STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATS MINISTER l UM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/8919 Dresden . i, August 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2104 Thema: Versammlungsgeschehen GIDA-regional und Proteste in Borna am 29. Juni 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 29. Juni 2015 fand in Borna ein ,Spaziergang' der Gruppierung , GIDA-regional' statt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Versammlungen wurden am 29. Juni 2015 mit welcher Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern und welcher Routenführung angemeldet und durchgeführt? (bitte nach Veranstalterln, Datum der Anmeldung, Versammlungsort, angemeldeter und tatsächlicher Teilnehmerlnnenzahl aufschlüsseln) Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Frage 2: Wie viele Polizeibeamtlnnen waren am 29. Juni 2015 im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen im Einsatz? (bitte nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln sowie auch Anzahl der eingesetzten zivilen Beamtlnnen angeben) Insgesamt wurden ca. 180 Polizeibedienstete eingesetzt. Davon waren ca. zehn Polizeibedienstete in ziviler Kleidung im Einsatz. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8. 13 Besuc herpark platze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Einsatzkräfte schlüsseln sich wie folgt auf: Dienststelle/Bundesland Anzahl Einsatzkräfte (gerundet) Polizeidirektion Leipzig ca. 90 Präsidium der Bereitschaftspolizei ca. 90 Frage 3: Gegen wie viele Personen wurde bei der Versammlung von und den Protesten gegen GIDA-regional am 29. Juni 2015 aus welchen wesentlichen Gründen Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? (bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung und Zusammenhang zu angemeldeten Versammlungen aufschlüsseln) Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staats reg ie ru n g über mögliche Rechtsverstöße von Polizeibeamtlnnen im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Versammlung von GIDA-regional? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. Frage 5: In welchem Umfang haben an der Versammlung von GIDA-regional am 29. Juni 2015 Personen teilgenommen, die welchen Hooligangruppierungen angehören und als Fans der "Kategorie C" und/ oder "Gewalttäter Sport" bekannt sind? (bitte Zahl, Funktion auf der Versammlung und Name der Organisation/ des Zusammenschlusses aufführen) Eine Einstufung von potentiellen Störern im Umfeld von Fußballvereinen erfolgt nicht als Hooligans, sondern in die Kategorien B (gewaltgeneigt, gewaltbereit) und C (gewaltsi /chend, gewalttätig oder zur Gewalt entschlossen). Es li^gen/keine polizeilichen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. .' Mit freurfdlichen Grüßen Markus Ulbi Anlagen: 2 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/2104 Datum der Versammlungs - anzeige Versammlung (Bezeichnung/ Veranstalter) Versammlungsort bzw. Aufzugsstrecke angezeigt tatsächlich Angezeigte Teilnehmerzahl Geschätzte Teilnehmerzahl (zu den tatsächlich festgestellten Versammlungen) 01.06.2015 "GIDA regional"/ natürliche Person Markt im Bereich Ecke Wassergasse , Bahnhofstraße, Altenburger Straße, Stauffenbergstraße , Bahnhofstraße, Markt im Bereich Ecke Wassergasse Wie angezeigt 200 - 400 150 24.06.2015 "No legida regional"/ natürliche Person Grünfläche Bahnhofstraße/ Ecke Wassergasse Markt Ecke Kirchstraße 50 150 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/2104 Deliktsbezeichnung' Tatort* Strafanzeigen Tatverdächtige bzw. Betroffene" Anzahl politische Motivation Versammlung Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beleidigung Borna, Markt Borna, Markt Ordnungswidrigkeiten GIDA-regional Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Borna, Markt GIDA-regional Stand: 17.07.2015 Sofern die Tabelle an bestimmten Stellen keinen Wert enthält, bedeutet dies, dass die erfragten Fakten Gegenstand laufender Ermittlungen sind. 2015-08-05T12:29:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes