SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-N r.: 6/2115 Thema: Umsetzung des Sächsischen Standortegesetzes bezogen auf die Schließung des Amtsgerichtes Annaberg Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das am 25. Januar 2012 durch den 5. Sächsischen Landtag beschlossene Gesetz zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen - Sächsisches Standortegesetz - bestimmte u. a. die Schließung des Amtsgerichtes Annaberg, mit der Maßgabe, dass fernerhin die bislang zum Bezirk des Amtsgerichtes Annaberg gehörenden Städte und Gemeinden der Zuständigkeit des Amtsgerichtes Marienberg unterliegen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt wurde die Aufhebung des Amtsgerichtes Annaberg nach den gesetzlichen Vorgaben rechtswirksam und von welchem Zeitpunkt an wurde die Tätigkeit des Amtsgerichtes Annaberg mit Übernahme durch das "aufnehmende Gericht" Amtsgericht Marienberg beendet? S SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-W2000/20/27/113- 2015/35744 Dresden, b. August 2015 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S Sft:CHsEN Das Vorhaben, das Amtsgericht Annaberg-Buchholz mit dem Amtsgericht Marienberg zu vereinigen, wurde durch eine Änderung des Sächsischen Justizgesetzes (Artikel 3 des Standortegesetzes vom 27. Januar 2012, SächsGVBI. S. 130, 556) umgesetzt. Die Änderung ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Im Verordnungswege (§ 3 Absatz 6 der Sächsischen Justizorganisationsverordnung) wird der Gerichtsstandort in Annaberg-Buchholz als Zweigstelle des Amtsgerichts Marienberg zunächst aufrechterhalten. Mit Fertigstellung der Erweiterung für das Amtsgericht Marienberg soll dann der Standort Annaberg-Buchholz voraussichtlich zum 1. Juli 2016 geschlossen werden. Frage 2: Welche Investitionen erfolgten nach der Wiedereinrichtung des Freistaates Sachsen im Jahr 1990 in die Modernisierung und funktionale Ausstattung des Gebäudes des Amtsgerichtes Annaberg in der Klosterstraße 12 in Annaberg-Buchholz? Für das Gebäude des Amtsgerichts Annaberg wurden zur Anpassung an aktuelle Anforderungen und Instandhaltung bauliche Maßnahmen im Umfang von insgesamt 7.354,2 TEUR (Kleine Baumaßnahmen 2.027,8 TEUR, Bauunterhalt 5.326,4 TEUR) vorgenommen. Die daneben im Sachhaushalt erfolgten Investitionen für Büroausstattungen und Telekommunikationstechnik betragen ab 2003 insgesamt 54,3 TEUR. Da die Unterlagen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung vor dem Jahr 2003 bereits ausgesondert wurden, sind keine weiteren Angaben möglich. Aktenkundig ist lediglich noch die Beschaffung einer Fahrregalanlage für 15.167, 10 DM im Jahr 1994. Frage 3: Wird im jetzigen Zeitpunkt das Gebäude des früheren Amtsgerichtes Annaberg noch durch die Justiz des Freistaates Sachsen genutzt und wenn ja, in welcher Form, in welchem Umfang und mit welchem jährlichen Kostenaufwand? Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN ~SACHsEN Es wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. Daneben nutzt das Landgericht Chemnitz das Gebäude mit einem geringen Anteil für den Sozialen Dienst. Die jährlichen Bewirtschaftungskosten belaufen sich für das Gebäude auf etwa 60,0 TEUR. Frage 4: Welche Nutzung hat das nach Wissen des Fragestellers im Eigentum des Freistaates Sachsen stehende Gebäude bzw. die entsprechende Immobilie seit dem Wirksamwerden des Sächsischen Standortegesetzes erfahren, welche ist künftig für den Gebäudekomplex geplant mit welchem zur funktionalen Herrichtung erforderlichen Kostenaufwand? Es ist keine Nutzungsänderung erfolgt. Das Umsetzungskonzept zur Staatsmodernisierung sieht vor, das Gebäude des ehemaligen Amtsgerichts Annaberg-Buchholz baulich in die Unterbringung des künftigen Finanzamtes Erzgebirgskreis in Annaberg-Buchholz einzubeziehen. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Kosten können somit derzeit noch nicht exakt beziffert werden. Frage 5: Wann wurde der Umzug des Amtsgerichtes Annaberg in das Amtsgericht Marienberg abgeschlossen, in welcher Weise wurde eine bedarfsgerechte Unterbringung des richterlichen und sonstigen justiziellen Personals gewährleistet und welcher Kostenaufwand entstand dem Freistaat Sachsen hieraus bzw. entsteht diesem noch absehbar? Aus Anlass des Umzugs sind folgende Ausgaben für den Umzug selbst und die Unterbringung der umziehenden Mitarbeiter am Standort Marienberg bereits entstanden oder - mit Blick auf den zum 1. Juli 2016 angestrebten Termin für den Abschluss des Umzugs - noch zu erwarten: Jahr Ausgaben (in EUR) Verwendung 2013 3.266, 10 Umzug der Familienabteilung von Annaberg nach Marienberg Seite 3 von 4 2015 2016 2016 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S S'Y\CHsEN 5.831,00 Umzug des Grundbuchamts und der Betreuungsabteilung am Standort Marienberg in das Interims gebäude für die Zeit der Baumaßnahme "Erweiterung des Amtsgerichts Marienberg" ca. 50.000,00 Umzug von Annaberg nach Marienberg nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus bis zu 100.000,00 Möbel zur Ausstattung des Erweiterungsbaus gesamt bis zu ca. 160.000,00 Die bedarfsgerechte Unterbringung des Amtsgerichtes Marienberg erfolgt auf der Grundlage der geprüften Bedarfsanmeldung gemäß RLBau Sachsen. Für die Unterbringung des Amtsgerichtes Annaberg am Standort Marienberg wird eine Große Baumaßnahme durchgeführt. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 5,3 Mio EUR Die Baumaßnahme umfasst die Unterbringung des Amtsgerichtes Marienberg in Bestandsgebäuden mit Erweiterungsneubau sowie die Anpassung der Bestandsgebäude an den Stand der Technik. Mit freundlichen Grüßen /,~~land Seite 4 von 4 2015-08-07T07:29:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes