STAATSIVIINISTERIDIVI DES INNERN kiil.. Freistaat ||P SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51/7673 Dresden, $ . August 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Baum, SPD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2124 Thema: Rhododendronpark Kromlau Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Strategie verfolgt die Staatsregierung grundsätzlich beim Erhalt von Parkanlagen als „Garten- und Naturdenkmal von nationaler Bedeutung“? Den Begriff „Garten- und Naturdenkmal von nationaler Bedeutung“ kennt das Sächsische Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) nicht, da es eine Klassifizierung der Kulturdenkmale unter dem Gesichtspunkt ihrer denkmalrechtlichen Wertigkeit nicht vornimmt. Die Unterschutzstellung eines Denkmals erfolgt im sächsischen Denkmalschutzrecht vielmehr kraft Gesetzes (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 2 SächsDSchG). Die Legaldefinition von § 2 SächsDSchG legt fest, welche Objekte als Kulturdenkmale geschützt sind. Frage 2: Welche konkreten Fördermöglichkeiten bestehen im Freistaat Sachsen, um Parkanlagen wie den Rhododendronpark Kromlau dauerhaft erhalten zu können? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Fördermittel für denkmalgeschützte Parkanlagen im Freistaat Sachsen können u. a. über das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), das Landesprogramm Denkmalpflege, das Landessonderprogramm Denkmalpflege und das Denkmalschutzsonderprogramm der BKM beantragt werden. Für den Park Kromlau wurde durch die Landesdirektion Sachsen im Landessonderprogramm Denkmalpflege 2013 eine Zuwendung für die Rakotzbrücke in Höhe von 17.767,89 EUR ausgereicht. Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die genannten Förderinstrumente sind investiv ausgerichtet und geeignet, einzelne Maßnahmen zu unterstützen bzw. zu ermöglichen. Für kontinuierlich erforderliche Pflegearbeiten stehen keine denkmalpflegerischen Förderprogramme bereit. Über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) stehen Fördermöglichkeiten zur Sicherung und Gestaltung von Biotopen und Arthabitaten zur Verfügung. Die Sicherung und Erhaltung von Parkanlagen ist allerdings kein Gegenstand der Förderrichtlinie. Sofern der betreffende Park spezielle Einzelmerkmale mit Bedeutung für den Natur- und Artenschutz aufweist (z. B. spezielle Artvorkommen), können diese in das Förderspektrum der Richtlinie fallen. Ob auf dem Gebiet des Rhododendronparks Handlungsbedarf für die Sicherung oder Gestaltung von Biotopen oder Arthabitaten besteht, ist der Staatsregierung nicht bekannt; dies kann aber durch die vor Ort zuständige Bewilligungsstelle der RL NE/2014 (Förder- und Fachbildungszentrum des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) anhand konkreter Vorhabensplanungen geprüft werden. Die Gemeinde Gablenz gehört zum LEADER-Gebiet „Östliche Oberlausitz“. Am 22. April 2015 erhielt dieses Gebiet die Genehmigung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) für die Förderperiode 2014 - 2020 der Europäischen Union. Im Genehmigungsbescheid sind Bedingungen formuliert, damit die eingereichte LES auch in allen Punkten den bestehenden Vorgaben entspricht. Sobald die LES nach Erfüllung der Bedingungen endgültig bestätigt ist, kann die LEADER-Aktionsgruppe Aufrufe zur Auswahl von Vorhaben starten. In dem LEADER-Gebiet bestehen dann Fördermöglichkeiten im räumlichen Geltungsbereich der Richtlinie zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (RL LEADER/2014). Die Region legt in ihrer LES selbst fest, was und in welcher Höhe gefördert werden soll und entscheidet über die Auswahl von Vorhaben. Frage 3: Welche touristische Bedeutung misst die Staatsregierung dem Rhododendronpark Kromlau im Landkreis Görlitz und im Freistaat Sachsen bei, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dieser Teil des Imagefilms „so geht saechsisch“ ist? Der Rhododendronpark Kromlau zählt zu den kulturhistorisch bedeutsamsten Gartenanlagen aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Freistaat Sachsen und ist auch aufgrund seines dendrologischen Reichtums von überregionaler Bedeutung. Zu dieser kulturhistorischen und gartenkünstlerischen Komponente mit ihrem touristischen Potenzial kommt auch die Funktion als wichtigstes Naherholungsgebiet in der Bergbauregion um Weißwasser. Die touristische Bedeutung strahlt auch überregional, insbesondere nach Brandenburg, aber auch in die Republik Polen und in die Tschechische Republik aus. Der Rhododendronpark Kromlau ist Bestandteil des grenzübergreifenden Netzwerks „GartenKulturPfad beiderseits der Neiße“ und der Destinationsstrategie Oberlausitz. Durch die Integration in das überregionale Gartennetzwerk wird der Rhododendronpark Kromlau, der sich in unmittelbarer Nachbarschaft des in die Liste der UNESCO-Weltkulturerbestätten aufgenommenen Fürst-Pückler-Parks Bad Muskau befindet, einem breiteren Interessentenkreis als touristische Attraktion bekannt gemacht. Freistaat SACHSEIN Seite 2 von 4 STAATSMIISIISTERIUM des mmm Freistaat SACHSEN Bei der Entscheidung, welche touristischen Inhalte in der Standortkampagne „So geht sächsisch“ aufgegriffen werden, haben die regionale und die thematische Ausgewogenheit oberste Priorität. Im Fall des Imagefilms „Travel where you live.“ ging es darum, den touristischen Facettenreichtum des Freistaates Sachsen zu zeigen. Dazu zählt auch der Rhododendronpark Kromlau. Die Auswahl erfolgte dabei nach journalistischen Kriterien. Einerseits handelt es sich um einen malerischen Schauplatz, der sich filmisch gut in Szene setzen lässt. Andererseits ist der Rhododendronpark selbst bei vielen Sachsen noch vergleichsweise unbekannt, was für eine filmische Nutzung des Schauplatzes sprach. Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung die Gemeinde Gablenz dauerhaft bei der Bewirtschaftung und Pflege der ca. 200 ha Parkanlage zu unterstützen? Eine dauerhafte Unterstützung der Gemeinde Gablenz bei der Bewirtschaftung und Pflege des Kromlauer Parks durch die Staatsregierung ist nicht möglich. Frage 5: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Zusammenarbeit bzw. eine technische und personelle Unterstützung durch die benachbarte Stiftung „Fürst-Pückler-Park Bad Muskau“ realisierbar? Die Stiftung „Fürst-Pückler-Park Bad Muskau“ wurde durch den Freistaat Sachsen gegründet, um das „gesamtstaatlich-kulturhistorisch bedeutsame Ensemble des Fürst-Pückler-Parks Muskau“ nach historischem Vorbild wiederherzustellen und zu erhalten (§ 1 Ziffer 1 der Satzung in der Fassung vom 16. Oktober 2013). Mit der Verleihung des Welterbetitels an den Muskauer Park durch die UNESCO im Jahre 2003 wurde nicht nur seine nationale, sondern auch globale künstlerische Relevanz testiert. Eine Verflechtung des Muskauer Parks mit dem Rhododendronpark Kromlau steht weder im Einklang mit dem Satzungszweck noch mit dem Welterbetitel. Die Bundesförderung der Stiftungsarbeit rekurriert im Wesentlichen auf die Bedeutung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der Republik Polen bei der Wiederherstellung des Muskauer Parks im „Dienst der Aussöhnung des deutschen und polnischen Volkes“ (§ 1 Ziffer 2 und 3 der Satzung). Ein Aufweichen dieser konstitutiven Zielsetzung würde sowohl die gleichberechtigte deutsch-polnische Kooperation im Muskauer Park beeinträchtigen als auch die Bundesförderung und damit die Existenz der Stiftung „Fürst-Pückler-Park Bad Muskau“ in Frage stellen. Das satzungsmäßige Ziel, den Muskauer Park „gemeinsam mit der Republik Polen“ „nach historischem Vorbild wiederherzustellen und zu erhalten“ (§ 1 Ziffer 1 und 2 der Satzung) ist auf die Gesamtfläche bezogen und bisher allenfalls zu zwei Fünfteln erreicht. Die Stiftung verfügt über kein Personal, diesen Prozess zu beschleunigen und einen welterbegerechten Pflegezustand in allen Teilbereichen des Muskauer Parks abzusichern. Ein Abzug von Pflegekräften und -technik aus dem Fürst-Pückler-Park Bad Muskau würde unweigerlich die Zielsetzung der Wiederherstellung des Gesamtparks auf langfristige Sicht unmöglich machen und zu Rückschritten bei der Erhaltung der Anlage führen. Seite 3 von 4 STAATS1VI1N1STER1UTVI DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Bereitstellung von Gerätschaften zur Parkpflege erscheint betriebswirtschaftlich sowie aus Gründen des eintretenden administrativen Mehraufwands nicht sinnvoll und bedarf darüber hinaus der Zustimmung des Bundes. Der Muskauer Maschinenpark ist in der regulären Dienstzeit ausgelastet, so dass ein Einsatz außerhalb des Muskauer Parias überhaupt nur außerhalb der üblichen Dienstzeiten der Stiftung an Abenden oder Wotinenenden und nur durch ausgewiesenes Fachpersonal und unter Kostenerstattung Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4