sTAATsrnrnsimmu FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann und der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2126 Thema: Videoüberwachung in sächsischen JobCentern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen JobCentern und in welchen Außenstellen derselben kommen zur Überwachung von öffentlichen Aufenthaltsräumen Videoüberwachungstechniken zur Anwendung? Frage 2: In welchen JobCentern und Außenstellen erfolgte eine lückenlose Überwachung des Aufenthaltes, der sich die Betroffenen nicht entziehen können? Frage 3: In welchen Fällen erfolgt hierbei eine automatisierte Auswertung der Bilddateien? Frage 4: Wie wird in den JobCentern, in denen Videoüberwachungstechnik zum Einsatz kommt, die Einhaltung der zu beachtenden gesetzlichen Regelungen sichergestellt? IP SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-15/406 Dresden, August 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCUERSCHUTZ M SACHSEN Frage 5: Wurden durch den BfDI oder den SächsDB in diesen Jobcentern Kontrollen hinsichtlich des Einsatzes von Videoüberwachungstechnik durchgeführt und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Eine Videoüberwachung erfolgt in keinem der sächsischen Jobcenter. Seite 2 von 2