Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2101 Thema: Lärmschutz an der Bundesstraße B 174 im Ortsteilbereich Kleinolbersdorf-Altenhain in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einer von der Chemnitzer Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig zum Thema „Lärmschutz an der Bundesstraße B 174" am 15. Juni 2015 angesetzten Einwohnerversammlung wurde von dem Vertreter des SMWA Herrn Sablotny erklärt, dass auf der Trasse der neugebauten B 174 in Höhe des Chemnitzer Gebietes Kleinolbersdorf-Altenhain Dauerzählstellen zur Ermittlung des tatsächlichen Verkehrsaufkommens in beide Richtungen der Straße eingerichtet wurden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurden die Dauerzählstellen eingerichtet und welches konkretes Ziel wird damit verfolgt bzw. für welche Entscheidungen sollen die erhobenen Daten als Grundlage dienen? In der Einwohnerversammlung am 15. Juni 2015 hat der Vertreter des SMWA nicht - anders als in der Vorbemerkung - erklärt, dass auf der B 174 im Bereich der Ortslage Kleinolbersdorf-Altenhain Dauerzählstellen bereits eingerichtet wurden. Da im Rahmen der Diskussion die Ergebnisse der bisherigen Verkehrszählungen angezweifelt wurden, soll auf der verlegten B 17 4 im genannten Bereich eine Dauerzählstelle zur Ermittlung repräsentativer Verkehrszahlen installiert werden . Das SMWA hat das Landesamt für Straßenbau und Verkehr beauftragt, die Einrichtung der Zählstelle planerisch vorzubereiten und zeitnah zu realisieren. Die Daten der automatischen Zählstellen , die von den Bundesländern erhoben und der Bundesanstalt für Straßenwesen quartalsweise übermittelt werden , sind eine wichtige Grundlage für verkehrs- oder bautechnische Entscheidungen und Maßnahmen. Sie dienen u. a. zur Ermittlung der HochSeite 1 von 2 SSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 62-1053 / 35 / 11 Dresden, 2 8. JULI Lu 1:.i Zrrtiflkat se it 2006 audlt bcrufu ndfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle : Hoyerswerd aer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINlSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR SSACHsEN rechnungsfaktoren für die Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) bei den alle fünf Jahre auf Bundesfernstraßen stattfindenden manuellen Straßenverkehrszählungen . Frage 2: Erfolgt eine getrennte Zählung des PKW- und des LKW-Verkehrs und wird die Zählung 24 Stunden am Tag vollzogen? An automatischen Zählstellen werden die Fahrzeuge permanent erfasst. Der Betrieb wird nur bei technischem Defekt oder Bauarbeiten unterbrochen. Je nach eingesetztem Gerätetyp können bis zu acht Fahrzeugarten unterschieden werden , so dass eine Auswertung im Hinblick auf den Pkw- und Lkw-Anteil in jedem Fall gewährleistet ist. Frage 3: Über welchen Zeitraum wird die Sammlung der Daten erstrecken und zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit vorgestellt bzw. zugänglich gemacht? Die Ergebnisse aller automatischen Zählstellen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen werden auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen unter http://www.bast.de/DE/FB-V/Fachthemen/v2-verkehrszaehlungNerkehrszaehlung.html jährlich veröffentlicht. Frage 4: Wie wird sichergestellt, dass die Ergebnisse in das seit 1. Juni 2015 eingeleitete Planänderungs- und Ergänzungsverfahren einfließen und zur Anpassung der Lärmschutzmaßnahmen führen? Nach der Inbetriebnahme der Dauerzählstelle auf der B 174 werden die Zählergebnisse der Planfeststellungsbehörde übermittelt, so dass deren Berücksichtigung im laufenden Verfahren gewährleistet ist. Zielstellung des von der Landesdirektion Sachsen von Amts wegen eingeleiteten Verfahrens ist die Neufestsetzung der erforderlichen Regelungen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Lärmschutz an der neu gebauten B 17 4. Dem Ergebnis des Verfahrens kann seitens des SMWA nicht vorgegriffen werden . Frage 5: Gehen die Messergebnisse in die Prognose des nächsten Landesverkehrsplanes ein? Die Ergebnisse der Dauerzählstellen fließen in die Erarbeitung der neuen Landesverkehrsprognose ein . Diese wiederum ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Ableitung notwendiger Maßnahmen und die strategischen Ziele des Landesverkehrsplanes . Mit freundlichen Grüßen In Vertretung ~bar~L Se ite 2 von 2 2015-07-28T14:48:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes