2015/25999 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Simone Lang, SPD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2111 Thema: Gestattungsentgelte Nutzung des Waldes Sehr geehrter Herr Präsident, Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 9. Juli 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4914 Dresden, 4^* oi namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gestattungsentgelte werden für welche Aktivitäten oder Veranstaltung im Wald vom Staatsbetrieb Sachsenforst erhoben? Der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) hat im Staatswald des Freistaates Sachsen im Jahre 2014 für die in nachfolgender Tabelle genannten entgeltpflichtigen Grundstücksmitbenutzungen Gestattungsentgelte in folgender durchschnittlicher Höhe erhoben. entgeltpflichtige Grundstücksmitbenutzungen durchschnittliches Entgelt in Euro (€) (Bestattungen für gemeinnützige Zwecke - € Flächeninanspruchnahme Straßenbau 222,46 € Abbau von Bodenbestandteilen 20.316,04 € Auffüllungen (Deponien) - € Ver- und Entsorgungsleitungen 177,07 € Telekomrnunikationsleitungen 203,21 € Wegebenutzungen 121,89€ Gestattung von Sport-, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen 504,77 € Funk- und Fernsehanlagen 1.610,94€ Fotografieren und Filmen 104,20 € Organisierte Veranstaltungen (Sport etc.) 356,78 € Gestattungen für sonstige Zwecke 180,41 € Wassernutzungen 21,03 € Seite 1 von 2 lANDESGARTcNSCHAU 20! S Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2015/25999 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Die Höhe der Gestattungsentgelte richten sich nach den jeweiligen Anforderungen und sind immer das Ergebnis einer Verhandlung zwischen den Vertragspartnern. Frage 2: Nach welchen Kriterien wird die Höhe der jeweiligen Gestattungsentgelte bemessen? Nach § 63 Absatz 5 der Sächsischen Haushaltsordnung darf die Nutzung eines Vermögensgegenstandes des Freistaates Sachsen (einschließlich Grundstücke) nur zu seinem vollen Wert überlassen werden. Der volle Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Gegenstandes bei einer Nutzungsüberlassung zu erzielen ist; dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, nicht jedoch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, zu berücksichtigen. Ist ein Marktpreis feststellbar, bedarf es keiner besonderen Wertermittlung. Maßgebliche Kriterien für die Höhe der Gestattungsentgelte sind mithin Marktpreis, Richtwerte (zum Beispiel Bodenverkehrswert), Kostendeckung sowie die kommerzielle Bedeutung der Nutzung. Gemeinnützige, konfliktarme, natur- und waldverträgliche Breitensportveranstaltungen zur Gesunderhaltung der Bevölkerung, die auf der Grundlage ehrenamtlichen Engagements und ohne kommerziellen Hintergrund durchgeführt werden, sind entgeltfrei. Dies gilt auch für die Umwelt förderliche Tätigkeiten wie beispielsweise das Aufstellen von Bienenvölkern. Frage 3: Welche Einnahmen erzielte der Staatsbetrieb Sachsenforst aus der Erhebung der Gestattungsentgelte in den letzten fünf Jahren? In der Kosten- und Leistungsrechnung des SBS werden die Einnahmen aus Gestattungen sowie der Vermietung und Verpachtung zusammengefasst. Diese Einnahmen betrugen in den Jahren 2010 bis 2014 circa 7,7 Millionen Euro. Eine Ermittlung der Einnahmen nur aus Gestattungen ohne Vermietung und Verpachtung war in der zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, da anderenfalls circa 24.000 Buchungen einzeln zu überprüfen wären. Frage 4: Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Erhebung der Gestattungsentgelte ? Die Gestattungsentgelte beruhen auf dem sächsischen Haushaltsrecht, vergleiche Antwort zu Frage 2. Frage 5: In welchen Bundesländern werden ebenfalls Gestattungsentgelte für die Nutzung von Landeswald erhoben? Gestattungsentgelte für die Nutzung von Landeswald werden in allen Bundesländern erhoben. Thomas Schmidt Seite 2 von 2