STAATSTvlIN ISTERIIJIVI FÜR SOZIALES UND VF.RBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2131 Thema: Mutter-/Vater-Kind-Kuren in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Mutter-/Vater-Kind-Kuren wurden von 2009 bis 2014 in Sachsen beantragt (bitte aufschlüsseln nach kreisfreien Städten und Landkreisen und Jahresscheiben)? Frage 2: Wie viele Anträge auf solche Kuren wurden abgelehnt, wie viele bewilligt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Für die Jahre 2009 bis 2011 liegen der Sächsischen Staatsregierung keine Angaben über beantragte Mutter-/Vater-Kind-Kuren für Sachsen vor. In den Jahren 2012 bis 2014 sind aus der nachfolgenden Tabelle die bei der AOK PLUS - die der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz unterliegt - für das Gebiet des Freistaates Sachsen beantragten, bewilligten und abgelehnten Kuren ersichtlich. Eine Angabe, aufgeschlüsselt nach Kreisfreien Städten und Landkreisen, ist der Sächsischen Staatsregierung nicht möglich. AOK PLUS 2012 2013 2014 Anzahl der beantragten Maßnahmen 4152 5189 5802 Anzahl der genehmigten Maßnahmen 3756 4806 5402 Anzahl der abgelehnten Maßnahmen 396 383 400 1Ü SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-15/388 Dresden, ^A August 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlliM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: Wie viele der beantragenden Mütter und Väter waren alleinerziehend? Nach der Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation ist das aufgeführte Merkmal „allein erziehend, weil nicht in Lebensgemeinschaft lebend“ einer der dort beispielhaft aufgeführten mütter-/väterspezifischen Kontextfaktoren. Da zur Begründung der medizinischen Notwendigkeit einer Mutter-A/ater-Kind-Leistung jedoch mehrere Kriterien herangezogen werden, erfolgt nach Aussage der AOK PLUS keine Vollerhebung dieses Kontextfaktors, so dass eine Auswertung nach diesem Merkmal fachlich nicht valide wäre und nicht vorgenommen wird. Der Sächsischen Staatsregierung liegen dazu keine Daten vor. Frage 4: Wie viele Mutter-/Vater-Kind-Kuren fanden im genannten Zeitraum und mit wie vielen Kindern statt (bitte nach Alter der Kinder auflisten)? Der Sächsischen Staatsregierung liegen dazu keine Daten vor. Mit freundlichen Grüßen IrvVertretunao Thomas Schmidt Seite 2 von 2 uim