STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staats minister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 37-0141.50/8916 Dresden, /^>. Juli 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2098 Thema: Neuer Brand bei der Pyral AG in Freiberg am 5. Juli 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Seit 2008 hat es bereits vier Mal an verschiedenen Standorten der Pyral AG gebrannt. Zweimal konnte keine Ursache ermittelt werden. Die Kosten der Feuerwehreinsätze haben immer die Kommunen getragen , selbst in Fällen, in denen die Betreiberin Brandschutzauflagen nicht erfüllt hat. Jetzt hat es am 5. Juli im Standort Freiberg schon wieder gebrannt. Die aufwändigen Löscharbeiten mit 200 Einsatzkräften dauerten mehrere Stunden. Die Bevölkerung musste wegen der Qualmwolken zum Schutz der Gesundheit über lange Zeiträume die Fenster geschlossen halten. ,Laut Freibergs Oberbürgermeister, Sven Krüger, war davon auszugeben, dass der Rauch gesundheitsgefährdend ist. Ein Messwagen sei angefordert worden, um dies zu überprüfen .'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was war die Ursache des Brandes und welche Konsequenzen werden von Betreiberin und Behörden daraus gezogen? Frage 2: Gab es Probleme beim Löscheinsatz (zu wenig Löschwasser, schlechter Zugang zum Brandherd usw.)? Frage 3: Welche Kosten verursachte der Feuerwehreinsatz und wer hat diese getragen bzw. wird diese tragen? Hausanschrift; Sächsisches Sta atsmi nisten um des Innern VWhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTETilUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wurde die Analytische Taskforce (ATF-CRN) angefordert und wenn nein warum nicht? Frage 5: Welche Schadstoffe wurden in welcher Konzentration in der Luft sowie im Löschwasser gemessen und welche Gefahr ging von ihnen aus? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregiemng verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handein verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgange oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG , Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn der Einsatz der öffentlichen Feuerwehr obliegt nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) als weisungsfreie Pflichtaufgabe und damit Selbstverwaltungsangelegenheit der örtlichen Brandschutzbehörde . Die Analytische Task Force (ATF) ist eine Einrichtung des Bundes. Der Staatsregierung liegen keine Informationen vor, ob die ATF angefordert wurde. Der Staatsregierung liegen im Übrigen keine Erkenntnisse vor, dass Probleme im Zusammenhang mit der Brandbekämpfung aufgetreten sind. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung r Barbara Klfepsl?h Staatsministerii Seite 2 von 2 2015-07-21T13:26:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes