Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft. Arbeit und Verkehr Postracn 10 29 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2137 Thema: Perspektive für Hinterlassenschaften des Bergbaus und der daran angeschlossenen Aufbereitungs- und Weiterverarbeitungswirtschaft in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Akten (bitte bei Ant•.wrt angeben) 38-1053/13/42 Dresden, Hausanschri": Sächsisches StaatgminlStertum Wirtschaft. Arbeit und Verkehr Wllhelrn-&Xk.Straße 2 01097 Außen Stell e: 01007 sac h sen „de Verke zu mit Kein Zugang 2. 3. 4. Umfangreiche Informationen zu Risiken, Sanierungsbedarf und Finander Wismutsanierung sind auf der Internetseite Zlerung http://www.wismut.de öffentlich frei zugänglich. Dazu gehören auch die detail ierten und jährlich erscheinenden Umweltberichte, Umfangreiche Informationen zu Risiken, Sanierungsbedarf und Finanzierung des sonstigen Erz- und Spatbergbaus sind auf der nternetseite http://wwv•d_lmbv_de öffentlich frei zugänglich. Dazu gehören auch die detaillierten und jährlich erscheinenden Sanierungsberichte. Umfangreiche Informationen zu Risiken, Sanierungsbedarf und Finanzierung des Braunkohlebergbaus sind auf den Internetseiten http://wmv.lmbv.de öffentlich frei zugänglich. Dazu gehören auch die detaillierten und jährlich erscheinenden Sanierungsberichte. Umfangreiche Informationen zu Risiken, Sanierungsbedarf und Finanzierung des Altbergbaus, des froheren Steinkohlebergbaus sowie zu Mitteln zur Sanierung von mit Altbergbaurisiken behafteten Flächen aus dem EFRE, zu übrigen Bergschäden und zu Ausgaben für die Gefahrenabwehr sind auf den Internetseiten http://wxwu.berqbau_sachsen_de öffentlich frei zugänglich. Dazu gehören auch die detaillierten Jahresberichte . Seite I von 41 5. 1.1 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Im Freistaat Sachsen existieren zahlreiche Hinterlassenschaften des Bergbaus ohne Rechtsnachfolge wie auch von Bergbau mit Rechtsnachfolge. Die Gebiete mit Hinterlassenschaften des Bergbaus sind global und soweit bekannt in der Hohlraumkarte des Freistaates Sachsen auf der Internetseite http://www_berqbau_sachsen.de/8159.html dargestellt. Eine EinzelflåchenausweiSung beispielsweise nach Bodenschätzen Oder Bergbauperioden wird nicht vorgenommen oder vorgehalten. Erst bei der Untersuchung und Recherche akut zu sanierender oder planmäßig zu bearbeitender Schadstellen bzw. Bergbauhinterlassenschaften wird eine abschließende Zuordnung und Recherche erforderlich. Die Zuordnung und Unterscheidung vorab ist mit angemessenem Aufwand nicht zu ermitteln und deshalb systemisch nicht vorliegend. Risiken, Sanierungsbedarf und Finanzierungsmöglichkeiten bei Bergbauhinterlassenschaften WISMUT Freistaat SACHSEN „Die folgenden Fragen beziehen sich auf den WISMUT-Bergbau selbst bzw. Hinterlassenschaften der Aufbereitungs- und Weiterverarbeitungswirtschaft die an den WISMUT-Bergbau angeschlossen war. Inbegriffen Sind dabei einerseits Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus der SAG/SDAG Wismut, die 1990 nicht dem Unternehmen zugeordnet wurden — sog. „Altbergbau" für den zunächst keine Mittel vorgesehen waren, sowie andererseits um den 1990 noch aktiven SDAG WISMUT-Bergbau. Letzterer wird seit 1991 durch die WISMUT GmbH aus Mitteln des Bundes saniert. Soweit im Folgenden von „WISMUT-Bergbauhinterlassenschaften " die Rede ist, werden sämtliche in den beiden vorangehenden Sätzen genannten Fallkonstellationen gemeint — soweit nicht anders gekennzeichnet." Frage l: Welche WISMUT-Bergbauhinterlassenschaften an welchen konkreten Orten in Sachsen bergen aktuell ein besonderes Risiko in Bezug auf a. stoffliche (bspw. Schadstoffmobilisierung und -freisetzung) und/ oder b. geotechnische Gefahrlagen (Rutschungsgefahren, Standsicherheitsprobleme ), die dabei potenziell eine Gefährdung für die Bevölkerung darstellen? (Bitte jeweilige Flächengröße und Dauer des aktiven Bergbau- bzw. Sanierungsbergbaus/Sanierungsphase angeben) Von einer Beantwortung dieser auf eine Risikoeinschåtzung durch die Staatsregierung abzielenden Frage wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet , über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht der Staatsregierung nach Artikel 50 SächsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu denen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffen (SächsVerfGH, urteil vom 22. April 2004 - Vf. 44-1-03).1 Seite 2 von 41 Frage 2: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Welche Risikoeinschätzung wird dabei insbesondere für folgende WISMUT-Bergbauhinterlassenschaften getroffen: a. Wismut-Standort Königstein (künstl. Grundwasserabsenkung um Uranaustrag zu unterbinden) b. diverse Wismut-Tailings, Bergehalden, Ablagerungen von Waschrückständen und dgl. (bspw. Trünzig, Dänkritz, Königstein (Schüsselgrundhalde ), Aue, Crossen, Schneckenstein, Freital) (Bitte jeweilige Flächengröße und Dauer des aktiven Bergbau- bzw. Sanierungsbergbaus/Sanierungsphase angeben)? Freistaat SACHSEN Es wird auf die Antwort zu Frage l. 1 .1. verwiesen. Frage 3: Welche wie gearteten Schadensereignisse an welchen Standorten gingen in den Jahren seit 2010 vom nicht-aktiven Bergbau und dem Sanierungsbergbau aus und welchen relativen und absoluten Anteil hat dabei der historische Bergbau, für den es heute keine Rechtsnachfolger mehr gibt? (Bitte jeweilige Flächengröße und Dauer des aktiven Bergbau- bzw. Sanierungsbergbaus/Sanierungsphase angeben; bitte nach Ereignisjahr getrennt beantworten) Die nachfolgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Sanierungsbergbau der Wismut GmbH (nach 1962) und den Wismutaltbergbau (1946 — 1962). Vom Sanierungsbergbau der Wismut GmbH (nach 1962) und dem Wlsmutaltbergbau (1946 — 1962) gingen seit 2010 die in der Tabelle benannte Anzahl von Schadensereignissen (Tagesbrüche/Geländedeformationen) aus (Zuordnung vorläufig nach ErfasSung ): Jahr 2010 201 1 2012 2013 2014 2015 Summe Sanierungsbergbau 4 4 Wismutaltbergbau 3 10 6 12 4 2 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Seite 3 von 41 Frage 4: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Welche weiteren WISMUT-Bergbauhinterlassenschaften gibt es in Sachsen, die als noch nicht/ noch nicht abschließend saniert eingeStuft werden und welche (potenzielle) Gefährdungssituation besteht dabei jeweils? (Bitte darstellen, um welche Gefährdungssituation (bspw. Vernässungen , Ausspülungen, Rutschungen, Deformationen an der Tagesoberfläche , Standsicherheitsprobleme, entwicklungshemmende Hinterlassenschaften , Erosionen, Schadstoffmobilisierung aus dem ehemaligen Bergbau) es sich jeweils handelt; Flächengröße und Dauer des aktiven Bergbau- bzw. Sanierungsbergbaus/ Sanierungsphase angeben) Frcistaat SACHSEN Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 5: Welche Altlastensanierungsprojekte fanden an welchen Standorten und mit jeweils welchen Zielen und welchem finanziellen Mitteleinsatz bislang durch wen und auf welcher konkreten Vereinbarung/ Grundlage statt und inwiefern ist jeweils wann eine Entlassung aus den Nachsorgeverpflichtungen vorgenommen worden oder beabsichtigt? Die Wismut GmbH realisiert die Stilllegung, San'erung und Rekultiv'erung von Urangewinnungs - und IJranaufbereitungsbetrieben auf der Grundlage bergrechtlicher Abschlussbetriebspläne in der abschließenden Phase der bergbaulichen Tätigkeit. Es handelt sich somit nicht um Altlastensanierung. Frage 6: Wer ist der Nachsorgeverpflichtete bei den jeweiligen noch laufenden Sanierungsprojekten, inwiefern liegen jeweils Rückstellungen und Sicherheitsleistungen vor und auf jeweils welcher fachlichen Einschätzung beruhend werden diese als ausreichend für welche noch kommenden Erfordernisse erachtet? (Bitte dabei darstellen, mit welchen zukünftigen Rahmenbedingungen und Ereignissen gerechnet wird und welche Ereignisse nicht berücksichtigt wurden) Die Nachsorgeverpflichtungen obliegen der Wismut GmbH bzw. dem jeweiligen Grundstückseigentümer . Die Sanierungstätigkeit der Wismut GmbH wird ausschließlich aus Mitteln des Bundes finanziert. Die Zuweisung der Mittel an die Wismut GmbH erfolgt zweckgebunden auf der Grundlage jährlicher Wirtschaftspläne. Aus diesem Grund erfolgte keine Erhebung einer Sicherheitsleistung gemäß S 56 Abs. 2 BBergG. Frage 7: Was ist die vertragliche Basis der jeweiligen Nachsorgepflicht, wann endet die Nachsorgepflicht und wie wird der Sanierungserfolg evaluiert , der zum Entlassen aus der Nachsorge führt? Grundlage bzw. Basis ist die bergrechtliche Verpflichtung nach Bundesberggesetz. Im Rahmen der bergrechtlichen Sanierung sind die jeweiligen gegebenenfalls erforderliChen Nachsorgemaßnahmen und deren Dauer im bergrechtlichen Betriebsplan für das entsprechende Sanierungsobjekt festgelegt. Die Evaluierung des Sanierungseffolgs richtet sich nach der Art der Sanierungsziele und den Erfordernissen für die Feststellung des Endes der Bergaufsicht nach S 69 Abs. 2 BBergG. Seite 4 von 41 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Zusätzlich hat die Wismut GmbH Nachsorgeverpflichtungen, die sich aus strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen ergeben Inwiefern wurde oder wird bei welchen Standorten und aus welchen Frage 8: Gründen eine Gefährdung des Sanierungserfolgs befürchtet oder ist bereits eingetreten? (Bitte darstellen, in welchem Sanierungsstadium sich der Standort befindet , welche Sanierungsziele jeweils gefährdet oder nicht erfüllt sind; Messergebnisse aus dem Monitoring wiedergeben) Es wird auf die Antwort zu Frage l. 1 .1 verwiesen. Frage 9: Inwiefern Sind die jeweiligen Altlastensanierungsprojekte als erfolgreich anzusehen, wo gibt es fachliche Befürchtungen hinsichtlich weiterer unerwünschter Ereignisse (insb. mögliche Gefährdung des Sanierungsziels), inwiefern reichen die Sanierungsrückstellungen und Sicherheitsleistungen jeweils absehbar aus? (Bitte darstellen, welche Gutachten und Einschätzungen für welche Standorte jeweils vorliegen und mit welchen Finanzierungsbedarfen wofür in welchen Zeiträumen gerechnet wird) Es Wlrd auf die Antwort zu Frage 1.1.1 verwiesen. Frage 10: Inwiefern werden die Risiken bei den in Frage 1. und 2. genannten WISMUT-Bergbauhinterlassenschaften sowie im Schadensfall weitere Schäden bei den in 3. genannten Schadereignissen durch welche konkreten Maßnahmen aktuell jeweils eingedämmt/ verhindert, inwiefern gibt es ein Monitoring bspw. in Bezug auf die Standsicherheit von Dämmen (an Halden und Tailings etc.)? (Bitte nach WISMUT-Bergbauhinterlassenschaften/Schadereignis getrennt darstellen) Es wird auf die Antwort auf Frage 1.1.1 verwiesen. Grundsätzlich erfolgen bei eingetretenen Schäden Erstsicherungsmaßnahmen zur Ge währleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit (z. B. Absperrungen), bevor weitere Maßnahmen geplant und durchgeführt werden. Die in Frage 3 benannten Schadstellen werden so verwahrt, dass sie vom Grundsatz her nachsorgefrei sind und keine Gefahren von ihnen ausgehen. Frage 11: Welche Kosten entstanden jeweils in den Jahren seit 2012 durch die in der vorangehenden Frage genannten Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen und wer kommt auf welcher Grundlage dafür auf? (Bitte soweit möglich trennen nach Maßnahmen gegen Risiken bei den in 1. und 2. genannten WISMUT-Bergbauhinterlassenschaften sowie Maßnahmen nach Schadensfall bei den in 3. genannten Schadereignissen ) In dem expl'zit benannten Zusammenhang mit Altlastensanierungsprojekten sind demzufolge keine Kosten entstanden. Seite 5 4 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Die in der Antwort auf Frage 3 benannten Schadstel en des Sanierungsbergbaus wurden auf der Grundlage der bergrechtlichen Zuständigkeit der Wismut GmbH für Kosten in Höhe von ca. 850 000 € saniert. Die Finanzierung der Schadstellen, welche nach Frage 3 dem Wismut-Altbergbau zugeordnet wurden, erfolgt aus dem Verwaltungsabkommen zur Sanierung der Sächsischen Wismut-Altstandorte. Die zeitliche Einordnung zur Umsetzung dieser Maßnahmen richtet sich hierbei nach den vorhandenen Jahresbudgets und den von den Tagesbrüchen ausgehenden Gefährdungen. Eine getrennte Statistik wird nicht vorgehalten. ES Wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 12: Welche Kosten sind überschlägig für eine abschließende Sanierung der WISMUT-Bergbauhinterlassenschaften jeweils erforderlich, wer ist dafür jeweils verantwortlich, mit welchen Sanierungszeiträumen ist jeweils zu rechnen und welche Sanierungsplanungen liegen aktuell für die jeweiligen Bergbauhinterlassenschaften bzw. Hinterlassenschaften der Aufbereitungs- und Weiterverarbeitungswirtschaft vor? Für die Sanierung der Hinterlassenschaften des ehemaligen Uranerzbergbaus der SDAG Wismut in den Freistaaten Sachsen und Thüringen seit 1990 sind insgesamt 7,1 Mrd. € eingeplant. Bisher wurden ca. 6 Mrd. € ausgegeben. Die aktuellen Sanierungsplanungen der verantwortlichen Wismut GmbH reichen bis in das Jahr 2040. Für die Sanierung der sächsischen Wismut-Altstandorte stehen dem verantwortlichen Freistaat Sachsen nach gegenwärtigem Stand noch mindestens 96 Mio. € (Restlaufzeit des Abkommens 2016 — 2022, siehe auch Frage l. 1.15) zur Verfügung. Grundlage der Abschätzung von Sanierungskosten Sind die Erfassung sächsischer WismutAltstandorte (Stand 2008), bergschadenkundliche Analysen sowie Standortsanierungskonzepte . Frage 13: Aus welchen Quellen können die in der vorangehenden Frage genannten Sanierungsvorhaben jeweils finanziert werden und für welche Sanierungsvorhaben steht aktuell keine bzw. nur eine landeseigene Finanzierungsmöglichkeit offen? Finanzierender und ausschließlicher Gesellschafter der Wismut GmbH ist die Bundesrepublik Deutschland, Die Finanzierung der Sanierung der Wismut-Altstandorte erfolgt zu gleichen Teilen durch den Freistaat Sachsen und die Bundesrepublik Deutschland (BMWi) auf der Grundlage des Verwaltungsabkommens Wismut-Altstandorte_ Frage 14: Inwiefern werden die in 1. und 2. genannten besonders bedeutenden WISMUT-Bergbauhinterlassenschaften im Rahmen der aktuellen Projektauswahl und Entscheidungsstruktur in der EFRE-Förderperiode 2014 — 2020 für die Maßnahmen „Prävention von Risiken des Altbergbaus " (PuE PräRiA) besonderes berücksichtigt? Seite 6 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAF•r ARBEIT UND VERKEHR In den Antworten zu den Fragen 1.1.1 und 1.1.2 genannten besonders bedeutenden WISMUT-Bergbauhinterlassenschaften werden im Rahmen der aktuellen Projektauswahl und Entsche'dungsstruktur in der EFRE-Förderperiode 2014 — 2020 für die Maßnahmen „Prävention von Risiken des Altbergbaus" (PuE PräRiA) n'cht besonders berücksichtigt. Frage 15: Laut dem Verwaltungsabkommen zu den sächsischen WismutAltstandorten (WISMUT-Altstandorte außerhalb der Sanierungsverpflichtung der WISMUT GmbH) stehen in den Jahren 2016 bis 2022 insgesamt noch 96 Mio. EUR für die Sanierung zur Verfügung; die Hälfte davon trägt der Freistaat. Welche konkreten Maßnahmen wurden bislang aus dem Verwaltungsabkommen zu den sächsischen Wismut-Altstandorten aus dem Jahr 2013 finanziert, welche konkreten Maßnahmen mit welchem Finanzierungsbedarf sind bis zum Auslaufen des Verwaltungsabkommens geplant und welche Maßnahmen müssen anschließend angegangen werden? Für Informationen zu den konkreten Maßnahmen wird auf die in der Vorbemerkung aufgeführten Quellen ven.viesen. Frage 16: Von welchem Sanierungsbedarf bei den sächsischen WismutAltstandorten (Höhe der einzusetzenden Mittel) wird derzeit für die Zeit nach 2022 ausgegangen und wann werden welche Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein? (Bitte auch darstellen, inwiefern welche Gutachten und dgl. vorliegen, die geeignet sind, Aussagen zum weiteren Sanierungsbedarf zu treffen ) Der Sanierungsbedarf für Wismut-Altstandorte nach 2022 wurde noch nicht beziffert. Frage 17: Das aktualisierte WISMUT-Sanierungsprogramm, das bis zum Jahr 2040 reicht, weist einen finanziellen Gesamtbedarf von rund 7,1 Mrd. Euro seit Beginn der Sanierungsarbeiten aus. Diese Mittel stellt die Bundesregierung nach WISMUT-Angaben zur Verfügung. In welcher Höhe sind bis zu welchem Zeitpunkt dabei Mittel und Maßnahmen für die Wasserhaltung oder andere Maßnahmen zur Problembewältigung der in-situ-Laugung in Königstein eingeplant? Für die langfristige Wasserbehandlung am Standort Königstein ist der Umbau der Aufbereitungsanlage für Flutungswasser (AAF) mit einem Investitionsaufwand von ca. 7 bis 8 Mio € vorgesehen. Die jährlich bis 2040 geplanten Betriebskosten für diese Anlage be aufen Sch voraussichtlich auf 3 bis 4 Mio. €. Frage 18: Welche WISMUT-Bergbauhinterlassenschaften befinden sich aktuell in der Nachsanierungsphase und für welche dieser Standorte ist jeweils bis zu welchem Zeitpunkt eine Uberwachung welcher Parameter in welchen zeitlichen Abständen (Monitoring Von Emissionen und Immissionen ) vorgesehen? Seite 7 Von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Alle bereits auf der Grundlage der Abschlussbetriebspläne sanierten WISMUTBergbauhinterlassenschaften des Sanierungsbergbaus, für die noch nicht das Ende der Bergaufsicht festgestellt wurde, befinden sich gewissermaßen in der NachsanierungsPhase . Aktuell befinden sich folgende Objekte in dieser Nachsorgephase. Freistaat SACHSEN Halde 38alt Halde 13b Halde Borbachdamm Luchsbachhalde Pöhla Hammerberghalde/Halde 312 Halde 38neu/208 Halde 366 Halde Gittersee Halde 382 west Halde 66/207 Anschüttung H382/Absetzbecken Borbachtal bis 31. Oktober 2016 bis 28 Februar 2017 bis 22 Mai 2017 bis 31. Dezember 2018 bis 31. Dezember 2021 bis 31. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023 bis 31 Dezember 2024 bis 31. Dezember 2025 bis 31 Dezember 2029 bis 31 Dezember 2029 Nach Abschluss der Sanierung erfolgt ein Monitoring von Emissionen und Immissionen . Die im Monitoring analysierten Parameter entsprechen den in den bestandskråfti gen Genehmigungen behördlich erteilten Vorgaben. Diese sind pfad- und objektspezifisch sowie in Abhängigkeit von der jeweiligen Belastungssituation festgelegt . Für den Luftpfad ist die Überwachung der Radonkonzentrationen in der bodennahen Atmosphäre wesentlich. Zu den für die Überwachung des Wasserpfades häufig beauflagten Parametern gehören neben Uran und Radium-226 auch Schwer- bzw. Halbmetalle entsprechend der Schadstoffsignatur des Sanierungsobjekts. Die Überwachungsfrequenzen entsprechen den behördlichen Vorgaben. Langfristig entfällt die Übervyachungsnotwendigkeit dann, wenn in Übereinstimmung mit entsprechenden Rechtsverordnungen die Integrität und Stabilität von Emissionsbarrieren bzw. ein eindeutig abnehmender, zeitlich sehr lang anhaltender Austragstrend nachgewiesen ist, so dass keine unzulässige Beeinträchtigung umliegender Schutzgüter und somit keine Gefährdung der Sanierungsz'ele mehr zu besorgen ist. Frage 19: Welche WISMUT-Bergbauhinterlassenschaften werden darüber hinaus aktuell jeweils bis zu welchem Zeitpunkt einer Überwachung welcher Parameter in welchen zeitlichen Abständen (Monitoring Von Emissionen und Immissionen) unterzogen? Zusätzlich zum Basismonitoring wird bei allen Arbeiten ein sanierungsbeg eitendes Monitoring durchgeführt. Zu den Monitoringumfängen, -parametern und -frequenzen ge ten die Ausführungen zu Frage l. 1.18. Frage 20: In welcher Form werden welche Teile der Monitoringergebnisse (aus den beiden vorangehenden Fragen) für die Öffentlichkeit zugänglich dargestellt und welche Ergebnisse werden aus welchen Erwägungen heraus nicht dargestellt? Es Wlrd auf die Vorbemerkung verwiesen. Seite B von 41 STAATSMINISTERIUM FUR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 21: Wer trägt aufgrund welcher Vereinbarung bis zu welchem Zeitpunkt die Kosten für dieses Monitoring (vorangehende drei Fragen) und welche Kosten laufen dabei für wen kumuliert pro Jahr auf? Die W'smut GmbH trägt die Verantwortung für das Monitoring. Die Kosten für das Monitoring in Sachsen werden für die Nachsorgephase mit ca. 2 Mio, pro Jahr eingeschätzt und sind in den Haushaltsplänen der Wismut langfristig eingestellt. Das jeweilige erforderliche Monitoring ist im Regelfall in dem bergrechtlichen Betriebsplan für das entsprechende Sanierungsobjekt bzw. in der wasserrechtlichen Erlaubnis der mit dem Betriebsplan verbundenen Gewässerbenutzung festgelegt. Frage 22: Welche technischen Barrieren (technische Bauwerke und Anlagen, die ein unerwünschtes Ausbreiten von Schadstoffen in die Umwelt verhindern sollen — d. h. Abdeckungen von Absetzanlagen und Halden (einschließlich Gewässerbauwerke und Drainagesysteme zur gezielten Ableitung von Wässern), Dämmschichten an Orten der Einlagerung von Rückständen der Wasseraufbereitung und anderer gefährlicher Stoffe, Wasserbehandlungsanlagen selbst, die der Freisetzung von Schadstoffen gegenüberstehen — aber auch Bauwerke, die Rutschungsereignissen vorbeugen sollen) werden aufgrund welcher Erkenntnisse nicht mehr oder nur noch eingeschränkt einem laufenden Monitoring unterzogen? Es gibt keine technischen Barrieren, die nicht mehr oder nur noch eingeschränkt einem laufenden Monitoring unterzogen werden. Frage 23: Welche Vorgaben, Empfehlungen und Hinweise sowie weitere fachliche Unterstützung zur Einordnung und Bewertung von Ausmaß und Schadpotenzial gibt es für Gemeinden bezüglich etwaiger Radon-Emissionen aus Halden, der Lösung von Radionukliden und Schwermetallen aus Tailings etc. der Sicherheit von Barrieren (technische Bauwerke und Anlagen, die ein unerwünschtes Ausbreiten von Schadstoffen in die Umwelt verhindern sollen — d. h. Abdeckungen von Absetzanlagen und Halden (einschließlich Gewässerbauwerke und Drainagesysteme zur gezielten Ableitung von Wässern), Dämmschichten an Orten der Einlagerung von Rückständen der Wasseraufbereitung und anderer gefährlicher Stoffe, Wasserbehandlungsanlagen selbst, die der Freisetzung von Schadstoffen gegenüberstehen — aber auch Bauwerke , die Rutschungsereignissen vorbeugen sollen) Setzungen der Erdoberfläche und geomechanisch bedingter Schäden bei denen bebaute oder unbebaute Bereiche von diesen Ereignissen potenziell betroffen sind? (Bitte u. a. darstellen, welche Gutachten wann wozu durch welche Stellen finanziert und erstellt wurden) Seite 9 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Es gibt keine besonderen Vorgaben, Empfehlungen und Hinweise sowie weitere fachliche Unterstützung zur Einordnung und Bewertung von Ausmaß und Schadpotenzial der in der Frage angeführten Sachverhalte für Gemeinden, da Gemeinden dafür keine Zuständigkeit besitzen. Auch allen Gemeinden stehen umfangreiche Informationsmdglichkeiten zur Verfügung (siehe Vorbemerkung). Insbesondere können auch Gemeinden auf der Internetseite http:iiwww.berqbau_sachsen de/B159.html die Karte 'Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen " (Sächsische Hohlraumkarte) einsehen. In Gebieten, in denen mit unterirdischen Hohlräumen zu rechnen ist, kann bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, insbesondere bei geplanten Bauvorhaben (empfohlen: rechtzeitig vor Erstellung der Bauunterlagen), eine Mitteilung beim Sächsischen Oberbergamt über mögliche Gefahren und Einschränkungen der Nachfo genutzung eingeholt werden Frage 24: Wie viele Fälle von Bergschäden (Schaden im Sinne des BBergG S 114 und von S 20, Abs. 3, Berggesetz der DDR (Wirksamkeit des Gesetzes auf Grund des Einigungsvertrags vom 31.08.1990) im Uranbergbau) wurden in den Jahren seit 1994 gemeldet und welcher relative und absolute Anteil davon mit welcher Summe insgesamt entschädigt? Seit 1990 erfolgten insgesamt 422 Anzeigen von Bergschadensvermutungen. 273 Fälle wurden als Bergschaden anerkannt. Zur Höhe der privatrechtlich vereinbarten Entschädigungen besitzt die Staatsregierung keine Kenntnisse. Frage 25: In welchem Umfang sind wo Hausbrunnen zur Trink- und Brauchwassernutzung durch stoffliche Einträge bzw. mengenmäßige Beeinträchtigungen , die auf Tätigkeiten der WISMUT zurückzuführen sind, in welchem Grad beeinflusst? Informationen zu Beeinträchtigungen von Hausbrunnen zur Trink- und Brauchwassernutzung durch stoffliche Einträge bzw. mengenmäßige Beeinträchtigungen, welche auf Tätigkeiten der WISMUT zurückzuführen sind, liegen nicht vor. 1.2 sonstiger Erz- und Spatbergbau „Die folgenden Fragen beziehen Sich auf den sonstigen Erz- und Spatbergbau (unter Herausnahme des Uranerzbergbaus) bzw. Hinterlassenschaften der Aufbereitungs - und Weiterverarbeitungswirtschaft die an den sonstigen Erz- und Spatbergbau angeschlossen war. Inbegriffen sind auch Rückstände von der Verarbeitung nicht hier gewonnener Erze (bspw. Rotschlammverspülungen). Soweit im Folgenden von „Erz- und Spatbergbau - Hinterlassenschaften" die Rede ist, werden sämtliche vorgenannten Fallkonstellationen gemeint — soweit nicht anders gekennzeichnet." Seite 10 wn41 Freistaat SACHSEN Frage 1: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFr ARBEIT UND VERKEHR Welche Erz- und Spatbergbau - Hinterlassenschaften an welchen konkreten Orten in Sachsen bergen aktuell ein besonderes Risiko in Bezug auf a. stoffliche (bspw. Schadstoffmobilisierung und -freisetzung) und/ Oder b. geotechnische Gefahrlagen (Rutschungsgefahren, Standsicherheitsprobleme ), die dabei potenziell eine Gefährdung für die Bevölkerung darstellen? (Bitte jeweilige Flächengröße und Dauer des aktiven Bergbau- bzw. Sanierungsbergbaus/ Sanierungsphase angeben) Freistaat SACHSEN Es wird auf die Antwort zu Frage . 1. verwiesen. Frage 2: Wo in Sachsen befinden sich Rotschlammverspülungen in jeweils welchem Sanierungsstadium und welche Risikoeinschätzung wird für diese jeweils getroffen? (Bitte jeweilige Flächengröße und Dauer der aktiven Verspülungs- bzw. Sanierungsphase angeben) Lediglich eine Rotschlammverspülung im Restloch „Heide V" befindet sich teilweise auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Hinterlassenschaft des sonstigen Erz- und Spatbergbaus. Bezüglich der Risikoeinschätzung wird auf die Antwort zu Frage 1.1.1 verwiesen, Frage 3: Welche wie gearteten Schadensereignisse an welchen Standorten gingen in den Jahren seit 2010 vom nicht-aktiven Bergbau und dem Sanierungsbergbau aus und welchen relativen und absoluten Anteil hat dabei der historische Bergbau, für den es heute keine Rechtsnachfolger mehr gibt?(Bitte jeweilige Flächengröße und Dauer des aktiven Bergbau- bzw. Sanierungsbergbaus/ Sanierungsphase angeben; bitte nach Ereignisjahr getrennt beantworten) Die nachfolgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den sonstigen Erz- und Spatbergbau. In den Jahren seit 2010 Sind keine vom nicht-aktiven Bergbau und Sanierungsbergbau des sonstigen Erz- und Spatbergbaus (Bergbau mit Rechtsnachfolger) ausgehenden Schadensereignisse bekannt geworden_ Im Bereich des historischen Bergbaus ohne Rechtsnachfolger der Bergbauperioden von ca. 1168 bis ins 20. Jahrhundert wurden Vorgänge und Meldungen in den folgenden Größenordnungen (Zuordnung vorläufig nach Erfassung) bei der Bergbehörde erfasst: Jahr 2010 201 1 97 2012 78 2013 124 2014 109 2015 48 107 Anzahl der Me dungen Weiterhin wird auf die Vorbemerkung verwiesen Seite II von 41 Frage 4: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Welche weiteren Erz- und Spatbergbau - Hinterlassenschaften gibt es in Sachsen, die als noch nicht/ noch nicht abschließend saniert eingestuft werden und welche (potenzielle) Gefährdungssituation besteht dabei jeweils? (Bitte darstellen, um welche Gefährdungssituation (bspw. Vernässungen , Ausspülungen, Rutschungen, Deformationen an der Tagesoberfläche , Standsicherheitsprobleme, entwicklungshemmende Hinterlassenschaften , Erosionen, Schadstoffmobilisierung aus dem ehemaligen Bergbau) es sich jeweils handelt; Flächengröße und Dauer des aktiven Bergbau- bzw. Sanierungsbergbaus/ Sanierungsphase angeben) Freistaat SACHSEN Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 5: Welche Altlastensanierungsprojekte fanden an welchen Standorten und mit jeweils welchen Zielen und welchem finanziellen Mitteleinsatz bislang durch wen und auf welcher konkreten Vereinbarung/ Grundlage statt und inwiefern ist jeweils wann eine Entlassung aus den Nachsorgeverpflichtungen vorgenommen worden oder beabsichtigt? Die Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Standorten des sonstigen Erz- und Spatbergbaus erfolgt auf der Grundlage bergrechtlicher Abschlussbetriebspläne in der abschließenden Phase der bergbaulichen Tätigkeit. Es handelt sich somit nicht um Atlastensanierungen . Frage 6: Wer ist der Nachsorgeverpflichtete bei den jeweiligen noch laufenden Sanierungsprojekten, inwiefern liegen jeweils Rückstellungen und Sicherheitsleistungen vor und auf jeweils welcher fachlichen Einschätzung beruhend werden diese als ausreichend für welche noch kommenden Erfordernisse erachtet? (Bitte dabei darstellen, mit welchen zukünftigen Rahmenbedingungen und Ereignissen gerechnet Wird und welche Ereignisse nicht berücksichtigt wurden) Die Nachsorgeverpflichtungen obliegen dem Unternehmer bzw. dem jeweiligen Grundstückseigentümer _ Rückstel ungen und Sicherheitsleistungen liegen in der Regel nicht vor, Von einer Bewertung wird abgesehen, Frage 7: Was ist die vertragliche Basis der jeweiligen Nachsorgepflicht, wann endet die Nachsorgepflicht und wie wird der Sanierungserfolg evaluiert , der zum Entlassen aus der Nachsorge führt? Es wird auf die Antwort zu Frage 1.1.7 verwiesen. Frage 8: Inwiefern wurde oder wird bei welchen Standorten und aus welchen Gründen eine Gefährdung des Sanierungserfolgs befürchtet oder ist bereits eingetreten? (Bitte darstellen, in welchem Sanierungsstadium sich der Standort befindet , welche Sanierungsziele jeweils gefährdet oder nicht erfüllt sind; Messergebnisse aus dem Monitoring wiedergeben) Seite 12 von 41 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Es Wird auf die Antwort zu Frage 1.1.1 verwiesen. Frage 9: Inwiefern sind die jeweiligen Altlastensanierungsprojekte als erfolgreich anzusehen, wo gibt es fachliche Befürchtungen hinsichtlich weiterer unerwünschter Ereignisse (insb. mögliche Gefährdung des Sanierungsziels), inwiefern reichen die Sanierungsrückstellungen und Sicherheitsleistungen jeweils absehbar aus? (Bitte darstellen, welche Gutachten und Einschätzungen für welche Standorte jeweils vorliegen und mit welchen Finanzierungsbedarfen wofür in welchen Zeiträumen gerechnet wird) Es wird auf die Antwort zu Frage 1.1 .1 venviesen. Frage 10: Inwiefern werden die Risiken bei den in Frage l. genannten Erz- und Spatbergbau - Hinterlassenschaften sowie im Schadensfall weitere Schäden bei den in 3. genannten Schadereignissen durch welche konkreten Maßnahmen aktuell jeweils eingedämmt/verhindert, inwiefern gibt es ein Monitoring bspw. in Bezug auf die Standsicherheit von Dämmen (an Halden und Tailings etc.)? (Bitte nach Erz- und Spatbergbau - Hinterlassenschaften/Schadereignis getrennt darstellen) Es wird auf die Antwort zu Frage l. 1 . 1 vewiesen. Grundsätzlich erfolgen bei eingetretenen Schäden Erstsicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit (z. B. Absperrungen), bevor weitere Maßnahmen geplant und durchgeführt werden. Schadstellen werden so verwahrt, dass sie vom Grundsatz her nachsorgefrei sind und keine Gefahren von ihnen ausgehen . Frage 11: Welche Kosten entstanden jeweils in den Jahren seit 2012 durch die in der vorangehenden Frage genannten Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen und wer kommt auf welcher Grundlage dafür auf? (Bitte soweit möglich trennen nach Maßnahmen gegen Risiken bei den in 1. und 2. genannten Erz- und Spatbergbau - Hinterlassenschaften sowie Maßnahmen nach Schadensfall bei den in 3. genannten Schadereignissen ) Die nachfolgende Aufstellung beinhaltet Vorgänge, bei denen für die Gefahrenabwehr im Altbergbau sowie für die Beseitigung von Schäden in Folge der Hochwasser 2002 und 2013 im Zusammenhang mit Altbergbau Ausgaben aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen getätigt wurden, Da nicht alle Schadstellenmeldungen des jeweiligen Jahres bearbeitet werden können, besteht nur ein sehr eingeschränkter Bezug zu den in der Antwort auf Frage 1.2.3 benannten Fallzahlen. Für die Jahre 2012 bis 2015 ergibt sich für alten Bergbau ohne Rechtsnachfolger nachfo gende Aufstellung der gesamten verauslagten Kosten. Seite 13 von 41 Freistaat SACHSEN Jahr 2012 2013 2014 2015* Summe *Stand Juni 2015 Anzahl 96 121 152 55 424 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Gesamtkosten in € 10.784.681,47 11.067.630,88 14.334.275, 11 5.359.235,93 41.545.823,39 Freistaat SACHSEN Frage 12: Welche Kosten sind überschlägig für eine abschließende Sanierung der Erz- und Spatbergbau - Hinterlassenschaften jeweils erforderlich, wer ist dafür jeweils verantwortlich, mit welchen Sanierungszeiträumen ist jeweils zu rechnen und welche Sanierungsplanungen liegen aktuell für die jeweiligen Bergbauhinterlassenschaften bzw. Hinterlassenschaften der Aufbereitungs- und Weiterverarbeitungswirtschaft vor? Zu Kosten für abschließende Sanierungen des sonstigen Erz- und Spatbergbaus im Freistaat Sachsen liegen keine Daten vor. Die bekannten Kosten der noch zu verwahrenden tagesnahen Grubenbaue für die Spatgrube Schönbrunn wurden auf mindestens 500.000 € geschätzt. Verantwortlich für die Sanierung auf der Grundlage der Abschlussbetriebspläne ist der jeweilige Unternehmer im Sinne des S 58 BBergG. Frage 13: Aus welchen Quellen können die in der vorangehenden Frage genannten Sanierungsvorhaben jeweils finanziert werden und für welche Sanierungsvorhaben steht aktuell keine bzw. nur eine landeseigene F inanzierungsmöglichkeit Offen ? Die Sanierungståtigkeit der LMBV mbH, Bereich Kali-Spat-Erz wird ausschließlich aus Mitteln des Bundes finanziert. Für die Sanierungstätigkeit von SIB und Sanierungsarbeiten am Standort Ehrenfriedersdorf sowie für die Abwehr von Gefahren aus dem Altbergbau ohne Rechtsnachfolger werden landeseigene Finanzierungsmöglichkeiten genutzt. Frage 14: Inwiefern werden die in 1. und 2. genannten Erz- und Spatbergbau - Hinterlassenschaften im Rahmen der aktuellen Projektauswahl und Entscheidungsstruktur in der EFRE-Förderperiode 2014 — 2020 für die Maßnahmen „Prävention von Risiken des Altbergbaus" (PuE PräRiA) besonderes berücksichtigt? In den Antworten zu den Fragen 1.2.1 und 1.2.2 genannten Erz- und SpatbergbauHinterlassenschaften werden im Rahmen der aktuellen Projektauswahl und Entscheidungsstruktur in der EFRE-Förderperiode 2014 — 2020 für die Maßnahmen „Prävention von Risiken des Altbergbaus" (PuE PräRiA) nicht besonders berücksichtigt. Seite 14 von 41 Frage 15: STAATSMINISTERIUM FUR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Welche Vorgaben, Empfehlungen und Hinweise sowie weitere fachliche Unterstützung zur Einordnung und Bewertung von Ausmaß und Schadpotenzial gibt es für Gemeinden, die sich im Bereich möglicher Setzungsgefahren bzw. möglicher unerwünschter stofflicher Beeinträchtigungen befinden und bei denen bebaute oder unbebaute Bereiche von diesen Ereignissen betroffen sind? (Bitte u. a. darstellen, welche Gutachten wann wozu durch welche Stellen finanziert und erstellt wurden) Freistaat SACHSEN Es gibt keine besonderen Vorgaben, Empfehlungen und Hinweise sowie weitere fachliche Unterstützung zur Einordnung und Bewertung von Ausmaß und Schadpotenzial der in der Frage angeführten Sachverhalte für Gemeinden, da Gemeinden dafür keine gesonderte Zuständigkeit besitzen. Auch allen Gemeinden stehen umfangreiche Informationsmöglichkeiten zur Verfügung (siehe Vorbemerkung). Insbesondere können auch Gemeinden auf der Internetseite http://www.berqbau_sachsen de/B159 html die Karte "Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen " (Sächsische Hohlraumkane) einsehen. In Gebieten, in denen mit unterirdischen Hohlräumen zu rechnen ist, kann bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, insbesondere bei geplanten Bauvorhaben (empfohlen: rechtzeitig vor Erstellung der Bauunterlagen), eine Mitteilung beim Sächsischen Oberbergamt über mögliche Gefahren und Einschränkungen der Nachfolgenutzung eingeholt werden Frage 16: Wie viele Fälle von Bergschäden (Schaden im Sinne des BBergG S 114 und ggf. weiterer Rechtsvorschriften) wurden in den Jahren seit 1994 gemeldet und welcher relative und absolute Anteil davon mit welcher Summe insgesamt entschädigt? Zu diesem privatrechtlichen Sachverhalt liegen keine Kenntnisse vor. Frage 17: In welchem Umfang sind wo Hausbrunnen zur Trink- und Brauchwassernutzung durch stoffliche Einträge bzw. mengenmäßige Beeinträchtigungen , die auf Tätigkeiten des sonstigen Erz- und Spatbergbaus zurückzuführen sind, in welchem Grad beeinflusst? Informationen zu Beeinträchtigungen von Hausbrunnen zur Trink- und Brauchwassernutzung durch stoffliche Einträge bzw. mengenmäßige Beeinträchtigungen, welche auf Tätigkeiten des sonstigen Erz- und Spatbergbaus zurückzuführen sind, liegen nicht 1.3 Braunkohlebergbau „Die folgenden Fragen beziehen sich auf den Braunkohlebergbau bzw. Hinterlassenschaften der Aufbereitungs- und Weiterverarbeitungswirtschaft die an den Braunkohlebergbau angeschlossen war bzw. auf Braunkohle als Grundstoff für die chemische Industrie beruhte. Soweit im Folgenden von „Hinterlassenschaften der Braunkohlewirtschaft" die Rede ist, werden sämtliche vorgenannten Fallkonstellationen gemeint — soweit nicht anders gekennzeichnet." Seite 15 von dl Frage l: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Welche Hinterlassenschaften der Braunkohlewirtschaft an welchen konkreten Orten in Sachsen bergen aktuell ein besonderes Risiko in Bezug auf a. stoffliche (bspw. Schadstoffmobilisierung und -freisetzung) und/ oder b. geotechnische Gefahrlagen (Rutschungsgefahren, Standsicherheitsprobleme ), die dabei potenziell eine Gefährdung für die Bevölkerung darstellen? (Bitte jeweilige Flächengröße und Dauer des aktiven Bergbau- bzw. Sanierungsbergbaus/ Sanierungsphase angeben) Freistaat SACHSEN Es wird auf die Antwort zu Frage l. 1 .1 verwiesen, Frage 2: Welche Risikoeinschätzung wird dabei insbesondere für folgende Hinterlassenschaften der Braunkohlewirtschaft getroffen: a. Braunkohle-Schlammteiche (Terpe und Zerre) b. braunkohlebergbaubedingt rutschungsgefährdete Bereiche (Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen gem. S 8 der Sächsischen Hohlraumverordnung (SächsHohlrVO) bzw. Gebiete mit Grubenbauen unter Bergaufsicht)? c. Ascheverspülungen (Bitte jeweilige Flächengröße und Dauer des aktiven Bergbau- bzw. Sanierungsbergbaus/Sanierungsphase angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage l. 1.1 verwiesen. Frage 3: Welche wie gearteten Schadensereignisse an welchen Standorten gingen in den Jahren seit 2010 vom nicht-aktiven Bergbau und dem Sanierungsbergbau aus und welchen relativen und absoluten Anteil hat dabei der historische Bergbau, für den es heute keine Rechtsnachfolger mehr gibt? (Bitte jeweilige Flächengröße und Dauer des aktiven Bergbau- bzw. Sanierungsbergbaus/ Sanierungsphase angeben; bitte nach Ereignisjahr getrennt beantworten) Die nachfolgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Braunkohlebergbau. Tagebau Spreetal Spreetal Lohsa Lohsa Datum 1. Januar 2010 12, Oktober 2010 26. Dezember 2010 8. Juli 2012 Art Geländeeinbruch Fließrutschung Grundbruch Fließrutschung Fläche in ha 1,93 179,28 14,59 0,68 Der Tagebau Spreetal wurde von 1955 bis 1991 betrieben. Der Tagebau Lohse wurde von 1950 bis 1984 betrieben. Die Arbeiten zur Wiedernutzbarmachung begannen 1990/91 bzw. nach Auslauf der aktiven Braunkohleförderung und sind noch nicht abgeschlossen . Seite 16 von 41 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Im Altbergbau ohne Rechtsnachfolge sind seit 2010 die nachfolgend aufgeführten Meldungen zu Schadensereignissen (Zuordnung vorläufig nach Erfassung) bei der BergFreistaat SACHSEN behörde eingegangen: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015* Summe *Stand Juni 2015 Meldungen zum historischen Braunkohlenbergbau 21 23 19 13 9 2 87 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 4: Welche weiteren Hinterlassenschaften der Braunkohlewirtschaft gibt es in Sachsen, die als noch nicht/ noch nicht abschließend saniert eingestuft werden und welche (potenzielle) Gefährdungssituation besteht dabei jeweils? (Bitte darstellen, um welche Gefährdungssituation (bspw. Vernässungen , Ausspülungen, Rutschungen, Deformationen an der Tagesoberfläche , Standsicherheitsprobleme, entwicklungshemmende Hinterlassenschaften , Erosionen, Schadstoffmobilisierung aus dem ehemaligen Bergbau) es sich jeweils handelt; Flächengröße und Dauer des aktiven Bergbau- bzw. Sanierungsbergbaus/ Sanierungsphase angeben) Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 5: Welche Altlastensanierungsprojekte fanden an welchen Standorten und mit jeweils welchen Zielen und welchem finanziellen Mitteleinsatz bislang durch wen und auf welcher konkreten Vereinbarung/ Grundlage statt und inwiefern ist jeweils wann eine Entlassung aus den Nachsorgeverpflichtungen vorgenommen worden Oder beabsichtigt? Die Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Standorten des Braunkohlebergbaus erfolgt auf der Grundlage bergrechtlicher Abschlussbetriebsplåne in der abschließenden Phase der bergbaulichen Tätigkeit. Es handelt sich somit nicht um Altlastensanierungen . Frage 6: Wer ist der Nachsorgeverpflichtete bei den jeweiligen noch laufenden Sanierungsprojekten, inwiefern liegen jeweils Rückstellungen und Sicherheitsleistungen vor und auf jeweils welcher fachlichen Einschätzung beruhend werden diese als ausreichend für welche noch kommenden Erfordernisse erachtet? Seite 17 von 41 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR (Bitte dabei darstellen, mit welchen zukünftigen Rahmenbedingungen und Ereignissen gerechnet wird und welche Ereignisse nicht berücksichtigt wurden) Die Nachsorgeverpf ichtungen obliegen der LMBV mbH bzw. dem jeweiligen Grundstückseigentümer . Die Sanierungstätigkeit der LMBV mbH wird aus Mitteln des Bundes und der Bundesländer finanziert. Die Zuweisung der Mittel an die LMBV mbH erfolgt zweckgebunden auf der Grundlage des jeweils geltenden Verwaltungsabkommens. Aus diesem Grund erfolgt keine Erhebung einer Sicherheitsleistung gemäß S 56 Abs. 2 BBergG. Frage 7: Was ist die vertragliche Basis der jeweiligen Nachsorgepflicht, wann endet die Nachsorgepflicht und wie wird der Sanierungserfolg evaluiert , der zum Entlassen aus der Nachsorge führt? Es wird auf die Antwort zu Frage l. 17 verwiesen. Frage 8: Inwiefern wurde Oder wird bei welchen Standorten und aus welchen Gründen eine Gefährdung des Sanierungserfolgs befürchtet oder ist bereits eingetreten? (Bitte darstellen, welche Sanierungsziele jeweils gefährdet Oder nicht erfüllt sind; Messergebnisse aus dem Monitoring wiedergeben) Es wird auf die Antwort zu Frage l. l. I verwiesen. Frage 9: Inwiefern sind die jeweiligen Altlastensanierungsprojekte als erfolgreich anzusehen, wo gibt es bspw. infolge des Grundwasserwiederanstiegs fachliche Befürchtungen hinsichtlich weiterer unerwünschter Ereignisse (insb. mögliche Gefährdung des Sanierungsziels - bspw. Phenole, Zyanide, Benzole) inwiefern reichen die Sanierungsrückstellungen und Sicherheitsleistungen jeweils absehbar aus? (Bitte darstellen, welche Gutachten und Einschätzungen für welche Standorte jeweils vorliegen und mit welchen Finanzierungsbedarfen wofür in welchen Zeiträumen gerechnet wird) Es wird auf die Antwort zu Frage 1.1.1 verwiesen. Frage 10: Inwiefern werden die Risiken bei den in Frage 1. und 2. genannten Hinterlassenschaften der Braunkohlewirtschaft Sowie im Schadensfall weitere Schäden bei den in 3. genannten Schadereignissen durch welche konkreten Maßnahmen aktuell jeweils eingedämmt/ verhindert, inwiefern gibt es ein Monitoring bspw. in Bezug auf die Standsicherheit von Dämmen (an Halden und Tailings etc.) bzw. die allgemeine Standsicherheit? (Bitte nach Hinterlassenschaften der Braunkohlewirtschaft/Schadereignis getrennt darstellen) Seite 18 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Die zur Erfüllung der jeweiligen Abschlussbetriebspläne notwendigen technischen Maßnahmen und Monitoring-Leistungen sind Gegenstand der Planung der LMBV. Alle Maßnahmen werden durch die Abschlussbetriebspläne, dazugehörige Auflagen und Nebenbestimmungen und ggf. Anordnungen der Bergbehörde untersetzt und auf dieser Basis umgesetzt. Frage 11: Welche Kosten entstanden jeweils in den Jahren seit 2012 durch die in der vorangehenden Frage genannten Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen und wer kommt auf welcher Grundlage dafür auf? (Bitte soweit möglich trennen nach Maßnahmen gegen Risiken bei den in 1. und 2. genannten Hinterlassenschaften der Braunkohlewirtschaft sowie Maßnahmen nach Schadensfall bei den in 3. genannten Schadereignissen ) Unter Frage I .3.2 benannte Hinterlassenschaften: Freistaat SACHSEN Projekt: Projekt zerre 2012 - 2014 Gesamtkosten in € davon finanziert von Sachsen Verwahrung untertägiger Hohlräume 2012 — Kosten in € davon finanziert von Sachsen 689.000 172.000 2014 5.353.000 1.338.ooo In der Antwort zu Frage 1.3.3 genannte Flächen in den Tagebauen Lohsa und Spreetal wurden noch nicht saniert. Frage 12: Welche Kosten sind überschlägig für eine abschließende Sanierung der Hinterlassenschaften der Braunkohlewirtschaft jeweils erforderlich , wer ist dafür jeweils verantwortlich, mit welchen Sanierungszeiträumen ist jeweils zu rechnen und welche Sanierungsplanungen liegen aktuell für die jeweiligen Hinterlassenschaften der BraunkohleWirtschaft vor? Die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen zur Sanierung der Hinterlassenschaften der Braunkohlenindustrie der ehemaligen DDR ob iegt der LMBV mbH. Die Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erfolgt auf der Grundlage des Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 und der dazu geschlossenen ergänzenden Verwaltungsabkommen . Im aktuell für den Zeitraum 2013 bis 2017 geltenden 4. Ergänzenden Verwaltungsabkommen betragen die Kosten im S 2 (recht iche Verpflichtungen): Seite von 41 Kosten gesamt davon Sachsen 2015 158,40 Mio. € 12,37 Mio. € 2016 158,40 Mio. € 13,36 Mio. € STAATSMINISTERIUM FÜR WlUSCH,vr ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN 2017 145,90 Mio. € 13,12 Mio. € und im S 3 (Gefahrenabwehr infolge des Grundwasserwiederanstiegs): Kosten gesamt davon Sachsen 2015 88,90 Mio. € 22,65 Mio. € 2016 88,40 Mio. € 22,05 Mio. € 2017 80,80 Mio. € 18,45 Mio. € Für den Zeitraum nach 2017 werden sich der Bund und die Braunkohleländer zur Finanzierung der Braunkohlesanierung noch im Weiteren verständigen. Im Freistaat Sachsen werden/wurden zur Erreichung der vorgesehenen Sanierungsziele 76 bergrechtliche Abschlussbetriebspläne durch die LMBV aufgestellt und realisiert . Insbesondere zur Herstellung der Bergbaufolgeseen sind 18 wasserrechtliche Planfeststellungen zu beantragen und umzusetzen (Stand Juni 2015). Frage 13: Aus welchen Quellen können die in der vorangehenden Frage genannten Sanierungsvorhaben jeweils finanziert werden und für welche Sanierungsvorhaben steht aktuell keine bzw. nur eine landeseigene Finanzierungsmöglichkeit offen? ES Wird auf die Antwort zu Frage 1.3.12 verwiesen. Frage 14: Inwiefern werden die in 1. und 2. genannten Hinterlassenschaften der Braunkohlewirtschaft im Rahmen der aktuellen Projektauswahl und Entscheidungsstruktur in der EFRE-Förderperiode 2014 — 2020 für die Maßnahmen „Prävention von Risiken des Altbergbaus" (PuE PräRiA) besonderes berücksichtigt? In den Antworten zu den Fragen 1.3.1 und 1.3.2 genannte Hinterlassenschaften der Braunkohlewirtschaft werden im Rahmen der aktuellen Projektauswahl und Entscheidungsstruktur in der EFRE-Förderperi0de 2014 — 2020 für die Maßnahmen „Prävention von Risiken des Altbergbaus" (PuE PräRiA) nicht besonders berücksichtigt. Frage 15: In zahlreiche Bergbaufolgeseen in Sachsen werden eisenhydroxidhaltige Dünnschlämme verspült. Diese stammen aus der Aufbereitung von gehobenen Wässern oder auch aus Sedimenten. Teilweise wird das Eisenhydroxid auch weiter stofflich genutzt. In welchem Umfang fallen pro Jahr Rückstände aus der Grubenwasserreinigung (u. a. sog. AEW - alkalisches eisenhydroxidreiches Wasser - Abprodukt der Grubenwasserreinigung im Braunkohlebergbau, Braunkohlesanierungsbergbau ) Oder aus Sedimenten in Sachsen an und was geschieht damit jeweils? Seite 20 von 41 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR In der Grubenwasserreinigungsanlage (GWRA) Schleenhain fallen jährlich ca. 300.000 mg Eisenhydroxidwasser (EHW, teils auch als Alkalisches EisenhydroxidWasser AEW bezeichnet) an. Diese Menge entspricht ca. 15.000 mg Feststoffvolumen. Diese werden in die Kippe eingebracht, um die dem EHW innewohnende Pufferkapazität im sauren Milieu zu nutzen. Zur Stützung des Haselbacher Sees wird Schleenhainer Sümpfungswasser vewendet. Der anfallende Eisenhydroxldschlamm (ca. 500 m3) wird ebenfalls in die Schleenhainer Kippe e'ngebracht. In Ostsachsen betreibt Vattenfall derzeit drei Grubenwasserreinigungsanlagen. Es fallen jährlich durchschnittlich fol ende Mengen an EHW an: Schwarze Pumpe Mio. mg, Tzschelln 1,3 Mio, m , Kringe sdorf 1,3 Mio. mg. Das EHW aus Schwarze Pumpe wird im Spreeta er See verbracht. Das EHW aus der GWRA Tzschelln wird weitestgehend durch die Firma P,U.S. GmbH Lauta verwertet. Restmengen werden noch in den offenen Randschlauch des Tagebaus Nochten eingeleitet. In der GWRA Kringelsdorf soll demnächst durch die Fa P.IJ,S, GmbH das dort anfallende EHW ebenfal s weitestgehend verwertet werden. Restmengen sollen künftig direkt in die Tagebaukippe zur Hebung des Pufferungsvermdgens eingebaut werden. Solange diese Verwertungswege noch nicht nutzbar sind, wird das EHW im Schlammstapelbecken Kringelsdorf für eine Konditionierung (Herstellung der Transportfähigkeit) und Verbringung in der Tagebaukippe zwischengelagert. Frage 16: In welche Seen/ Deponien/ weiteren Orten sollen oder werden bereits welche Mengen von Rückständen aus der Grubenwasserreinigung in welchen Zeiträumen verbracht/ verspült/ abgelagert? Im Restsee Spreetal wurden seit Beginn im Jahre 1998 berets 22,7 Mio. m3 EHW verbracht (Stand 31 Dezember 2014). Die in Tzschelln nicht verwerteten Schlammmengen sollen perspektivisch in den Herrmannsdorfer See verspült werden. Die im Schlammstapelbecken Kringelsdoff lagernden und die zukünftig von der Firma P.U.S. GmbH in Kringelsdorf nicht verwerteten Mengen werden demnächst im Tagebau Reichwalde verbracht. Frage 17: Welche Studien mit welchem Titel und Untersuchungsgegenstand bzw. welche Erkenntnisse liegen vor, um die langfristige Stabilität und Unschädlichkeit der verbrachten/ verspülten/ abgelagerten Eisenverbindungen abzusichern und vorauszusagen? (Bitte dabei insbesondere auf die wechselseitige Umwandlung von Eisen-Il/ III-verbindungen und den Schwefelkreislauf eingehen) Für die Einlagerung des EHW im Tagebau Vereinigtes Schleenhain liegt die „Gutachterliche Gesamteinschätzung über die Verbringung Von EHW aus der GWRA Schleenhain im Bereich des Kippenkomplexes Abs. Il 19; Teil Beschaffenheit" vom 2. Mai 2009 des Boden- und Grundwasserlabors Dresden GmbH vor. Des Weiteren liegt der Ergebnisbericht vom 24. Mai 2013 *Untersuchungen zur Wirkung von EHW aus der GWRA Schleenhain auf Stoffumsetzungsprozesse in der unteren Kippe des Tagebaus Vereinigtes Schleenhain" des gleichen Verfassers vor. Für die Verbringung im Restsee Spreetal liegt das „Gutachten zur Unbedenklichkeit der AEW-Einleitung in den Tagebausee Spreetal-Nordost" der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTIJ) vom 28. November 1996 vor, Seite 21 von 41 Frcistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Die Untersuchung „Wissenschaftlich technische Untersuchungen des Einflusses der Einlagerung von Eisenhydroxidschlämmen in Bergbaufolgeseen auf deren Wasserbeschaffenheit " vom 31. August 2014 (IWB Dr. Uhlmann) sagt aus, dass durch die Einleitungen von neutralen Eisenhydroxidschlämmen keine signifikante chemische Verschlechterung der Wasserqualität nachweisbar ist, die ökologische Beeinflussung durch Trubstoffe minimiert werden kann, ein neutraler Wasserkörper eine Rücklösung von Schlammbestandteilen verhindert, großvolumige und tiefe Seen aus ökologischer Sicht zu bevorzugen sind sowie dass die EHS-Einleitung grundnah erfolgen sollte. Frage 18: Welche Vereinbarungen zwischen welchen Stellen zur Verbringung/ Verspülung/ Ablagerung und dgl. der Rückstände aus der Grubenwasserreinigung in Seen/ Deponien/ weitere Orten liegen vor und welchen Wortlaut und Inhalt haben diese? Grundlage für die in der Antwort zur Frage 16 genannten Einleitung in den Tagebaurestsee SpreetaI-Nordost ist der Vertrag zwischen der LMBV und der LAUBAG (heute Vattenfal ) vom 11. September 1997 über die „Einleitung von kalkreichen alkalischen Eisenhydroxidwasser (AEW) in den Tagebaurestsee Spreetal-Nordost zur anteiligen Flutung und Stützung der Gewässergüte des Restsees SpreetaI-Nordost." Frage 19: Welche wasserrechtlichen und sonstigen Genehmigungen von welChen Stellen zur Verbringung/ Verspülung/ Ablagerung und dgl. der Rückstände aus der Grubenwasserreinigung in Seen/ Deponien/ weitere Orten liegen vor, welchen Wortlaut und Inhalt haben diese bzw. warum war eine Genehmigung nicht erforderlich? Grundlage für die Verbringung des EHW der GWRA Schleenhain in die Kippe des Selben Tagebaues bildet die bergrechtliche und bestandskräftige Zulassung des Sonderbetriebsplans GWRA der MIBRAG einschließlich der 1. Ergänzung. Grundlage für die Verbringung des EHW der GWRA Schwarze Pumpe bildet die Ergänzung „Einletung alkalischer Eisenhydroxidwässer (AEW) in den Tagebaurestsee Spreetal-NO" zum Sonderbetriebsplan „Wasserver- und -entsorgung Schwarze Pumpe" vom 4. Mai 1998 und die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einle•tung von alkalischem Eisenhydroxidwasser in den Restsee Spreetal-NO vom 4. Februar 1998. Grundlage für die in den Antworten zu den Fragen 15 und 16 genannte Einbringung von AEW in die Tagebaukippensysteme Vereinigtes Schleenhain, Nachten und (künftig ) Reichwalde bilden die jewe'lig zugelassenen Sonderbetriebspläne für die genannten Tagebaue, die den jeweiligen Hauptbetriebsplan für längere Zeiträume untersetzen. Frage 20: In welchem Umfang gab es nach 2009 in der Lausitz (bitte Gesamtangabe und davon sächs. Teil, bitte nach Wasser- und Landflächen getrennt angeben) aufgrund von Standsicherheitsbedenken gesperrte Flächen, welcher absolute und relative Anteil davon konnte bis heute freigegeben werden? Seite 22 von 41 Freistaat SACHSEN Angaben in ha Anfang 2010 Anfang 2011 Anfang 2012 Anfang 2013 Anfang 2014 Anfang 2015 Frage 21: Gesamtfläche Lausitz 19.837 32.728 34.286 34.952 35.279 33.763 davon Sachsen 7.037 10.966 12.947 13.223 13.128 13.056 Land 971 4 663 7.770 7.979 8.271 7.904 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Freigabe Wasser 681 1.959 12 410 9 Wasser 6.066 6.303 5 177 5.244 4.857 5.152 Freigabe Land 301 329 8 530 In welchem Umfang gab es nach 2009 im Mitteldeutschen Revier (bitte Gesamtangabe und davon sächs. Teil, bitte nach Wasser- und Landflächen getrennt angeben) gesperrte Flächen, welcher absolute und relative Anteil davon konnte bis heute freigegeben werden? Gesamtfläche Mitteldeutsch and 1.964 davon Sachsen 563 Land 288 Wasser 275 Angaben in ha unverändert 2009 bis 2015 Frage 22: Welche Gesamtkosten entstanden durch a. diese in den beiden vorangehenden Fragen jeweils genannten Flächensperrungen und b. darauffolgende Maßnahmen für den Freistaat Sachsen und welche weiteren Stellen bislang? (Bitte soweit möglich nach Revieren trennen) Zu Frage 1.3.22.a.: Die bisherige Entschädigung von Flächeneigentümern in Ostsachsen beträgt 1.616,000 und im Mitteldeutschen Revier 81 .COO € Der Anteil des Freistaates SachSen beträgt insgesamt 535.000 Diese Kosten wurden aus dem VA BKS finanziert. zu Frage 1.3.22.b. Die darauffolgenden Maßnahmen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit für Folgenutzungen sind für die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen und für den Bereich der Gefahrenabwehr im Zusammenhang m't dem Grundwasserwiederanstieg in den Planungen der LMBV für das bis 2017 gültige Ven,valtungsabkommen Braunkohlesanierung abgebildet. seite 23 von 41 Frage 23: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBErr UND VERKEHR Über 33.000 ha Fläche in der Lausitz sind wegen Rutschungsgefahren gesperrt. Dies betrifft zu 31 % Wasserflächen und zu 69 % Landflächen . Im Jahr 2014 konnten von den damals gesperrten Flächen rund 2 % im Jahr 2014 auf Grundlage von Sondergutachten freigegeben werden. Bis wann ist mit der Freigabe der restlichen über 33.000 ha gesperrten Fläche in der Lausitz zu rechnen? Freistaat SACHSEN Für noch gesperrte Flächen wurden durch die LMBV bis Mitte des Jahres 2015 komplexe geotechnische Bewertungen erarbeitet. Zurzeit erfolgt die Auswertung der vorliegenden Untersuchungen. Im Ergebnis der Bewertungen wird eine fachlich fundierte langfristige Vorschau und Grobplanung der für die Sicherung notwendigen Sanierungserfordernisse zur Verfügung stehen, welche die Grundlage für die Fortschreibung der Planung der LMBV bildet. Frage 24: In welchem Umfang sind im Mitteldeutschen Revier aus welchen Gründen Flächen gesperrt, in welchem Umfang sind dabei jeweils absolut und relativ Wasser- und Landflächen betroffen und wann ist mit einer Freigabe der gesperrten Flächen zu rechnen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1.3.21 verwiesen. Die Sperrungen resultieren aus der noch nicht abgeschlossenen Sanierung und den damit noch bestehenden Gefährdungen . Die Freigabe erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und dem Nachweis der Herstellung der öffentlichen Sicherheit. Frage 25: Welche Flächen werden jeweils in der Lausitz und dem Mitteldeutschen Revier zu welchen Zeitpunkten wieder uneingeschränkt freigegeben werden können und für welchen relativen Anteil der gesperrten FläChen liegen aktuell jeweils wie weit vorangeschrittene Sanierungsplanungen vor? Das Ziel der durchgeführten Komplexbewertung der Innenkippenfléchen im ersten Halbjahr 2015 besteht in einer ganzheitlichen Betrachtung dieser Bereiche mit Festlegung des notwendigen komplexen Sanierungsbedarfs, um auf dessen Basis eine gesicherte Vorschau hinsichtlich möglicher Freigaben der Innenkippenflächen zu erarbeiten . Weit vorangeschrittene konkrete Sanierungsplanungen liegen noch nicht vor. Frage 26: Welche Gesamtkosten werden für die Sanierungsmaßnahmen für den Freistaat Sachsen und welche weiteren Stellen in welchen Zeiträumen absehbar entstehen? (Bitte soweit möglich nach Revieren trennen) Es wird auf die Antwort zu Frage 1.3.12. verwiesen. Frage 27: In welcher Höhe wurden in den vergangenen zehn Jahren jeweils Ausgaben für: a. Sanierungsmaßnahmen an Halden und Restlöchern zur nachträglichen Wiedernutzbarmachung des eingestellten Braunkohlealtbergbaus in Sachsen, Seite 41 STAATSMINISTERIUM FUR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR b. Langzeit- und Daueraufwendungen im Zusammenhang mit eingestellten Bergbaubetrieben außerhalb der Sanierungsmaßnahmen (u. a. Maßnahmen wie Wasserhaltungskosten in bergbaubedingten Tieflagen (Vernässungsgebiete), c. Erstellung von bergschadenkundlichen Analysen, - getätigt, inwiefern wurde dabei jeweils der Haushaltsansatz überzogen und in welcher Höhe aus welchen Haushaltstiteln gedeckt? zu Frage 1.3.27.a.: Im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des abgesenkten Grundwassers wurden in den vergangenen zehn Jahren im Fre staat Sachsen an Halden und Restlbchern des eingestellten Braunkohlena tbergbaus für die Maßnahmen der Gefahrenabwehr auf der Grundlage des S 3 VA BKS 57 Mio. € eingesetzt. zu Frage 1.3.27 b.: Langzeit- und Daueraufwendungen im Zusammenhang mit eingestellten Bergbaubetrieben außerhalb der Sanierungsmaßnahmen (im Sinne des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung) werden nicht finanziert. zu Frage 1.3.27.c.: In den vergangenen zehn Jahren wurden bergschadenkundliche Analysen für Kosten in Höhe von 265.000 € auf Grund age des S 3 VA BKS finanziert. Frage 28: unter welchen Voraussetzungen wäre davon auszugehen, dass die in der vorangehenden Frage genannten Mittel sich in den kommenden zehn Jahren verringern werden und inwiefern ist das Eintreten dieser Voraussetzungen anzunehmen? Von der Beantwortung dieser rein hypothetischen Fragestellung wird abgesehen. Frage 29: In welcher Höhe wurden in den vergangenen zehn Jahren Mittel des Freistaates Sachsen zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards nach dem Verwaltungsabkommen für Braunkohlesanierung (sog. S 4 — Mittel ; Maßnahmen u. a. zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards und zur Gefahrenabwehr im Bereich des Braunkohlealtbergbaus über die Verpflichtungen der LMBV hinaus — 100 % Länderfinanzierung) auf sächsischem Territorium für welche konkreten Maßnahmen eingesetzt ? Auf dem Territorium des Freistaates Sachsen wurden in den letzten zehn Jahren für Projekte nach S 4 VA Braunkohlesanierung insgesamt über 81,0 MIO. € aufgewendet. Der sächsische Finanzierungsanteil beträgt dabei 76,7 Mio. Eine Übersicht der Maßnahmen und Kosten ist als Anlage 1 beigefügt. Seite 25 von 41 Freistaat SACHSEN Frage 30: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR In welcher Höhe wurden in den vergangenen zehn Jahren Mittel zur Finanzierung der Grundsanierung nach dem Verwaltungsabkommen für Braunkohlesanierung (sog. S 2 — Mittel; Maßnahmen im Rahmen der Rechtsverpflichtungen der LMBV — 25 % Länder-Kofinanzierung) auf sächsischem Territorium für welche konkreten Maßnahmen eingesetzt und welchen absoluten Anteil machte dabei die sächsische Kofinanzierung aus? Freistaat SACHSEN Auf dem Territorium des Freistaates Sachsen wurden in den letzten zehn Jahren für Projekte nach S 2 VA Braunkohlesanierung insgesamt über 588,5 Mio. € aufgewendet. Der sächsische Finanzierungsanteil beträgt dabei 137,3 Mio. €. Eine Übersicht der Maßnahmen ist als Anlage 2 beigefügt. Frage 31: In welcher Höhe wurden in den vergangenen zehn Jahren Mittel zur Finanzierung der Gefahrenabwehrmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Grundwasserwiederanstieg nach dem Verwaltungsabkommen für Braunkohlesanierung (sog. S 3 — Mittel; unter Zurückstellung unterschiedlicher Rechtsstandpunkte und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht — 50 % Länder-Kofinanzierung) auf sächsischem Territorium für welche konkreten Maßnahmen eingesetzt und welchen absoluten Anteil machte dabei die sächsische Kofinanzierung aus? Auf dem Territorium des Freistaates Sachsen wurden in den letzten zehn Jahren für Projekte nach S 3 VA Braunkohlesanierung insgesamt Über 197,3 Mio. € aufgewendet. Der sächsische Finanzierungsanteil beträgt dabei 96,0 Mio. €. Eine Übersicht der Projekte ist als Anlage 3 beigefügt. Frage 32: Von welchem Sanierungsbedarf (Höhe der einzusetzenden Mittel) wird derzeit für die Zeit nach 2017 jeweils in den Sparten S 2, S 3 und S 4 — Mittel ausgegangen und wann werden die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein? (Bitte auch darstellen, inwiefern welche Gutachten und dgl. vorliegen, die geeignet sind, Aussagen zum weiteren Sanierungsbedarf zu treffen) Es wird auf die Antwort zu Frage 1.3.12 verwiesen. Frage 33: Welche Kenntnisse besitzt die Staatsregierung, die darauf hindeuten, dass die aktive Grundwasserhaltung für den Tagebaubetrieb von entscheidender Bedeutung war (und für den aktiven Tagebau nach wie vor ist), dass der nun erfolgende Grundwasserwiederanstieg im Sanierungsbergbau eine Folge der Beendigung der Sümpfung der Tagebaue ist - und damit eine Folge des Tagebaubetriebs darstellt? Die Staatsregierung besitzt Kenntnis davon, dass sich mit dem Grundwasserwiederanstieg nach Beendigung der bergbaulichen Maßnahmen vorbergbauliche GrundwasserVerhältnisse wieder einstellen. Seite 26 von 41 Frage 34: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Inwiefern wurden zu welchem Zeitpunkt Anstrengungen unternommen oder sind beabsichtigt, um ggf. mit weiteren Bundesländern zu erreiChen , dass der Grundwasserwiederanstieg und dessen Folgen im Rahmen von sog. S 2 — Maßnahmen (Maßnahmen im Rahmen der Rechtsverpflichtungen der LMBV — 25 % Länder-Kofinanzierung) behandelt wird? (entsprechende Gutachten und Schreiben bitte im Wortlaut wiedergeben ) Freistaat SACHSEN Gemäß Einigungsvertrag hat die Bundesrepublik Deutschland die Sanierungsverpflichtungen des DDR-Braunkohlebergbaus übernommen, die zum damaligen Zeitpunkt bekannt waren. Hierzu gehörte u. a. die Pflicht der Wiederherstellung eines sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushalts in den von den Braunkohlentagebauen in Anspruch genommenen Bereichen. Damit gehörte die umweltverträgliche Einstellung der Wasserhaltung gerade zu den Kernpflichten der Braunkohlesanierung. Über den Einigungsvertrag hinausgehende Pflichten sollten dann nach dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland, d. h. im vorliegenden Fall nach BBergG geregelt werden. Dabei haben sich eine Reihe schwieriger Rechtsfragen zur Verantwortung des Bergbausanierers für durch den Grundwasservuiederanstleg verursachte Oder beeinflusste Probleme ergeben, insbesondere für Vernåssungsschäden, für die Qualität des Grundwassers und darüber hinaus des gesamten Gewässersystems, für Hochwasserschäden sowie für Sackungen und Rutschungen, Die Schwierigkeiten resultieren aus der Frage, inwieweit das BBergG zulässt, den Bergbauunternehrner heute noch nachträglich für Pflichten in Anspruch zu nehmen, die vor 1990 verursacht wurden , aber damals nicht als Pflichten bestanden. Zu dem in der Antwort der vorhergehenden Frage 1.3.34 benannten Thema wurde ein Rechtsgutachten „Bergrechtliche und wasserrechtliche Verantwortung bei der Braunkoh esanierung" im Auftrag der Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung im März 2012 durch die Kanzlei Freshfields, Bruckhaus, Deringer erstellt. Dieses Gutachten behandelt die rechtlichen Schwierigkeiten der Anwendung des BaergG für Probleme, deren Ursachen vor 1990 gelegt wurden und unterbreitet Lösungsvorschläge . Die Anwendung im konkreten Einzelfall bleibt aber Oft kompliziert und streitig. Frage 35: Von allen 24 Bergbaufolgeseen in der Lausitz sind 5 nutzbar, 3 teilweise nutzbar und 16 derzeit nicht nutzbar. Wann werden alle Bergbaufolgeseen nutzbar sein, inwiefern kann eine Wiederversauerung von Bergbaufolgeseen durch wieder ansteigendes Grundwasser ausgeschlossen werden und welchen Einfluss hat die Wasserqualität auf die Nutzungseignung? Die Nutzung der Bergbaufolgeseen ist prinzipiell mit der Herstellung der öffentlichen Sicherheit und mit Erreichen des unteren definierten Endwasserstandes möglich. Aufgrund der geologischen Bedingungen sind in vielen Tagebauseen der Lausitz in Folge der Pyritverwitterung saure Verhältnisse vorherrschend. Die Wiederversauerungsneigung nach erfolgter Neutralisation hängt dabei vor allem von den regionalgeologischen Bedingungen (Zustrom über Kippenbereiche usw.) und den möglichen Nachsorgemaßnahmen (Nachsorge mit Fremdwasser) ab. Seite 27 von 41 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Das Ziel besteht in der Wiederherstellung eines sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushaltes. Die Herstellung der Gewässer erfolgt entsprechend den in den Sanierungsrahmenplänen vorgesehenen Nutzungen und auf der Grundlage der behördliChen Genehmigungen/Planfeststellungen. Frage 36: Welcher relative und absolute Anteil der Bergbaufolgeseen sind bereits oder sollen unter welchen Bedingungen in den Geltungsbereich der „Rahmenvereinbarung Zwischennutzung Seen in Sachsen" fallen und welche Kosten und Pflichten übernimmt jeweils der Freistaat und welche weiteren Stellen in diesem Zusammenhang in welchem Zeitraum ? (Wortlaut der Rahmenvereinbarung bitte widergeben) Der „Rahmenvertrag zur Nutzung der Tagebaurestseen vor deren endgültiger FertigStellung (RV Zwischennutzung Seen in Sachsen)" vom 18. Juni 2015 bezieht sich auf de Rahmenvereinbarung zur Übertragung der Tagebaurestseen in Sachsen (Gewässerrahmenvereinbarung — GewRV) vom 15, Januar 2008. Darin ist geregelt, dass die im Eigentum der LMBV stehenden Tagebauseen nach Abschluss der bergbaulichen Sanierung und Gewässerherstellung auf den Freistaat Sachsen übertragen werden. Dabei handelt es sich um insgesamt 25 Seen. Da im RV Zwischennutzung Seen in Sachsen keine einschränkenden Festlegungen getroffen wurden, fallen alle 25 Tagebauseen in den Geltungsbereich. Als Bedingung für die Zwischennutzung der Seen ist vereinbart (Zitat): S 1 Vorrang der Sanierung vor Nutzung (1) Fortsetzung und Abschluss der Braunkohlesanierung im Lausitzer Seenland und Leipziger Neuseenland müssen uneingeschränkt sichergestellt sein, (2) Die Durchführung der dazu notwendigen Maßnahmen der LMBV aus berg- und wasserrechtlichen Verpflichtungen heraus hat Vorrang vor einer damit nicht vereinbarten vorzeitigen Nutzung der Seen und ihrer Uferbereiche. (3) Voraussetzung für eine vorzeitige Nutzung ist, dass bergbaulich bedingte Gefährdungen und Risiken nach menschlichem Ermessen nicht zu besorgen oder durch geeignete Maßnahmen (z B. Absperrungen) beherrschbar sind. Uber eine vorzeitige Nutzung entscheidet die LMSV unter der Voraussetzung des Einvernehmens mit der Bergbehörde und unter Beteiligung der zuständigen Wasserbehörde. Die LMBV wird dann im Rahmen behördlicher Genehmigungsverfahren ihr Einverständnis und ihre Einwilligung für die Nutzungen erklären. (Zitat Ende) Zu den Kosten und Pflichten ist geregelt (Zitat): S 2 Unterhaltungsmaßnahmen (1) Die Unterhaltungs- und bergbaubedingte Instandhaltungslast der Tagebaurestseen verbleibt bis zum Eigentumsübergang bei der LMBV. Seite 28 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FUR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR (2) Dies gilt grundsätzlich auch für mögliche Unterhaltungs- und Instandsetzungsleistungen , die der LMBV im Rahmen des Gemeingebrauchs und der Schiffbarkeit sowie anderer Nutzungen dennoch entstehen. Der LMBV steht in diesem Fall nach S 40 Abs. 3 WHG oder gegebenenfalls nach anderen gesetzlichen Vorschriften ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Verursacher zu. Der Freistaat Sachsen Wird die LMBV bei der Geltendmachung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Ansprüchen gegenüber Dritten unterstützen und die LMBV im Falle der Uneinbrnglichkeit schadlos stel en. Letzteres gilt auch, wenn Ansprüche gegenüber Dritten nicht bestehen. (3) Soweit bereits bei Nutzungsbeginn ein konkreter, Von den Nutzern zu tragender regelmäßiger Mehraufwand bei der Gewässerunterhaltung oder Instandhaltung erkennbar ist, ist hierüber mit den institutionellen Nutzern wie Kommunen, Vereinen oder Verbänden eine konkrete einzelvertragliche Nutzung vorzusehen. (Zitat Ende) sowie (Zitat) S 7 Beschilderung/Kennzeichnung (2) Die LMBV kennzeichnet die geotechnischen Sperrbereiche_ (3) Die Verkehrssicherung der übrigen Bereiche (bspw. Sperrflächen aus Naturschutzgründen , Badebereiche, Landesgrenze usw.) obliegt nicht der LMBV. (4) Die gemäß Abs. 3 erforderlichen Maßnahmen (Bau und Unterhaltung) sowie die sonstigen zur vorzeitigen Nutzung notwendigen Maßnahmen werden von der LMBV geschäftsbesorgend ausgeführt. Die Finanzierung erfolgt aus S 4 des Verwaltungsabkommens zur Braunkohlesanierung (Erhöhung des Folgenutzungsstandards ) oder anderen Finanzierungsquellen soweit keine anderen vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen bestehen. (Zitat Ende) Frage 37: Welche Vorgaben, Empfehlungen und Hinweise sowie weitere fachliche Unterstützung zur Einordnung und Bewertung von Ausmaß und Schadpotenzial gibt es für Gemeinden, die sich im Bereich des Grundwasserwiederanstiegs befinden und bei denen bebaute oder unbebaute Bereiche von diesem Grundwasserwiederanstieg und ggf. damit verbundenen Stoffausträgen betroffen sind? (Bitte u. a. darstellen, welche Gutachten wann wozu durch Welche Stellen finanziert und erstellt wurden) Mit dem Ziel, Ausmaß und Schadenspotential von bergbaulichen Beeinflussungen zu minimieren, werden externe Anfragen in der LMBV geprüft, bewertet und im Rahmen fachlicher Stellungnahmen beantwortet. seite 29 von 41 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FUR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Den rechtlichen Hintergrund für die Stellungnahmen bilden sowohl das Privatrecht (BGB) als auch das öffentliche Recht (BBergG, WHG, BauGB etc.). Fachliche Stellungnahmen werden bearbeitet: zur Landes- und Regionalplanung, zur kommunalen Bauleitplanung, im Rahmen der Beteiligung zu Genehmigungsverfahren Dritter bzw. auf Anfrage von Privatpersonen, Ingenieurbüros, Firmen und sonstigen Dritten. Frage 38: Inwiefern sind welche Tagebaurestseen Bestandteil von Hochwasserschutzkonzepten und inwiefern werden dabei auch Vernässungen und Grundhochwasserereignisse mit berücksichtigt? Der zukünftige Zwenkauer See hat gemäß Planfestste lung vom 15. Dezember 2008 eine Hochwasserschutzfunktion_ Es ist ein Hochwasserstauraum von 18,5 Mio. m' eingerichtet . Die Fragen der Auswirkungen auf das Grundwasserregime wurden im Vorfeld der Genehmigung untersucht. Frage 39: Wie viele Fälle von Bergschäden (Schaden im Sinne des BBergG S 114 und ggf. weiterer Rechtsvorschriften) wurden in den Jahren seit 1994 gemeldet und welcher relative und absolute Anteil davon mit welcher Summe insgesamt entschädigt? Seit 1990 erfolgten bei der LMBV mbH insgesamt 1.086 Anzeigen von Bergschadensvermutungen . In 242 als Bergschåden anerkannten Fällen (22,3 %) wurden Entschädigungen in einer Gesamthöhe von rund 4,1 Mio. € geleistet. Frage 40: In welchem Umfang sind wo Hausbrunnen zur Trink- und Brauchwassernutzung durch stoffliche Einträge bzw. mengenmäßige Beeinträchtigungen , die auf Tätigkeiten des Braunkohlebergbaus und der -verarbeitung zurückzuführen sind, in welchem Grad beeinflusst? Informationen zu Beeinträchtigungen von Hausbrunnen zur Trink- und Brauchwassernutzung durch stoffliche Einträge bzw. mengenmäßige Beeinträchtigungen, welche auf Tätigkeiten des Braunkohlebergbaus und der -verarbeitung zurückzuführen sind, liegen nicht vor. 1.4 Steinkohlebergbau „Die folgenden Fragen beziehen sich auf den Steinkohlebergbau bzw. Hinterlassenschaften der Aufbereitungs- und Weiterverarbeitungswirtschaft die an den Steinkohlebergbau angeschlossen war bzw. auf Steinkohle als Grundstoff für die chemische Industrie beruhte. Soweit im Folgenden von „Steinkohle - Hinterlassenschaften " die Rede ist, werden sämtliche vorgenannten Fallkonstellationen gemeint — soweit nicht anders gekennzeichnet. Seite 30 41 Freistaat SACHSEN Frage l: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Welche Steinkohle — Hinterlassenschaften an welchen konkreten Orten in Sachsen bergen aktuell ein besonderes Risiko in Bezug auf a. stoffliche (bspw. Schadstoffmobilisierung und -freisetzung) und/ Oder b. geotechnische Gefahrlagen (Rutschungsgefahren, Standsicherheitsprobleme ), die dabei potenziell eine Gefährdung für die Bevölkerung darstellen? (Bitte jeweilige Flächengröße und Dauer des aktiven Bergbau- bzw. Sanierungsbergbaus/ Sanierungsphase angeben) Freistaat SACHSEN Es wird auf die Antwort zu Frage 1_1.1. verwiesen. Frage 2: Welche wie gearteten Schadensereignisse an welchen Standorten gingen in den Jahren seit 2010 vom nicht-aktiven Bergbau und dem Sanierungsbergbau aus und welchen relativen und absoluten Anteil hat dabei der historische Bergbau, für den es heute keine Rechtsnachfolger mehr gibt? (Bitte jeweilige Flächengröße und Dauer des aktiven Bergbau- bzw. Sanierungsbergbaus/ Sanierungsphase angeben; bitte nach Ereignisjahr getrennt beantworten) Die nachfolgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Steinkohlenbergbau. Der alte Steinkohlenbergbau stellt in vollem Umfang Bergbau ohne Rechtsnachfolge dar. Im Bereich des Steinkohlenbergbaus existiert kein Sanierungsbergbau. Die Bergbauarbeiten wurden im Zeitraum von ca. 1350 bis ins 20. Jahrhundert hinein durchgeführt . Im Steinkohlebergbau ohne Rechtsnachfolge sind seit 2010 die nachfolgend aufgeführten Meldungen zu Schadensereignissen (Zuordnung vorläufig nach Erfassung) bei der Bergbehörde eingegangen: Jahr 2010 201 1 2012 2013 2014 2015' Summe 'Stand Juni 2015 Anzahl Meldungen Steinkohlenbergbau 17 14 19 10 6 9 85 Weiterhin wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Seite 31 von 41 Frage 3: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Welche weiteren Steinkohle - Hinterlassenschaften gibt es in Sachsen, die als noch nicht/ noch nicht abschließend saniert eingestuft werden und welche (potenzielle) Gefährdungssituation besteht dabei jeweils? (Bitte darstellen, um welche Gefährdungssituation (bspw. Vernässungen , Ausspülungen, Rutschungen, Deformationen an der Tagesoberfläche , Standsicherheitsprobleme, entwicklungshemmende Hinterlassenschaften , Erosionen, Schadstoffmobilisierung aus dem ehemaligen Bergbau) es sich jeweils handelt; Flächengröße und Dauer des aktiven Bergbau- bzw. Sanierungsbergbaus/ Sanierungsphase angeben) Freistaat SACHSEN ES Wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 4: Welche Altlastensanierungsprojekte fanden an welchen Standorten und mit jeweils welchen Zielen und welchem finanziellen Mitteleinsatz bislang durch wen und auf welcher konkreten Vereinbarung/ Grundlage statt und inwiefern ist jeweils wann eine Entlassung aus den Nachsorgeverpflichtungen vorgenommen worden oder beabsichtigt? Die Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Standorten des Steinkohlebergbaus erfolgt auf der Grundlage bergrechtlicher Abschlussbetriebspläne in der abschließenden Phase der bergbaulichen Tätigkeit. Es handelt sich somit nicht um Altlastensanierungen Frage 5: Wer ist der Nachsorgeverpflichtete bei den jeweiligen noch laufenden Sanierungsprojekten, inwiefern liegen jeweils Rückstellungen und Sicherheitsleistungen vor und auf jeweils welcher fachlichen Einschätzung beruhend werden diese als ausreichend für welche noch kommenden Erfordernisse erachtet? (Bitte dabei darstellen, mit welchen zukünftigen Rahmenbedingungen und Ereignissen gerechnet wird und welche Ereignisse nicht berücksichtigt wurden) Die Nachsorgeverpflichtungen obliegen dem Unternehmer bzw. dem jeweiligen Grundstückseigentümer . Rückstellungen und Sicherheitsleistungen liegen in der Regel nicht vor. Von einer Bewertung wird abgesehen. Frage 6: Was ist die vertragliche Basis der jeweiligen Nachsorgepflicht, wann endet die Nachsorgepflicht und wie wird der Sanierungserfolg evaluiert , der zum Entlassen aus der Nachsorge führt? Es wird auf die Antwort zu Frage l. 1.7 verwiesen. Frage 7: Inwiefern wurde Oder wird bei welchen Standorten und aus welchen Gründen eine Gefährdung des Sanierungserfolgs befürchtet Oder ist bereits eingetreten? (Bitte darstellen, welche Sanierungsziele jeweils gefährdet Oder nicht erfüllt sind; Messergebnisse aus dem Monitoring wiedergeben) Es wird auf die Antwort zu Frage l. 1.1 verwiesen. Seite 32 von 41 Frage 8: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Inwiefern sind die jeweiligen Altlastensanierungsprojekte als erfolgreich anzusehen, wo gibt es bspw. infolge des GrundwasserwiederanStiegs fachliche Befürchtungen hinsichtlich weiterer unerwünschter Ereignisse (insb. mögliche Gefährdung des Sanierungsziels - bspw. Phenole, Zyanide, Benzole) inwiefern reichen die Sanierungsrückstellungen und Sicherheitsleistungen jeweils absehbar aus? (Bitte darstellen, welche Gutachten und Einschätzungen für welche Standorte jeweils vorliegen und mit welchen Finanzierungsbedarfen wofür in welchen Zeiträumen gerechnet wird) Freistaat SACHSEN Es wird auf die Antwort zu Frage 1.1.1 verwiesen. Frage 9: Inwiefern werden die Risiken bei den Steinkohle - Hinterlassenschaften sowie im Schadensfall weitere Schäden bei den in 2. genannten Schadereignissen durch welche konkreten Maßnahmen aktuell jeweils eingedämmt/ verhindert, inwiefern gibt es ein Monitoring bspw. in Bezug auf die Standsicherheit von Dämmen (an Halden etc.)? (Bitte nach Steinkohle - Hinterlassenschaft/ Schadereignis getrennt darstellen) Es wird auf die Antwort zu Frage 1.1 1 verwiesen. Grundsätzlich erfolgen bei eingetretenen Schäden Erstsicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit (z. B. Absperrungen), bevor weitere Maßnahmen geplant und durchgefühlt werden. Die in Frage 3 benannten Schadstellen werden so verwahrt, dass sie vom Grundsatz her nachsorgefrei sind und keine Gefahren von ihnen ausgehen. Frage 10: Welche Kosten entstanden jeweils in den Jahren seit 2012 durch die in der vorangehenden Frage genannten Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen und wer kommt auf welcher Grundlage dafür auf? (Bitte soweit möglich trennen nach Maßnahmen gegen Risiken bei den in 1. und 2. genannten Steinkohle - Hinterlassenschaften sowie Maßnahmen nach Schadensfall bei den in 3. genannten Schadereignissen) Die nachfolgende Aufstellung beinhaltet Vorgänge, bei denen für die Gefahrenabwehr im Altbergbau sowie für die Beseitigung von Schäden in Folge der Hochwasser 2002 und 2013 im Zusammenhang mit Altbergbau Ausgaben aus dem Hausha t des Freistaates Sachsen getätigt wurden. Da nicht alle Schadstellenmeldungen des jeweiligen Jahres bearbeitet werden können, besteht nur ein sehr eingeschränkter Bezug zu den in der Antwort auf Frage 1.4.2 benannten Fallzahlen. Für die Jahre 2012 bis 2015 ergibt sich für alten Steinkohlenbergbau ohne Rechtsachfolger nachfolgende Aufstellung der gesamten verauslagten Kostem Seite 33 Von 41 Jahr 2012 2013 2014 2015' Summe *Stand Juni 2015 Anzahl 16 7 11 2 36 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Gesamtkosten in € 939.948,03 1.028.526,65 754.814,58 35.694,04 2.758.983,30 Freistaat SACHSEN Im Rahmen des EFRE-Vorhabens 3.7 werden/wurden im Zeitraum 2012 — 2015 Mittel in Höhe von 12.666.700 € für Sanierungsmaßnahmen verausgabt. Bei den Steinkohle — Hinterlassenschaften unter BBergG entstanden entsprechend der Antwort zu Frage 9 keine Kosten. Frage 11: Welche Kosten sind überschlägig für eine abschließende Sanierung der Steinkohle - Hinterlassenschaften jeweils erforderlich, wer ist dafür jeweils verantwortlich, mit welchen Sanierungszeiträumen ist jeweils zu rechnen und welche Sanierungsplanungen liegen aktuell für die jeweiligen Bergbauhinterlassenschaften bzw. Hinterlassenschaften der Aufbereitungs- und Weiterverarbeitungswirtschaft vor? Zu Kosten für abschließende Sanierungen der Steinkohle — Hinterlassenschaften im Freistaat Sachsen liegen keine Daten vor. Im Verantwortungsbereich der LMBV mbH sind für Maßnahmen zur Sanierung von Steinkohle — Hinterlassenschaften für den Zeitraum bis 2050 Kosten in Höhe von 14,9 Mio. € geplant, Verantwortlich für die Sanierung auf der Grundlage der Abschlussbetriebspläne ist der jeweilige Unternehmer im Sinne des S 58 BBergG. Frage 12: Aus welchen Quellen können die in der vorangehenden Frage genannten Sanierungsvorhaben jeweils finanziert werden und für welche Sanierungsvorhaben steht aktuell keine bzw. nur eine landeseigene Finanzierungsmöglichkeit offen ? Für die Gefahrenabwehr von Gefahren aus dem Altbergbau ohne Rechtsnachfolger setzt der Freistaat Sachsen Mittel aus dem Haushalt ein. Die Sanierungståtigkeit der LMBV mbH, Bereich Kali-Spat-Erz wird aus M'tteln des Bundes finanziert. SteinkohleHinterlassenschaften können in der EFRE-Förderperiode 2014 — 2020 als Maßnahme im Rahmen der „Prävention von Risiken des Altbergbaus" (PuE PräRiA) bei Vorliegen der Förderfähigkeit finanziert werden. Frage 13: Inwiefern werden die in 1. genannten Steinkohle - Hinterlassenschaften im Rahmen der aktuellen Projektauswahl und Entscheidungsstruktur in der EFRE-Förderperiode 2014 — 2020 für die Maßnahmen „Prävention von Risiken des Altbergbaus" (PuE PräRiA) besonderes berücksichtigt? Seite 34 von 41 STAATSMINISTERIUM FUR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Steinkohle — Hinterlassenschaften werden im Rahmen der aktuellen Projektauswahl und Entscheidungsstruktur in der EFRE-Förderperiode 2014 — 2020 für die Maßnahmen „Prävention von Risiken des Altbergbaus" (PuE PräRiA) berücksichtigt. Frage 14: In welcher Höhe wurden in den vergangenen zehn Jahren jeweils Ausgaben für: a. Sanierungsmaßnahmen an Halden und Restlöchern zur nachträglichen Wiedernutzbarmachung des eingestellten Steinkohlebergbaus in Sachsen b. Langzeit- und Daueraufwendungen im Zusammenhang mit eingestellten Bergbaubetrieben außerhalb der Sanierungsmaßnahmen (u. a. Maßnahmen wie Wasserhaltungskosten in bergbaubedingten Tieflagen (Vernässungsgebiete) oder Unterhaltsleistungen für Hauptwasserlösestolln), c. Erstellung von bergschadenkundlichen Analysen, d. weiterer Unterhalt der Wasserlösestolln nach Fertigstellung der EFRE-Vorhaben 5.6. getätigt, inwiefern wurde dabei der Haushaltsansatz überzogen und in welcher Höhe aus welchen Haushaltstiteln gedeckt? Zu Frage 1.4.14.a.. Im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen an Halden und Restlöchern zur nachträglichen Wiedernutzbarmachung des eingestel ten Steinkohlebergbaus in Sachsen wurden in den vergangenen zehn Jahren im Freistaat Sachsen Mittel in Höhe von 4,2 Mio. € eingesetzt. zu Frage 1.4.14,b.. Die Langzeit- und Daueraufwendungen im Zusammenhang mit Hinterlassenschaften des ehemaligen Steinkohlenbergbaus betragen jährlich 120.000 €. In den vergangenen zehn Jahren wurden somit 1,2 Mio. € fur den benannten Zweck ausgegeben. Zu Frage 1.4.14.c.: Für den Bereich des ehemaligen Steinkohlenbergbaus wurden in den vergangenen zehn Jahren keine Bergschadenkundlichen Analysen erstellt. Ein weiterer Unterha t von im Rahmen der EFRE-Vorhaben 5.6. fertiggestellten Wasserlösestollen konnte in den letzten zehn Jahren nicht anfallen, weil die über dieses Programm finanzierten Arbeiten erst im Jahr 2015 auslaufen, Frage 15: Unter welchen Voraussetzungen wäre davon auszugehen, dass die in der vorangehenden Frage genannten Mittel sich in den kommenden zehn Jahren verringern werden und inwiefern ist das Eintreten dieser Voraussetzungen anzunehmen? Von der Beantwortung dieser rein hypothetischen Fragestellung wird abgesehen. Seite 35 von 41 Freistaat SACHSEN Frage 16: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Welche Vorgaben, Empfehlungen und Hinweise sowie weitere fachliche Unterstützung zur Einordnung und Bewertung von Ausmaß und Schadpotenzial gibt es für Gemeinden, die sich im Bereich des Grundwasserwiederanstiegs/ Setzungsgefahren befinden und bei denen bebaute Oder unbebaute Bereiche von diesen Ereignissen betroffen sind? (Bitte u. a. darstellen, welche Gutachten wann wozu durch welche Stellen finanziert und erstellt wurden) Freistaat SACHSEN Es gibt keine besonderen Vorgaben, Empfehlungen und Hinweise sowie weitere fachliche Unterstützung zur Einordnung und Bewertung von Ausmaß und Schadpotenzial der in der Frage angeführten Sachverhalte für Gemeinden, da Gemeinden dafür keine Zuständigkeit besitzen. Auch allen Gemeinden stehen umfangreiche Informationsmöglichkeiten zur Verfügung (siehe Vorbemerkung). Insbesondere können auch Gemeinden auf der Internetseite http://www.bergbau.sachsen.de/81 59_html die Karte „Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen " (Sächsische Hohlraumkarte) einsehem In Gebieten in denen mt unterirdischen Hohlräumen zu rechnen ist, kann bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, insbesondere bel geplanten Bauvorhaben (empfohlen: rechtzeitig vor Erstellung der Bauunterlagen), eine Mitteilung be'm Sächsischen Oberbergamt über mögliche Gefahren und Einschränkungen der Nachfolgenutzung eingeho t werden. Im Zwickauer Revier und im Freitaler Revier ist der Grundwasseraufgang bereits abgeschlossen . Im Oelsnitzer Revier betreibt das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zur Beobachtung des Grundwasseraufgangs zwei Grundwassermessstellen. Frage 17: Wie viele Fälle von Bergschäden (Schaden im Sinne des BBergG S 114 und ggf. weiterer Rechtsvorschriften) wurden in den Jahren seit 1994 gemeldet und welcher relative und absolute Anteil davon mit welcher Summe insgesamt entschädigt? In den Jahren seit 1994 sind im Bereich des ehemaligen Steinkohlenbergbaus keine Bergschadensvermutungen bekannt geworden, welche als Bergschaden hätten anerkannt werden können. Frage 18: In welchem Umfang sind wo Hausbrunnen zur Trink- und Brauchwassernutzung durch stoffliche Einträge bzw. mengenmäßige Beeinträchtigungen , die auf Tätigkeiten des Steinkohlebergbaus und der -verarbeitung zurückzuführen sind, in welchem Grad beeinflusst? Informationen zu Beeinträchtigungen von Hausbrunnen zur Trink- und Brauchwassernutzung durch stoffliche Einträge bzw. mengenmäßige Beeinträchtigungen, welche auf Tätigkeiten des Steinkohlebergbaus und der -verarbeitung zurückzuführen sind, liegen n•cht vor. Seite Von 41 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Il. Mittel zur Sanierung von mit Altbergbaurisiken behafteten Flächen aus dem EFRE, übrige Bergschäden und Ausgaben für die Gefahrenabwehr Frage 1: Welcher relative und absolute Anteil der mit Altbergbaurisiken behafteten Flächen befindet sich in den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz und ist damit grundsätzlich förderfähig und welcher relative und absolute Anteil der Flächen ist umgekehrt nicht aus dem EFRE förderfähig? (Flächen bitte räumlich sortiert nennen und tabellarisch der Antwort beifügen; bitte dabei Größe angeben und ergänzen, um jeweils welche Fallkonstellation a. ehemaliger Erz- und Spatbergbau, Braunkohle- sowie Steinkohlenbergbau b. unterirdische Hohlräume, Halden, Bergbauanlagen und veränderte Wasserabflussverhältnisse — es sich handelt, bzw. für welche Standorte weiteren Umweltgefahren — bspw. im Fall von Tailings Oder künstlicher Grundwasserabsenkung bei Uranbergbau — erfasst wurden — vgl. Beantwortung der Kleinen Anfrage Dr. Jana Pinka 6/1317) Von den im Freistaat Sachsen mit Altbergbau behafteten Flächen (684,8 km') liegen 594,7 km? (86,9%) in den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz und 90,1 km' (13,1 %) in der Region Leipzig. Eine Differenzierung der mit Altbergbau behafteten Flächen nach den erbetenen Fallkonstellationen unter Zuordnung einer Flächengröße liegt nicht vor. Informationen zu „weitere Umweltgefahren" wurden bei der Festlegung von Flächen mit Altbergbaurisiken nur in Einzelfällen erfasst. Eine global flächenbezogene Zuordnung der EFRE-Förderfåhigkeit ist nicht sachgerecht durchführbar, denn die Einordnung als EFRE-fbrderfähiges Objekt erfolgt immer auf der Grund age von Anträgen und Einzelfallprüfungen. Anzumerken ist, dass Objekte in der Regel nicht im Rahmen der EFRE-Programme bearbeitet werden, wenn anderweitige Verantwortlichkeiten, Rechtsträgerschaften und/oder Finanzierungsmöglichkeiten bestehen. Frage 2: Mit welchem Bedarf an Sanierungsmitteln Wird für diese Standorte gerechnet; für welche Standorte liegen derzeit Prognosen in jeweils welcher Höhe vor, für welche nicht? Zu den Gesamtkosten für abschließende Sanierungen der nach den derzeitigen Regularien EFRE-fördeffähigen Hinterlassenschaften früheren Bergbaus im Freistaat SachSen liegen keine Daten oder Prognosen vor. Der Aufwand zur Ermittlung derartig globa er Daten ist unangemessen. seite 37 von 41 Freistaat SACHSEN Frage 3: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBErr UND VERKEHR In welcher Höhe wurden in den vergangenen zehn Jahren Ausgaben für a. die Abwehr von Gefahren, vorwiegend in stillgelegten Bergbauanlagen , gemäß der Polizeiverordnung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Abwehr von Gefahren aus unterirdischen Hohlräumen sowie Halden und Restlöchern (Sächsische Hohlraumverordnung-SächsH0hlrVO) sowie b. Schäden, die aus künstlichen unterirdischen Hohlräumen in zahlreichen west- und mittelsächsischen Städten entstehen, finanziert und inwiefern wurde dabei der Haushaltsansatz überzogen und in welcher Höhe aus welchen Haushaltstiteln gedeckt? (Bitte darstellen, inwiefern es sich dabei um Erstsicherungsmaßnahmen innerhalb welcher Rahmenverträge, laufende Schadstellenkontrollen und die Beseitigung akuter Gefahrenstellen handelt, für die kein Störer ermittelt werden kann Oder ein möglicher Störer offensichtlich nicht leistungsfähig ist. Bitte nach Uran-, sonstigem Erz- und Spatbergbau, Braun- und Steinkohlebergbau sowie weiterem Bergbau unterscheiden und jeweils relative und absolute Zahlen nennen) Freistaat SACHSEN In der untenstehenden Tabelle ist die Übersicht mit den Ausgaben zur Gefahrenabwehr aus den diesbezüglich zur Verfügung stehenden Haushaltstiteln zusammengefasst. Bei der Beurteilung von Schadensereignissen ist zunächst die Zuordnung zur Sächsischen Hohlraumverordnung und somit die Zuständigkeit des Sächsischen Oberbergamtes zu prüfen. Die Definition der unterirdischen Hohlräume richtet sich nach S 2 SächsHohIrVO Eine Unterscheidung erfolgt weder nach (a.) oder (b.) oder nach Uran-, sonstigem Erz- und Spatbergbau, Braun- und Steinkohlebergbau oder weiterem Bergbau (siehe auch Vorbemerkung). Der Haushaltsansatz musste wegen akuter Schäden fast in jedem Jahr durch die Zuweisung weiterer Mittel ergänzt werden. Die Aufstockung erfolgt per Antrag auf überplanmäßige /außerplanmäßige Mittel im gleichen Titel. Jahr 2005 2006 2007 2003 2009 2010 201 2012 2013 2014 2015 Titel 0710/89301 Titel 0712/89314 Tite 8010/89307 Titel 0710/89303 in € 9.385.000,00 13.142.000,00 13.500.000,00 15.963.986,23 18.105.489,50 17.252.468,70 14.099.000,00 12.992.232,87 12.360.000,00 in € 1.746.035,73 1.834.674,79 5.609.967,68 6.624.008,82 5.414.519,67 1 , 780.605,00 406.906,08 206.727,35 11542455,69 in € 1.100.000,00 2.491.333,26 in € 527883,80 • geplante Ausgaben im Jahr 2015 seite 38 41 Frage 4: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR unter welchen Voraussetzungen wäre davon auszugehen, dass die in der vorangehenden Frage genannten Mittel sich in den kommenden zehn Jahren verringern werden und inwiefern ist das Eintreten dieser Voraussetzungen anzunehmen? Freistaat SACHSEN Von der Beantwortung dieser rein hypothetischen Fragestellung wird abgesehen. Frage 5: In welchem Umfang wurden in den vergangenen zehn Jahren in welchen Fällen jeweils Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen der Bergaufsicht nach den Maßgaben des Verwaltungsvollstreckungsrechts, dabei Langfristmaßnahmen bei eingestellten Bergbaubetrieben, soweit entsprechende Rechtsverpflichtungen gegen Ablösevereinbarungen auf den Freistaat Sachsen übergegangen sind, erforderlich? (Bitte nach Uran-, sonstigem Erz- und Spatbergbau, Braun- und Steinkohlebergbau sowie weiterem Bergbau unterscheiden und jeweils relative und absolute Zahlen nennen) Maßnahmen im Rahmen der Bergaufsicht, etwaige Langfristmaßnahmen bei eingestellten Bergbaubetrieben oder auf den Freistaat Sachsen übergegangenen Ablösevereinberungen werden n•cht mit Mitteln zur Sanierung von mit Altbergbaurisiken behafteten Flächen aus dem EFRE oder über Haushaltstitel für die Gefahrenabwehr finanziert. Frage 6: Unter welchen Voraussetzungen wäre davon auszugehen, dass die in der vorangehenden Frage genannten Mittel sich in den kommenden zehn Jahren verringern werden und inwiefern ist das Eintreten dieser Voraussetzungen anzunehmen? Von der Beantwortung dieser rein hypothetischen und unzutreffenden Fragestellung Wird abgesehen. Frage 7: Wie viele Fälle von Bergschäden (Schaden im Sinne des BBergG S 114 und ggf. weiterer Rechtsvorschriften) wurden in den Jahren seit 1994 aus welchem Bergbau, der nicht dem Uran-, sonstigem Erz- und Spatbergbau , Braun- und Steinkohlebergbau zuzurechnen ist, gemeldet und welcher relative und absolute Anteil davon mit welcher Summe insgesamt entschädigt? In den Jahren seit 1994 sind im Bereich des Bergbaus, welcher nicht dem Uran-, sonstigem Erz- und Spatbergbau, Braun- und Steinkohlebergbau zuzurechnen ist, keine Bergschadensvermutungen bekannt geworden, welche a s Bergschaden hätten anerkannt werden können. Frage 8: Inwiefern werden die in den Fragen zu 1.1 bis 1.4, jeweils 1. und 2. genannten besonders bedeutenden Hinterlassenschaften (vgl. 1.) a. dem Altbergbau b. sonstigem Bergbau zugerechnet, wer war der Bergbautreibende und wer ist jeweils für die Sanierung verantwortlich? (Bitte nach Art des Bergbaus — uran-, sonstiger Erz- und Spatbergbau, Braun- bzw. Steinkohlebergbau - trennen und Bergbautreibenden in der aktiven Bergbauphase angeben) Seite 39 von 41 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBErr UND VERKEHR Von einer Beantwortung der benannten Fragen wird abgesehen, weil diese Fragen mit einer Risikoeinschätzung auf eine Bewertung durch die Staatsregierung bezüglich eines nicht zu definierenden besonderen Risikos abzielen. Die vorliegende Frage Il. 1.8 fasst die in den benannten Fragen zu bis IA, jeweils l. und 2. angefragten Sachverhalte lediglich zusammen. Frage 9: um welchen absoluten und relativen Anteil soll der Gesamtumfang der im Freistaat Sachsen mit Altbergbaurisiken behafteten Flächen (derzeit 684,8 km2) präventiv durch eine EFRE- Förderung verringert werden und aus welchen Finanzierungsquellen sollen bis zu welchem Zeitpunkt die restlichen Flächen saniert werden? Der Gesamtumfang der im Freistaat Sachsen mit Altbergbaurisiken behafteten Flächen (derzeit 684,8 km2) soll präventiv durch eine EFRE-Förderung in der Förderperiode 2014 — 2020 um 30,3 (4,4 %) verringert 'werden. Zur Sanierung der verbleibenden im Freistaat Sachsen mit Altbergbaurisiken behafteten Flächen wird auf verschiedene Finanzierungsquel en zurückgegriffen (siehe Beantwortung der vorstehenden Fragen, insbesondere Antwofien zu den Fragen 1.1.13, 1.2.13, 1.3.13 und 4 12). Ein Zeitpunkt, bis wann die im Freistaat Sachsen mit Altbergbaurisiken behafteten Flächen abschließend saniert sein könnten, kann derzeit noch nicht benannt werden. Frage 10: Altbergbaugebiete wurden im Landesentvuicklungsplan (LEP) 2013 als Räume mit besonderem Handlungsbedarf dargestellt (Karte 3), ergänZend dazu wurden raumordnerische Ziele festgelegt (u. a. sollen „ganzheitliche, regional beziehungsweise bei Bedarf länderübergreifend abgestimmte Entwicklungsstrategien erarbeitet und umgesetzt werden"). Welchen Stand hat die Erstellung dieser länderübergreifend abgestimmten Entwicklungsstrategien und welche Bedeutung haben welche wie lautenden dortigen Festlegungen für welche Stellen? Zur Anpassung an die Ziele des Landesentwicklungsplans 2013 befinden sich derzeit alle Regionalpläne im Fortschreibungsverfahren. Das bedeutet, dass die vorgesehenen Untersetzungen des Zieles 2.1.3.2 LEP in den Regionalplanentwür-fen bzw_ -vorentwürfen noch die Beteiligungsverfahren durchlaufen müssen und einer abschließenden Abwägung mit öffentlichen und privaten Interessen durch den jeweiligen Regionalen Planungsverband bedürfen. Die zuständigen Stellen werden die Ergebnisse des Prozesses beachten. Durch regionale Initiativen haben sich in den von Altbergbau betroffenen Regionen Aktionsräume der Regiona entwicklung gebildet. Fur die Entwicklung dieser Aktionsräume sind vom Sächsischen Staatsministerium des Innern regelmäßig Regionale Entwicklungskonzepte (REK) gefördert worden. Bei der Erstellung von Regionalen Entwicklungskonzepten handelt es sich um informelle Planungsinstrumente, die ihre Verbindlichkeit durch die Einbeziehung aller Beteiligten einer Region gew'innen und deren Ergebnisse empfehlenden Charakter haben Regionale Entwicklungskonzepte sind kooperative Beteiligungsprozesse, die die Aussagen der verbindlichen Planung (insbesondere der Regionalpläne) praktisch umsetzen und ergänzen. Seite 40 Won 41 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Sie werden in enger Abstimmung mit den betroffenen Bürgern erarbeitet und sind somit konsens- und kooperationsorientiert. itf undlichen Grüßen a in Duli Seite 41 von 41 Freistaat SACHSEN Anlage 1 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE an die Sächsische Staatsregierung vom 9.07.2015 DRUCKSACHE 6/2137 Perspektive für Hinterlassenschaften des Bergbaus und der daran angeschlossenen Aufbereitungs- und Weiterverarbeitungswirtschaft in Sachsen zu 1.3 Braunkohlenbergbau, Frage 29 Projektantrag Folqenutzung Tagebau Bärwalde Schiffbare Verbindungen Schiffbarmachunq Überleiter 3a Schiffbare Verbindung Restsee Spreetal/ Bluno-Skadoer See 01-6 Schiffbarmachung Überleiter 3 Büro Lausitziniative Gesamtkosten 388,4 65,8 164,4 5.369,5 126,7 122,7 11,2 33,3 44,9 14,5 3,7 15,4 22,9 13,0 87,4 6,9 8,7 55, 1 16,8 13,1 21,8 44,8 22,6 20,4 30,5 68,2 Schiffbare Verbindung Restloch Skado - Restloch Koschen Trinkwassererschließung Sachsenhütte Plausibilitåtsnachweis "Bergbaumuseum Knappenrode" Sanierung Bernsteinstraße OT Burghammer, Spreetal Bespannung Mühlgraben Spreetal Landschaftskunstobjekt 'Ohr" Bärwalder See Parkplätze und Zuwequng Bärwalder See Fahrradweg Klitten - Bärwalder See Parkplätze Berzdorfer See Ausbau K 9227 OD Zeißholz Ausbau K 9214 Schwarze Pumpe Spreewitz Fahrbahnerneuerunq Verbindunqsweq Trebendorf/Kaupa „ Zufahrt und Erschließung Mulde D Ost mit Radwanderweq Zufahrtsweg Erschließung Badesee Halbendorf Wander- und Radweqenetz um den Erikasee Aussichtsturm Neuberzdorfer Höhe - Berzdorfer See Erschließung Strandbereich Dreiweiberner See Schiffbare Verbindunq Spreetal-Sabrodter See/Überleiter 1 Mulde D Ost Schiffbare Verbindung Blunoer Südsee - Partwitzer See/Überleiter 7 Ortsverbindunq Laubusch-Tätzschwitz einschl. Radweg Querung der Bundesstraße B97 Wiederherstellung Ortsverbindung Lauta/Leippe in Richtung Ausbau K9210 OD Laubusch und Laubusch-Kreisverkehr Kortitzmühle Projektantrag Hochkippe Laubusch, Beseitigung von Erosionsrinnen Ausbau K8401 - Ortsdurchfahrt Bärwalde Radweg Teilabschnitt Hoyerswerda - Brandenburger Tor Grundinstandsetzung der S 128 in Görlitz, OT Hagenwerderrrauchritz Erschließung "Guts- und Reiterhof Elsterheide" (Terra Nova) Ausbau eines Straßenbegleitenden Radweges an der K 9219 Maritim- touristisches Gewerbegebiet "Bårwalder See" Sicherung der Ortsverbindung Skaska - Liebeqast Schaffung der Voraussetzungen zur Errichtung einer Golfanlaqe am Anbindung der Gemeinde Schönau-Berzdorf an den Berzdorfer See Wassersportzentrum Berzdorfer See (WSZ) Campingplatz Berzdorfer See Ausbau von 3 Teilabschnitten des Rundweges Berzdorfer See Bootsanlegestellen am Berzdorfer See Anbindung an den Rundweq Berzdorfer See Ausbau Radweg an der K 9215 zwischen Spreewitz und Spreewitz Ausbau Waldhausstraße in Weißwasser Speedbootzentrum Spreetaler See Straße Halbendorf-Trebendorf Dammbereich Verbindung zwischen den Wirtschaftsweqen am Scheibesee und Verbindung zwischen den Wirtschaftsweqen am Scheibesee und der B 97 Verbesserung der Erschließung Westufer Scheibesee Errichtung Radweg Kühnichter Straße - S 108 - Scheibesee Errichtung von Schiffsanleqestellen im Lausitzer Seenland Einheitl, Wegeleitsvstem for sächs. Teil d. Lausitzer Seenlandes Landmarkenkonzept für sächs. Teil des Lausitzer Seenlandes Radweg "Brandenburger Tor" - Bluno Anbindung Tour Brandenburg Radwegeverbindung Dreiweiberner See - Bårwalder See Neugestaltung Eingangs- und Informationsbereich Station l, Energiefabrik Machbarkeitsstudie zu schiffbaren Verbindungen Errichtung von Widerlagern für Bootsstege am Berzdorfer See Tourismuskonzeption Knappensee Wellenbrecher am Hafen Berzdorfer See Strandgestaltung Dreiweiberner See Tourismuskonzeption Silbersee Äußere Erschließung Nordoststrand und Deutsch-Ossig Parkplatz im Bereich des Wassersportzentrums Berzdorfer See Gesamtkosten 6,8 25,5 21,5 37,2 13,5 65,0 19,3 85,3 10,9 12,4 22,3 20,4 22,8 27,3 11,1 19,8 60,6 27,0 7,7 44,2 0,1 12,0 11,7 61,7 25,3 31,7 16,1 33,5 12,9 32,1 6,9 12,2 2 Projektantrag Proiektsteuerunq Ostsachsen Trinkwassererschließunq Sachsenhütte Bespannung Mühlgraben Spreetal Landschaftskunstobiekt 'Ohr" Bärwalder See Parkplätze Berzdorfer See Zufahrtsweg Erschließung Badesee Halbendorf Aussichtsturm Neuberzdorfer Höhe-Berzdorfer See Erschließung Strandbereiche Dreiweiberner See Schiffbare Verbindung Spreetal-Sabrodter See/Überleiter 1 Schiffbare Verbindung Blunoer Südsee-partwitzer See/Überleiter 7 Radweg Teilabschnitt Hoyerswerda - Brandenburger Tor Anbindung Gemeinde Elsterheide OT Bergen an die Wirtschaftswege Tagesbruch auf "Mittelbau Wetterschacht" am Schleienteich Anlaqenrückbau auf dem Betriebsgelände des SVZ Maritim- touristisches Gewerbegebiet "Bärwalder See" Bergbaumuseum Knappenrode/Vleg der Kohle Schaffung der Voraussetzungen zur Errichtunq einer Golfanlaqe am Anbindung der Gemeinde Schönau-Berzdorf an den Berzdorfer See Wassersportzentrum Berzdorfer See Campinqp atz Berzdorfer See Slipanlaqe/Hauptsteqe am Hafen Berzdorfer See Anbindung an den Rundweg Berzdorfer See Herstellung des Rundweges auf der Gemarkung Markersdorf Ausbau Radweg an der K 9215 zwischen Spreewitz und SpreewitzErschließung NO - Ufer Spreetaler See Straße Halbend0rf-Trebendorf (Dammbereich) Verbesserunq der Erschließung Westufer Scheibesee Überregionaler Radweg Schwarze Elster - Elbmündung Landmarkenkonzept für sächs. Teil des Lausitzer Seenlandes Wegeleitsystem innerhalb des Lausitzer Seenlandes (sächs. Teil) Errichtung von Widerlagern für Bootsstege am Berzdorfer See Parkplätze Berzdorfer See (Parkplatz 9) Strandgestaltung Dreiweiberner See Radweg am Stausee Quitzdorf Äußere Erschließung Nordoststrand und Deutsch-Ossig Bärwalder See - Badestrand am Ufer Kitten 2. BA Geh- und Radweg Boxberq/O.L. - Bärwalder See Gesamtkosten 2.030,1 161,4 175,5 834,0 114,4 270,5 347,6 712,1 10.559,2 441 116,4 371,6 149,5 781,0 5.453,0 2.302,0 137,6 1.490.2 22,1 909,3 276, 1 178,9 212,3 59,6 813,4 213,4 528,9 18,9 145,0 794,7 88,4 126,1 96,2 108,8 193,7 8,9 3 Projektantrag Wiederherstellung TW-Leilunq Geierswalder See verkehrtechn. Erschließung am Partwitzer See Erschließung TWIAW am Partwitzer See Errichtung einer Schiffsanlegestelte am Geierswalder See Ufersicherung Partwitzer See Schaffung der Voraussetzungen zur touristischen Entwicklung am Wasserwanderrastplatz Geierswalde Errichtung 20 kV-Kompakt-Trafostation Dauerhafte Sicherung der touristischen Anlagen Geierswalder See Traverse Windspitze Geierswalder See Wiederherstellung TIN-Leitung Ortslage Geierswalder See Verkehrstechnische Erschließung am Partwitzer See Errichtung eines Drehpunktes am Partwitzer See Errichtung einer Schiffsanlegestelle am Geierswalder See Wasserwanderrastplatz Geierswalde Wiedernutzbarmachung touristische Anlagen Geierswalder See Errichtung einer Bootsanlegestelle am Geierswalder See Schiffbarmachung Geierswalder See - Teil Sachsen Schiffbarmachung Partwitzer See - Teil Sachsen Außere Erschließung Ostufer Partwitzer See Maßnahmen um den Markkleeberqer See Gewässerverbund Störmthaler und Markkleeberger See Brücke über den Gewässerverbund (Weg 5.2) Anbindung Regis-Breitingen an die B 93 Erhalt Wasserkugel Deutzen Gewässertouristische Nutzung der regulierten Weißen Elster Schiffbare Kanalverbindung (kurz) zwischen Cospudener und Zwenkauer Verkehrstechnische Erschließung Zwenkauer See Medienerschließung am Zwenkauer See Grundhafter Ausbau Hauptwirtschaftwege Cospudener See Anbindung Markkleeberq durch Brücke über B 2 und vorhandene Gewässerverbund Südraum Leipzig - Anbindung Markkleeberger See - Äußere Erschließunq der Magdeborner Halbinsel Herstellung Weg 14 am Markkleeberger See Wegeverbindung Alte Ziegelei Süderschließung Schladitzer See für Schkeuditz und Rackwitz Sanierung Angerstraße in Carsdorf Gesamtkosten 3,3 3,6 34,0 6,7 11,0 11.0 176,3 772,7 121,4 456,8 566,6 152,7 131 g 209,8 235,7 332.4 3.794,2 43,6 154,9 17,1 5,5 372,1 263,5 103,5 27,8 53,7 456,1 36,3 19,7 33, 1 319,8 31,9 4 Projektantrag Sanierung Coburger Straße in Peqau Sanierung Straße Kippe profen-Nord im Bereich Elstertrebnitz Medientechnische Erschließung des Werbe iner See Erneuerung Kippenrandstraße Kippe Peres Grundhafte Erschließung der Parkplätze für die Badebucht an der S 12 Wege der erweiterten Erschließung Störmthaler See Wiederherstellung der Verbindungsstraße Laue - Sausedlitz Grundhafter Ausbau der Bootsanlegerstraße in Sausedlitz Strandgestaltunq am Brodauer Zinken des Werbeliner See Gestaltung Badebereich Zwochauer See Straßenbegleitender Radweg an der K 7429 Fuß- und Radweq zwischen der S 50 und der B 93 Infrastrukturelle Anbindung des Bockwitzer Sees Sportstrand Schladitzer Bucht - Schladitzer See Erneuerung Verbindunqsstraße Cöllnitz - Brösen Ausbau der K 7950 in Kieritzsch Ausbau der K 7923 in Güldenqossa Seqelhafen Grunaer Bucht am Störmthaler See Gestaltung Störmthaler Ufer Errichtung einer Aussichtsplattform auf dem Brodauer Zinken am Radweg zwischen der S 1 und Hayna am Schladitzer See Radweg zum Schladitzer See (Lernsel - Wolteritz) Östlicher und nord icher Straßenanschluß mit Parkplatz für den Werbeliner Strand Hayna am Südufer des Schladitzer Sees Proiektsteuerung Westsachsen - 4 Anbindung Schladitzer Bucht - Parkplatzbau 4. Bauabschnitt Rundweg Cospudener See im Gebiet Zweckverband Neue Harth Wegebau Hochhalde Trages Anbindung Neuhauser See Hafenbecken Stadthafen "Kap Zwenkau•i Schiffbare Verbindung Cospudener - Zwenkauer See Bergbau-Technik-Park Espenhain Asphaltierung Rundweg Cospudener See Gewässerverbund Südraum Leipzig - Anbindung Markkleeberger See - Schleusenbauwerk am Connewitzer Wehr Auenhainer Strand - Markkleeberger See Strandbad Markkleeberger See Gesamtkosten 27,5 306,7 10,5 61,7 75,8 43,4 222,9 52,1 64,2 103,5 86,0 53,7 200,7 43,0 92,9 10,4 274 9 50,2 95,9 7,3 36,6 95.4 40,9 1.179,3 261,4 262,0 343,1 269,4 5.492,2 2.297,3 1.363,8 187,6 1 „224,6 5.013,1 601,7 167,2 5 Projektantrag Sanierung Anqerstraße in Carsdorf Kulturhaus Bohlen Herstellung Radwegenetz um den Werbener See Erneuerung Kippenrandstraße Kippe Peres Lokaler touristischer Gewässerverbund Hainer See - Grundhafte Erschließung Badebucht an der S 12 Wege der erweiterten Erschließung Störmthaler See Stausee Rötha Gesamtkosten 485.2 1.489,9 25,9 250,2 213,8 115,8 148,2 143,9 47.0 128,9 169,8 498,8 127,6 63,3 317,3 2.373,2 389,8 172,6 58,3 1.119,9 1.391,9 215,1 900,2 270,8 1.200,7 3,3 25,0 80.962,4 6 Wasserableitung Tagebaurestloch "Samoa" in Golzern Rastpunkte am Laueschen Berg, am Weinberg und an der Alten Äußere Erschließung des Maschinenhause der Brikettfabrik Witznitz Wachauer Strand - Markkleeberger See Parkplatzbau "Hafen Zöbigker"am Cospudener See Ausschilderung des Radwanderweqes "Neuseenland-Route" Infrastrukturelle Anbindunq des Bockwitzer Sees Aufsandung und Uferbefestigung am Cospudener See Sportstrand Schladitzer Bucht - Schladitzer See Informationspavillon AFB 18 Zwenkau Planungsleistungen Erweiterung 1 Entwicklungsabschnitt IGP Espenhain Errichtung von umtragestellen in der Pleiße Vineta Schiffbarmachunq Pleiße Connewitzer Wehr bis Agra Wehr Verkehrstechnische Erschließunq Badeseite Wolteritz am Schladitzer See Segelhafen Grunaer Bucht am Störmthaler See Erschließungsmaßnahmen Witznitzer Seen Östl. und nördl. Straßenanschluss mit Parkplatz für den Werbeliner See Errichtung eines Schiffsanlegers für Kopflander am Störmthal Gemeingebrauch/Schiffbarmachung Störmthaler See Summe Anlage 2 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE an die Sächsische Staatsregierung vom 09.07.2015 DRUCKSACHE 6/2137 Perspektive für Hinterlassenschaften des Bergbaus und der daran angeschlossenen Aufbereitungs- und Weiterverarbeitungswirtschaft in Sachsen zu 1.3 Braunkohlenbergbau, Frage 30 davon finanziert von Sachsen in TG 3.901,7 5.282,7 5.341,6 1.850,6 1.523,8 7.121,7 482,0 11.752,7 50,7 6.530,8 4.141,3 237 2.938,5 720,4 10.635,2 6.409,0 2.180,3 15.904,8 325,1 542,0 630,1 7.368,5 831,0 9.069,8 2.599,1 922,1 6.788,0 Antragsbezeichnung Teerdeponie Zerre/Terpe Teerdeponie Zerre/Terpe Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen, Tagebaufelder Nochten / Reichwalde Tagebaufelder Bärwalde Tagebau Berzdorf Hochwasserschäden Tagebau Berzdorf Niemtsch Gesamtkosten in 15.684.9 25.008,9 22.294,9 7.562,9 6.570,4 34.408,8 1.931,5 511549,9 203,7 27.699.3 19.586,8 1 „003,9 12.140,2 6.943,1 44.897,9 26.861,2 9.265,9 67.383,1 1.347,1 2.167,9 2.598,1 32.128,2 3.491,0 38.203,5 10.744,7 4.261,3 28.472,3 Tagebaufelder Spreetal/Scheibe Tagebaufelder Spreetal/Scheibe (Umverlegung Tagebau Witznitz / Bockwitz Tagebau Breitenfeld / Delitzsch Süd-West Tagebau Groitzscher Dreieck / Restloch Haselbach III Kohleveredlunq Espenhain/Böhlen Tagebau Goitsche Tagebau Espenhain Veredlung Westsachsen / Thüringen Tagebaue Westsachsen I Thüringen Taqebau Zwenkau Gewässerverbindunq Zwenkauer - Cospudener See Geschåftsstelle StuBA Gewässergüte Tagebauseen Grundwasser Schwarze Pumpe Kohleverbindungsbahn Westsachsen / Thüringen Spreeqebiet Südraum Schwarze Elster/Restlochkette Oberlausitz Flutung Südraum Leipzig Antragsbezeichnung Nebenanlagen Ostsachsen Lehrlingsausbildunq 2001 ff Lehrlingsausbildung 2002 ff. Lehrlingsausbildung 2003 ff Lehrlinqsausbildung 2004 ff. Lehrlingsausbildunq 2005 ff. Lehrlingsausbildung 2006 ff. Lehrlinqsausbildunq 2007 ff. Lehrlingsausbildung 2008 ff. Lehrlingsausbildunq 2009 ff, Lehrlingsausbildung 2010 ff. Lehrlingsausbildung 2011 ff, Lehrlinqsausbildung 2012 ff. Lehrlinqsausbildunq 2013ff. Lehrlinqsausbildunq 2014ff. Sicherung von Kippenflåchen Schwarze Elster / Vorflut Senftenberg Rehabilitation Wasserhaushalt Lausitz Verwaltunq / Unterhaltung sanierter Flächen Sonderqualifizierunq Ostsachsen Gefahrenabwehr der Grundwasserversauerunq Großtechn, Maßnahmen zur Verbesserung der Elektrochemische Sulfatabtrennunq Flurneuordnunqsverfahren Ostsachsen Flurneuordnunqsverfahren Westsachsen Naturnahe Reinigungsprozesse zur Gewässer- und Vorplanung bergbaulich beeinflußter Fließgewässer Präsentationsroute des Braunkohlebergbaus Bergschaden Entschädigung Sperrflåchen S 2 Nachhaltige regionale wasserwirtschftliche Planung und Tagebaue Ostsachsen Tagebaue Ostsachsen (Umverlegung Ferngasleitungen) Monitoring Lausitz Monitoring Mitteldeutschland Gesamtkosten in T€ i 1.000,1 46,1 501 „o 520,0 727,0 613,1 685,9 464.6 415,6 437,8 438,0 431.2 297 165,6 34,4 2.820,6 417,8 4.475,9 6.552,8 402,2 59,4 3.841 1.716,3 2.815,0 2.307,1 378,9 136,7 330,5 1.052,7 1.933,2 225,1 16.238,5 76,4 5.865,7 5.101,2 davon finanziert von Sachsen in TG 2.470,8 11,5 124,6 130,0 181,3 153,2 161 116,1 102,9 109,4 109,4 107,8 74.3 41 8,6 705,2 95,8 IM19,c 1.562,2 68,1 14,9 960,4 360,7 697,5 576,8 94,7 34,2 81 260,3 483,3 56,3 3.889,1 19,1 1.400,5 1.213,0 2 Antragsbezeichnung Bergbaulich beeinflusste Grundwasserbeschaffenheit Lausitz Wasserwirtschaftliche Nachsorge Ostsachsen Wasserwirtschaftliche Nachsorge Westsachsen Summe Gesamtkosten in TG 618,1 6.859, 1 3.055,6 588.469,6 davon finanziert von Sachsen 147,9 1.696,4 734,2 137.255,2 3 Anlage 3 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE an die Sächsische Staatsregierung vom 09.07.2015 DRUCKSACHE 6/2137 perspektive für Hinterlassenschaften des Bergbaus und der daran angeschlossenen Aufbereitungs- und Weiterverarbeitungswirtschaft in Sachsen davon finanziert Von Sachsen in TG 5.145,5 11.569,2 37,6 31.692,6 5.998,1 90,2 1.574,9 342,2 18.585,0 20.469,9 309,6 219,8 96.042,8 1 Anlage 3 Zu 1.3 Braunkohlenbergbau, Frage 31 Antragsbezeichnung Grundwasserwiederanstieg Hoyerswerda Grundwasserwiederanstieq Ostsachsen Westraum GWWA Ostsachsen Westraum (Umverlequng Grundwasser-wiederanstieq Ostsachsen Ostraum Grundwasserwiederanstieq Ostsachsen Knappensee Grundwasserwiederanstieq Oberlausitz Grundwasserwiederanstieq Olbersdorf Vorplanung Ostsachsen Entschädigung Sperrflåchen 3 Ostsachsen Grundwasserwiederanstieg Südraum Westsachsen Grundwasser-wiederanstieg Nordraum Westsachsen Grundwasserwiederanstieq westlich von Leipzig Vorplanunq Westsachsen Summen Anteil Sachsen Gesamtkosten 10.320,3 23.325,3 75,1 68.370,5 11.996,3 180,3 16,2 3.149,9 684,4 37.170,8 40.943,3 619,2 439,5 197.291,1