STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Staatsministerin Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-15/360 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LIN- \J? August 2015 KE Drs.-Nr.: 6/2081 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/1609, Nachfrage zu Drs. 6/998 - Förderprogramm für Medizinstudenten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Aus der Antwort auf Frage 1 ist zu entnehmen, dass am im Jahr 2008 eingeführten Programm „Studienbeihilfe“ lediglich 53 Studenten teilnahmen, von denen sich noch 20 im Studium befinden und eine monatliche Beihilfe erhalten.“ Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Haben die anderen 33 Studenten ihr Studium erfolgreich absolviert? Frage 2: Wenn ja, sind diese Absolventen jetzt als Fachärzte für Allgemeinmedizin in ärztlich unterversorgten Gebieten im Freistaat Sachsen niedergelassen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 2: Von den aktuell 53 Teilnehmenden des Programms „Studienbeihilfe“ haben 33 ihr Medizinstudium bereits erfolgreich absolviert und befinden sich momentan in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin bzw. stehen im Fall einer Teilnehmerin unmittelbar vor Beginn ihrer Weiterbildung. Erst nach Abschluss der Weiterbildung ist eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausarzt in Sachsen möglich. Insoweit ist Frage 2 zu verneinen. Frage 3: Welche Vertragsstrafen haben Absolventen dieses Förderprogramms zu erwarten, wenn sie sich nach erfolgreichem Studium nicht als Allgemeinmediziner niederlassen? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1NISTERUJM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Entscheiden sich Teilnehmende während des Studiums oder während der Weiterbildung gegen eine spätere Tätigkeit als Hausarzt in Sachsen, ist die bis zu diesem Zeitpunkt gewährte Studienbeihilfe zuzüglich 5% Zinsen ab Zeitpunkt der jeweiligen Auszahlung zurückzuzahlen. Darüber hinausgehende Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen. Frage 4: Was passiert mit Studenten, die während des Studiums scheitern? Bisher ist es nicht vorgekommen, dass Teilnehmende das Medizinstudium nicht erfolgreich abschließen konnten. Sollte dieser Fall eintreten, gilt auch hier, dass die bis zu diesem Zeitpunkt gewährte Studienbeihilfe zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen wäre. Frage 5: Werden und wurden Beihilfen zurückgefordert, weil das Studienziel nicht erreicht oder der Vertrag nicht erfüllt wurde (bitte aufschlüsseln nach Grund der Rückforderung und Höhe)? Seit Beginn des Programms im Jahr 2008 sind 6 Teilnehmende wieder aus dem Programm Studienbeihilfe ausgeschieden: 1. Grund: anderes Fachgebiet angestrebt (Gastroenterologie); Höhe der Rückforderung: 13.424,28 € 2. Grund: anderes Fachgebiet angestrebt (Chirurgie) Höhe der Rückforderung: 21.484,89 € 3. Grund: anderes Fachgebiet angestrebt Höhe der Rückforderung: 12.177,36 € 4. Grund: Anrechnung der Studienbeihilfe auf das BAföG Höhe der Rückforderung: 1.511,04 € 5. Grund: Private Gründe Höhe der Rückforderung: 9.439,69 € 6. Grund: Unsicherheit bzgl. späterem Fachgebiet Höhe der Rückforderung: 1.208,57 € Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2