STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.51-15/393 Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Dresden, Fraktion DIE LINKE vj August2015 Drs.-Nr.: 6/02133 Thema: Die Auswirkungen des Pflegestellen-Förderprogramms im Gesetzentwurf zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KHSG) auf die sächsischen Krankenhäuser Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Zur Stärkung der unmittelbaren pflegerischen Patientenversorgung soll ein Pflegestel-len-Förderprogramm eingerichtet werden. In den Jahren 2016 bis 2018 belaufen sich die Fördermittel auf insgesamt bis zu 660 Mio. Euro. Ab 2019 stehen dauerhaft 330 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Die dadurch geschaffenen neuen Stellen sollen ausschließlich der Pflege am Bett zugutekommen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Stellen mit wie viel Mitteln können durch das sog. Pflegestel-len-Förderprogramm in Zukunft zusätzlich an sächsischen Krankenhäusern gefördert werden? Das Krankenhausstrukturgesetz liegt derzeit nur im Entwurf vor. Danach sollen zur Stärkung der unmittelbaren pflegerischen Patientenversorgung in den Jahren 2016-2018 bis zu 660 Mio. EUR bundesweit zur Verfügung stehen. Das BMG geht danach davon aus, dass damit rd. 6.300 neue Stellen in Krankenhäusern geschaffen werden können. Bei einem geschätzten Anteil für Sachsen von rd. 5 % wären dies rd. 315 Stellen. Frage 2: Auf welche Art und Weise wird gesichert, dass die geplanten zusätzlichen Stellen für den pflegerischen Bereich an den Krankenhäusern in den zurzeit zu erstellenden Wirtschaftsplänen für das Jahr 2016 berücksichtigt werden? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMliSilSTERllJM FÜR SOZIALES UND VERBRAliCHERSCHETZ Freistaat SACHSEN Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Krankenhaus den anderen Vertragsparteien zur Prüfung der zweckentsprechenden Mittel eine Bestätigung des Jahresabschlussprüfers vorzulegen hat. Frage 3: Bestehen seitens der Staatsregierung eigene Überlegungen zu dem vom Bundesgesetzgeber geforderten Kontrollmechanismus über die ausschließlich für die Pflege einzusetzenden zusätzlichen Mittel? Es bestehen keine solchen Überlegungen. Mit freundlichen Grüßen Barbara Klepsch Seite 2 von 2