STAATS'MITSJISTE'RIU'M FÜR SOZIALES UND VERBRAIICOERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2129 Thema: Hebammen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Bei den folgenden Fragen handelt es sich um eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung, da auch Männer den Beruf der Hebamme erlernen können.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zur Beantwortung kann die Staatsregierung ausschließlich auf die Angaben der AOK PLUS zurückgreifen. Frage 1: Wie viele Hebammen sind derzeit in Sachsen tätig? Laut Angaben des Statistischen Gesundheitsamtes Sachsen (Daten zur Gesundheitsberichtserstattung, Stand 2013) arbeiten 1.098 Hebammen in ambulanten und stationären Einrichtungen. Aktuellere Angaben liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 2: Wie viele sind davon in Krankenhäusern festangestellt, wie viele sind freiberuflich tätig? Frage 3: Wie hoch ist das durchschnittliche Einkommen einer Hebamme im Krankenhaus? Frage 4: Wie hoch ist das durchschnittliche Einkommen einer freiberuflichen Hebamme? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2-4: Über die Anzahl der in Krankenhäusern festangestellten Hebammen und deren durchschnittliche Einkommen liegen der Staatsregierung keine Kenntnisse vor. Krankenhäuser sind wirtschaftlich selbstständige Einheiten, die ihre HP SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-15/386 Dresden, tj . August 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSlVIlTsIl STEH U 1V1 FÜR SOZIALES UND VERBRAUCUERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Personalangelegenheiten und die entsprechenden Vergütungen für ihre Beschäftigten in eigener Zuständigkeit regeln. Nach Aussage der AOK PLUS sind in Sachsen derzeit (Stand: Juli 2015) 833 Hebammen dem Rahmenvertrag gemäß § 134 a SGB V beigetreten und demnach freiberuflich tätig. Der Staatsregierung liegen keine Kenntnisse über das Einkommen freiberuflicher Hebammen vor (zur Versorgungs- und Vergütungssituation siehe bereits Ausführungen der Staatsregierung zu Ziffer II in Drs. 6/1874). Frage 5: Was unternimmt die Staatsregierung, um Hebammen in Sachsen bei den hohen Haftpflichtversicherungsprämien zu unterstützen? Die Staatsregierung begrüßt die aktuelle Maßnahme des Bundesgesetzgebers zur generellen Begrenzung des Anstiegs der Haftpflichtprämien (siehe bereits Ausführungen der Staatsregierung zu Ziffer 1 in Drs. 6/1874). Leistungs- und Vergütungsregelungen der Hebammen sind im Bundesrecht geregelt (SGB V). Dies lässt keinen Spielraum für landesrechtliche Regelungen. Nach § 134 a SGB V schließt der GKV-Spitzenverband mit den Berufsverbänden der Hebammen einen für alle Krankenkassen verbindlichen Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe und regelt die Vergütung der freiberuflichen Hebammen. Seit 2010 sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, im Rahmen dieses Vertrages auch die gestiegenen Kosten für die Berufshaftpflichtprämien der freiberuflichen Hebammen auszugleichen. Ab 1. Juli 2015 sollte zusätzlich für Hebammen, die wenige Geburten betreuen und die notwendigen Qualitätsanforderungen erfüllen, ein Sicherstellungszuschlag eingeführt werden. In den aktuellen Verhandlungen konnte bislang keine Einigung erzielt werden, weshalb Ende Juni 2015 die Schiedsstelle angerufen worden ist. Mit freundlichen Grüßen / Seite 2 von 2