Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜ R WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Kagelmann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2150 Thema: Strukturwandel in der Lausitz - Unterstützung für Bürger/ innen und Gemeinden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Entscheidung des Energiekonzerns Vattenfall, alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der geplanten Umsiedlung infolge der Erweiterung des Braunkohletagebaus Nochten einzustellen, führt in den betroffenen Gemeinden u. a. zu finanziellen Belastungen durch bereits getätigte Vorleistungen. Das Vorhaben Neubau Schulkomplex Schleife gründet im Schleife-Vertrag von 2008. Der dort festgeschriebene Realisierungstermin ist der 31. Dezember 2015. Bislang ist mit dem Bau - abgesehen von Erschließungsmaßnahmen - nicht begonnen worden. Es stellt sich u. a. die Frage, unter welchen Bedingungen der Freistaat eine Förderung zur Errichtung des Gebäudes leisten würde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Die Vattenfall AG hat beim Sächsischen Oberbergamt einen Antrag auf Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes zur Fortführung des Tagebaus Nochten mit Inanspruchnahme des Abbaugebietes 2 einschließlich der dazu notwendigen Umsiedlungen gestellt. Dieser Antrag wurde bisher nicht zurückgezogen . SP.itP. 1 von ~ ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/13/43 Dresden, Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfaml llc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle : Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang fü r elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische n nk1 1mpntA STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SSACHsEN Frage 1: Welche Vorleistungen mit welchem Wertumfang (einzeln nach Orten und Objekten aufgliedern) haben die Gemeinden Schleife und Trebendorf für die geplante Umsiedlung im Zuge der Inanspruchnahme des Abbaufeldes II des Tagebaus Nochten bisher realisiert, welche davon waren Bestandteil einer wie lautenden vertraglichen Regelung zwischen welchen Stellen und inwiefern waren etwaige Ausfälle seitens Vattenfall vertraglich geregelt? Frage 2: In welcher Form wird die Staatsregierung die Gemeinden Schleife und Trebendorf unterstützen, falls Vattenfall Vorleistungen für die geplante Umsiedlung im Zuge der Inanspruchnahme der Abbaufelder 1 und II (bitte getrennt angeben) des Tagebaus Nochten nicht in voller Höhe übernimmt und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme bzw. rechtlicher Schritte sehen bestehende Vereinbarungen bzw. weitere rechtliche Regelungen dazu vor? Frage 3: Auf welcher wie konkret lautenden vertraglichen Regelung besteht eine Verpflichtung für Vattenfall, den Neubau Schulkomplex Schleife in welcher Art und Weise bis wann zu errichten, inwiefern sind diese Verpflichtungen durch wen einklagbar und welche Versäumnisse, die zu einer Nicht-Errichtung führten sind hierbei der Gemeinde oder anderen staatlichen Stellen zuzurechnen? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet , über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen , die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671) . Letzteres ist vorliegend der Fall , denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe bzw. von einem Privaten in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden . Der Private nimmt im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt auch keine öffentlichen Aufgaben wahr. Ferner bestehen keine vertraglichen Beziehungen der Staatsregierung zu dem Privaten im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt. Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden unterliegen nur der Rechtsaufsicht , nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung im Einzelfall vorliegen (Rehak, in : Quecke/Schmid , SächsGemO, Rdn. 3 zu § 113 SächsGemO). SP.ilP. ? von ~ STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SSAC'HsEN Die angefragten Sachverhalte sind ausnahmslos in den zwischen den Gemeinden Schleife bzw. Trebendorf und dem Bergbauunternehmen abgeschlossenen Grundlagenverträgen geregelt. Der Freistaat Sachsen war und ist weder Vertragspartner noch sind der Staatsregierung und oder den Behörden Mitgliedschaftsrechte in Organen der Gemeinden oder des Bergbauunternehmens eingeräumt gewesen oder aktuell eingeräumt . Frage 4: Laut EU-Wasserrahmenrichtlinie sind alle Kleinkläranlagen bis Ende 2015 mit einer biologischen Klärstufe auszurüsten. Für die von Umsiedlung bedrohten Gemeinden wurde diese Forderung ausgesetzt. Wenn es im Zuge der veränderten Rahmenbedingungen nicht zu Umsiedlungen kommt, wie werden die Bürgerinnen und Bürger unterstützt, die nicht mehr in den Genuss von Fördermitteln für die Umrüstung der Kleinkläranlagen wegen Fristablauf der Förderprogramme kommen? Frage 5: Was hat die Staatsregierung unternommen bzw. was wird die Staatsregierung in Sachsen unternehmen, um den beginnenden Strukturwandel infolge des eingeleiteten Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung in der Lausitz sozialverträglich zu gestalten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Es wird auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen verwiesen . e,... ;f. ..... 'l 11,....,n 'l 2015-08-12T14:43:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes