STAÄTSM IN ISTER! UTvl FÜR SOZIALES UND V E R BR AU C H E R SCH IIT Z Die Staatsministerin Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-15/408 Dresden, Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann und der Abgeordneten ^ August 2015 Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2128 Thema: Hausbesuche und Ordnungswidrigkeitsverfahren durch sächsische JobCenter Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Hausbesuche führten die sächsischen JobCenter zur Erhebung von Daten und Überprüfung von Verdachtsgründen bzw. Sachverhalten seit 2010 durch? (bitte einzeln auflisten mit Gründen) Frage 2: Wie viel Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden aufgrund von Feststellungen bei diesen Hausbesuchen eingeleitet? Frage 3: Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden durch sächsische JobCenter aus welchen Grund insgesamt eingeleitet? Frage 4: Wie viele Abgaben an Strafverfolgungsbehörden wurden durch die sächsischen JobCenter seit 2010 veranlasst? (Bitte einzeln mit Gründen auflisten) Frage 5: Wie viele dieser an die Strafverfolgungsbehörden übergebenen Verfahren wurden mit welchen Ergebnissen beendet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STA AT S1V1I N I STE R1U M FÜR SOZIALES UND V E R B R AU C H E R S C 1-i U TZ Freistaat SACHSEN Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Der Staatsregierung liegen weder valide Daten vor, wie viele Hausbesuche sächsische Jobcenter zur Erhebung von Daten und Überprüfung von Verdachtsgründen bzw. Sachverhalten seit 2010 durchgeführt haben noch über im Ergebnis dessen eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren, da diese statistisch nicht gesondert erfasst werden. Gleiches gilt für die Frage nach den insgesamt eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren und ihren Gründen sowie nach Abgaben an die Strafverfolgungsbehörden und ihren Gründen und den daraus resultierenden Ergebnissen. Eine Beantwortung der Fragen würde eine Durchsicht aller Akten der Jobcenter der betreffende Jahre bedingen, um alle ggf. durchgeführten Hausbesuche und eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren zu ermitteln und im Nachgang gesondert mit Angabe der jeweiligen Gründe zu erfassen. Bei einem Bestand von derzeit ca. 221.560 leistungsbeziehenden Bedarfsgemeinschaften im Freistaat Sachsen wäre dies mit zumutbarem Aufwand nicht zu leisten, insbesondere in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit. Unter Zugrundelegung eines Zeitbedarf von ca. 10 Minuten je Bedarfsgemeinschaft für die Sichtung und Erfassung der Akten, was abhängig vom Aktenumfang am unteren Limit liegen dürfte, würden ca. 923,2 Vollzeitäquivalente eine Woche nur zur Beantwortung der Kleinen Anfrage herangezogen werden müssen. Bei dieser Berechnung sind die Bedarfsgemeinschaften, die seit 2010 Leistungen erhalten haben und zwischenzeitlich nicht mehr im Leistungsbezug stehen, noch nicht berücksichtigt. Diese würden den Aufwand zur Beantwortung der Fragen noch erhöhen. Im Ergebnis wäre die durch die Jobcenter vorzunehmende Recherche mit einem Aufwand verbunden, der geeignet ist, ihre Arbeits- und Funktionsfähigkeit massiv zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund wird nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem Erfordernis der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung aus Gründen der Zumutbarkeit von einer Beantwortung abgesehen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2