tt .- (f) r¡)ôt ro oN STAATSMINìSTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfech 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordne-ten Eva Jähnigen, Fraktion BUNDNIS 90/DlE cRUNEN Drs.-Nr.: 612149 Thema: Stand der Umsetzung von Maßnahmen zut Senkung von Emissionen bei der Elbe-Stahlwerke FeralpiGmbH in Riesa Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Bei lmmissionsmessungen in Zusammenhang mit dem Betrieb der Elbe-Stahlwerke Feralpi GmbH am Standort Riesa wurden 2009 deutliche Zielwertüberschreitungen u.a. bei Dioxinen ermittelt. Daraufhin wurden Wiederholungsmessungen von 20ll bis 2013 am Riesaer Standort Hafenstraße durchgeführt. Diese Wiederholungsmessungen für Dioxine (PCDD/F und PCB) ergaben eine deutliche Überschreitung der Zielwerte und im Jahresmittel sogar eine deutliche Überschreitung der Orientierungswerte für eine Sonderfallprüfung - siehe unter: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelUdownload/PGDD/F PCB STN Riesa qesamt.pdf Bei einer Überschreitung des Orientierungswertes in diesem Bereich sind dringend Maßnahmen zur Reduzierung der lmmissionswerte bei Dioxinen / Furanen geboten. Aus diesem Grund hat die Landesdirektion Sachsen (im Folgenden: LDS) 2012 eine Anordnung zur Reduzierung der anlagenbedingten Emissionen von Dioxinen / Furanen (einschließlich PCB) bei den ElbeStahlwerken Feralpi erlassen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen sollte bis zum 30.09.2014 abgeschlossen sein. Die Anordnung der LDS ist nach meiner Kenntnis rechtskräftig." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012 PalHo lhre Nachricht vom 13. Juli 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-o'141 .50t19t4916 Dresden, l0' o?. 2o IANDESGARTENSCHAU oEr.sNrTz/EizGEBrncr 201 5 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium ff¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Sfaßenbahnl ¡nien 3, 6, 7,8, l3 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden * Kein Zugang für elektronisch sign¡ertê sowie fLìr verschlusselte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 5 STAATSMINìSTERIUNI FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Vorbemerkung: Für einige bei der Stahlezeugung entstehende Luftschadstoffe (Dioxine/Furane und dioxinähnliche PCB, einige Schwermetalle) sind in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) keine lmmissionswerte benannt. Deshalb ist in diesen Fällen beim Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte nach Nummer 4.8. der TA Luft zu prüfen, ob schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können. Aus diesem Grund hat die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für lmmissionsschutz (tÁl) für Dioxine /Furane und dioxinähnliche PCB einen Orientierungswert von 9 pg/(m,d) abgeleitet und diesen den Ländetn zut Anwendung empfohlen. Bei dessen Überschreitung sind Anhaltspunkte gegeben, eine Sonderfallprüfung nach Nummer 4.8 der TA Luft durchzuführen . Der Orientierungswert ist kein gesetzlich festgelegter Grenzwert. lm Ergebnis der Sonderfallprüfung können danach auf den Einzelfall bezogene Maßnahmen abgeleitet werden. Eine generelle Messverpflichtung besteht jedoch nicht. Frage l: Welche der von der Landesdirektion Sachsen aufgrund der Anordnung vom Dezember 2012 zur Senkung der Dioxin- und FuranEmissionen bei Feralpi, angeordneten 23 Maßnahmen wurden vollumfänglich bis zu der von der Landesdirektion gesetzten Umsetzungsfrist 30.09.2014 mit welchen Ergebnissen realisiert? (Es wird um Einzelaufschlüsselung der einzelnen Maßnahmen, der Realisierung und der jeweiligen Ergebnisse gebeten.) Folgende Maßnahmen wurden in der nachträglichen Anordnung vom 13. Dezember 2Q12 angeordnet: 1 Errichtung von Trennwänden und Lagerboxen im Vormaterial- und Reststofflagerbereich des Kondirators, 2. Errichtung Schrottband vom Kondirator in die Schrotthalle des Stahlwerkes - Verri n gerung der Abwu rf- u nd Freilagermengen, 3. Entfall offene Lagerung und Umschlag von Schredderleichtfraktion (SLF) - Umstellung auf geschlossenes Containersystem, 4. Schredderschwefraktion (SSF) - Teilströme Konzentrat und Restfraktion - Lagerung in abgetrennten Boxen und Zuschaltung von Nebelkanonen bei Umschlagprozessen , 5. Stoffstrom ,,Kondiratorabrieb" (= mineralische Fraktion) - das Material in Containerm ulden zwischen lagern u nd un m ittel bar zur Verwertu ng abtransportieren, 6. Stoffstrom Kupfer - Eisen - Anker - Lagerung in abgetrennten Boxen, 7. weitere lntensivierung des Regimes der Reinigungs- und Befeuchtungsmaßnahmen , Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 8. organisatorische Maßnahmen, wie u. a. Begrenzung der Geschwindigkeit von Transportfahzeugen auf maximal 20 kmlh, Sicherstellung einer stets ausreichenden Befeuchtung der Lager- und Umschlagstellen, Wasserbeaufschlagung der Lager- und Umschlagbereiche (stationäre und mobile Berieselungsanlagen), regelmäßige Funktionsprüfung der stationären und mobilen Berieselungseinrichtungen , Reduktion von Umschlagvorgängen auf ein Mindestmaß, Einhaltung der festgelegten Lagerorte - Vermischungsverbot der Stoffe, Einhaltung des Meldeweges bei Abweichungen Festlegung und Einhaltung der Qualitätskriterien der angenommenen Schrotte (Freiheit von Störstoffen, Flüssigkeiten, Spreng- und Hohlkörpern), Zeitpunkt, Einsatzort und Häufigkeit des Einsatzes von Kehrmaschinen und Berieselungsanlagen sind in einer Betriebsanweisung zu regeln, kontinuierlicher Abtransport staubender Güter (Halden möglichst klein halten), Betriebsanweisung zur Schließung aller vorhandenen Tore (Öffnung nur wenn betriebsnotwendig), 9. lnstandsetzung verschlissener Gummivorhänge in den Anlagenbereichen, 10. lntensivierung der Reinigung und Befeuchtung aller Lager- und Umschlagbereiche mit dem Ziel, die Staubentwicklung bei allen Verlade- und Umschlagarbeiten zu mtntmteren, 11. Ertüchtigung der vorhandenen Gummivorhänge, insbesondere im Bereich Zuführung, 12. Schließung des Transportbandes von Siebtrommel zur Magnettrommel und der Erneuerung der Einhausung (Lamellenvorhang), 13. Kapselung der Übergabestellen Schredderschrott auf das Schrottband des Stahlwerkes , 14. Einhausungen im Bereich der NE - Aufbereitungsanlage: Teileinhausung der Abwurfbox Kondiratorabrieb, dreiseitige Kapselung NE - Sortieranlage und Schließung Zuführband NE - Sortieranlage, 15. Einsatz leistungsfähigerer Schalldämpfer - Kamin der Entstaubung, 16. organisatorische Maßnahmen, wie: - zusätzliche Betriebsanweisungen zur weiteren Minderung der Umweltauswirkungen , Einbindung in bestehendes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem - regelmäßigere Aufnahme von abgelagertem Staub in den Anlagenbereichen, - Steigerung der Leistungsfähigkeit und Flexibilität der vorhandenen Kehrmaschine , 17. weiterer Verschluss der Einhausung des Kondirators, Seite 3 von 5 STAATSN4INISTERIUIM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 18. lnstallation einer elektronischen Wassereindüsung und Wasserlöschvorrichtung in den Kondirator, im Bereich Rotorkammer, 19. Auftrennung der vorhandenen Entstaubung des Kondirators in Trocken- und Nassentstaubung, Einbindung der Trockenentstaubung in vorhandene Sammelleitung zur neuen Entstaubung E 3, 20. vollständige Einhausung des Transportbandes zwischen Kondirator und Siebtrommel, 21. Maßnahmen an den nachgeschalteten Bändern und Anlagenteilen, 22. lnstallation einer automatischen Siebanlage in das Transportband der Schredderleichtfraktion , 23. sicherheitstechnische Maßnahmen, Anpassung der Notfall-, Brand- und Explosionsschutzausrüstung . Umgesetzt wurden bisher die Maßnahmen Nrn. 1 bis g, 13 bis 1 6 und 22. Die Umsetzung der Maßnahmen führen insgesamt zu einer erheblichen Reduzierung der anlagenbedingten diffusen Emissionen. Das konkrete Minderungspotenzial istjedoch für die einzelnen Maßnahmen nicht quantifizierbar. Frage 2: Welche dieser angeordneten Maßnahmen wurden aus wetchem Grund nicht bis zu dieser Frist umgesetzt und welche eventuellen neuen Umsetzungsfristen gelten für die einzelnen Maßnahmen?(Einzelauflistung der Maßnahmen und Umsetzungsfristen erbeten.) Für einen Teil der angeordneten Maßnahmen wurde in der Anordnung der Landesdirektion Sachsen (LDS) vom 13. Dezember 2012 der Umsetzungstermin 30. September 2014 festgelegt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen bedurfte aufgrund der damit verbundenen wesentlichen Anderung der Anlage einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die auch andere Maßnahmen zum Gegenstand hat, wurde am 14. November 2Q14 erleilt. Für die angeordneten Maßnahmen wurde daraufhin der Sofortvollzug angeordnet. Danach sind die in derAntwort auf Frage 1 genannten Maßnahmen 10 bis 12 sowie 17 bis 21 bis zum 31 . August 2015 und die Maßnahme 23 bis zum 30. November 2015 umzusetzen. Frage 3: Wie hat die Landesdirektion Sachsen bisher ggf. die Umsetzung der Maßnahmen der Anordnung durch Kontrollen, weitere Auflagen oder ggf. Zwangsmaßnahmen durchgesetzt bzw. wie wird sie dies künftig durchsetzen? (Ggf. Auflistung erbeten.) Die Umsetzung der Maßnahmen aus der Anordnung vom 13. Dezember 2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 31. Juli 2013 wurde am 1. April 2014 überuvacht. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt. Das Ergebnis der überwachung wurde auf der lnternetseite der Landesdirektion sachsen unter uce=0&search=lED-Anlaoen veröffentlicht. Die nächste Übenrachung der Schrottaufbereitungsanlage (Kondirator) plant die LDS Anfang September 2015. Seite 4 von 5 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Wann wurden seit 2013 bzw. wann werden künftig insbesondere nach der Umsetzung der Maßnahmen zuÍ Verringerung der Dioxinund Furan-Emissionen in wessen Zuständigkeit Luftschadstoffmessungen durchgeführt, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen ? (Zeitliche Auflistung der jeweiligen Kontrollen erbeten.) Seit dem Jahr 2003 wurde keine Messungen durchgeführt. Gemäß der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 14. November 2014 sind nach Umsetzung der noch offenen Maßnahmen lmmissionsmessungen durchzuführen. Die Ergebnisse werden veröffentlicht. Zuständig für diese Messungen ist als Genehmigungsbehörde die LDS. Frage 5: Sind die Angaben der jährlichen Emissionen über die Dachhauben in den EMAS-Umwelterklärungen seit 2012 bezüglich der tatsächlichen Größe von 692 m2 angegeben worden und falls nein, welche Größe wurde dann angegeben? Das Europäische Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystem (EMAS) ist ein freiwilliges umweltpolitisches lnstrument für Unternehmen und Organisationen. Es soll diese dabei unterstützen, ihre Umweltleistungen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu verbessern. Unternehmen, die an EMAS teilnehmen, sind zur Erstellung einer Umwelterklärung verpflichtet. Diese sind öffentlich zugänglich. Es liegt nicht in der Zuständigkeit der Staatsregierung, diese Umwelterklärungen zu validieren. Dies ist Aufgabe unabhängiger Umweltgutachter Die aktuelle Umwelterklärung vom 30. Juni 2014 ist im lnternet unter klaeruno 2014.pdt einsehbar Mit freundl Grüßen Thomas Schmidt Seite 5 von 5 2015-08-12T08:15:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes