Regionen ist eine besonders hohe Konzentration des Riesen-Bärenklaus zu beobachten? Eine besonders hohe Konzentration des Riesen-Bärenklaus war und ist im Vogtland zu beobachten. Der Riesen-Bärenklau wächst vorrangig auf nicht bewirtschafteten Flächen, insbesondere an Waldrändern oder in Uferbereichen von Gewässern. Frage 2: Was sind mögliche Ursachen für dieses vermehrte Aufkommen in einigen Regionen? Die Ursache für das gehäufte Auftreten des Riesen-Bärenklaus im Vogtland wird in der starken Verbreitung dieser Art in angrenzenden Gebieten der Tschechischen Republik gesehen. Von dort erfolgte die Einwanderung in den Freistaat Sachsen auf natürlichem Wege, beispielsweise durch Wind oder Vögel. Frage 3: Welche Fälle von Verbrennungsverletzungen, die durch den Hautkontakt mit dieser Pflanze verursacht werden, sind der Staatsregierung bekannt (bitte nach Altersgruppen und Grad der Verletzung aufschlüsseln)? Seite 1 von 2 iS'.. Freistaat SACHSEIN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-20-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 7. Juli 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4912 Dresden, ,??. ? /o 7}'~ lANDFSGÄ.r^CVAj Qliwm t2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2015/24653 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Fälle dieser Art unterliegen nicht der Meldepflicht. Die Staatsregierung kann daher hierüber keine Auskunft geben. Frage 4: Welche Maßnahmen wurden von der Staatsregierung unternommen, um die sächsische Bevölkerung und besonders Schüler über die Gefahren des Riesen-Bärenklau aufzuklären? Die für den Pflanzenschutz im Freistaat Sachsen zuständige Behörde, das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), hat in der Vergangenheit stetig Aufklärung über diese gesundheitsgefährdende Art betrieben. Unter anderem wurde ein Merkblatt „Der Riesen-Bärenklau“ erarbeitet (siehe www.smul.sachsen.de/lfulq/11905.htm). Eine Information der breiten Öffentlichkeit erfolgt ebenfalls in Fachvorträgen des LfULG in den Landkreisen und Kommunen. Aufgrund bislang nur weniger Einzelfälle von Berichten über das gesundheitsrelevante Auftreten von Riesenbärenklau im Freistaat Sachsen und der grundsätzlich bestehenden umweltmedizinischen Beratungs- beziehungsweise Informationsangebote der Gesundheitsbehörden vor Ort, wurde bislang noch keine Aufklärung durch die Staatsregierung forciert. Die Möglichkeiten eines entsprechenden Informationsangebotes werden derzeit geprüft. Frage 5: Welche Maßnahmen wurden oder werden ergriffen, um die Verbreitung des Riesen-Bärenklau einzudämmen? Bei der Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus arbeiten die Landkreise und Kommunen eng mit dem LfULG zusammen. Neben Empfehlungen zu vorbeugenden Maßnahmen, die auf die Verhinderung der weiteren Verschleppung abzielen, oder mechanischen Maßnahmen wie Ausgraben einzelner Pflanzen, Mähen, Fräsen oder Beweidung mit Schafen kommen auch chemische Bekämpfungsmaßnahmen infrage. Da die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen erlaubt ist, bedarf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland der Genehmigung durch die zuständige Behörde, das LfULG. Auf Antrag der Landkreise und Kommunen erteilte das LfULG nach vorausgegangener Einzelfallprüfung Genehmigungen zur Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus. Durch das konsequente Vorgehen und insbesondere aufgrund der engen Zusammenarbeit von LfULG und der kommunalen Ebene in den letzten 20 Jahren, konnte der Riesen-Bärenklau in bedeutendem Maße zurückgedrängt werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Seite 2 von 2