STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD Fraktion Drs.-Nr,: 6/2156 Thema: Biofracking im Landkreis Görlitz Nachfrage zu 6/1347 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/13/44 Dresden, Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Durch die Firma Kupfer KGETIVi - Weißwasser wurden in der Gemeinde Neißeaue Probebohrungen nach Kupfer durchge¬ führt. Wann (Datum) und wie hat das Sächsische Oberberg¬ amt die Einhaltung der Auflagen geprüft und welche Feststelfungen / Beanstandungen wurden dabei festgestellt? Das Sächsische Oberbergamt hat am 21. Mai 2015, am 11. Juni 2015, am 15. Juni 2015, am 19. Juni 2015 und am 26. Juni 2015 Kontrolibefahrungen des Bohrplatzes, der Bohranlage sowie der Durchführung der Bohrarbeiten hinsichtlich der Einhaltung der in der Zulassung des Betriebsplans und der wasserrechtlichen Erlaubnis geforderten Nebenbestimmungen durchgeführt. Bei diesen Kontrollen wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt. Einzig Prüfnachweise für Anschlagmittel (Ketten; Seile) konnten durch die Bohrfir¬ ma nicht vorgelegt werden. Frage 2: Wann wurde weicher Behörde ein Havarieplan seitens der Firma Kupfer KGHM - Weißwasser für die Probebohrungen zur Prüfung vorgelegt und welche Beanstandungen wurden dabei seitens der Behörde bemängelt und wann wurde der überarbeitete Plan auf welcher Rechtsgrundlage wie veröf¬ fentlicht? audit betufundfamlllQ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Dem Sächsischen Oberbergamt wurden durch die von der Firma Kupfer KGHM - Weißwasser beauftragte Bohrfirma EXALO am 21. April 2014 ein Havarie- und Benachrichtigungsplan übergeben. In den Benachrichtigungs¬ plan wurde zusätzlich der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr von Deschka aufgenommen. www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolapiatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Rechtliche Grundlage für die Aufstellung dieser Pläne sind die §§ 10 und 11 der Allge¬ meinen Bundesbergverordnung (ABBergV). Die Erstellung von Havarie- und Benachrichtigungspiänen wurde in der Zulassung des Hauptbethebspianes vom 20. Februar 2015 in der Nebenbestimmung 10 durch das Sächsische Oberbergamt gefordert. Eine Veröffentlichung erfolgt nicht. Frage 3: Wie und wann wurden die Behörden und Organisationen mit Sicher¬ heitsaufgaben in die Erarbeitung eines Havariepianes mit einbezogen? Wenn nicht, warum nicht? Der vorgelegte Havarieplan entspricht allen Anforderungen, inwieweit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in die Erarbeitung des Havarieplanes einbe¬ zogen waren, war deshalb unerheblich. Frage 4: Wann müssen Havariepläne vor Beginn der Arbeiten wem auf welcher Rechtsgrundlage vorgelegt und genehmigt werden? Havarie- und Benachrichtigungspläne sind auf Grundlage der §§ 10 und 11 ABBergV zu erstellen und der Bergbehörde vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Eine gesonderte Genehmigung dieser Pläne ist nicht erforderlich. Frage 5: Wie und mit welchem geschäftlichen Anteil ist der Freistaat Sachsen an folgenden Projekten/ Unternehmen beteiligt: a) Helmholzzentrum Dresden/ Rossendorf (HZDR) b) Bergakademie Freiberg c) Umwelt- und Ingenieurtechnik GmbH Dresden d) Institute of Resource Ecology (IRE) e) DIVIT GmbH&co.KG f) G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH g) Federal Institute for Geosciences and Natural Resources Der Freistaat Sachsen ist an den genannten Projekten/Unternehmen wie folgt beteiligt: a) Das Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (HZDR) ist nicht als Kapitalgesell¬ schaft, sondern als privatrechtlicher eingetragener Verein organisiert. Der Freistaat ist nicht Inhaber von Geschäfts-ZGesellschaftsanteilen, sondern er ist Vereinsmit¬ glied. b) Die Technische Universität Bergakademie Freiberg (TUBAF) ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1. c) i. V. m. §2 Abs. 1 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat gem. § 6 Sächs¬ HSFG das Recht zur Selbstverwaltung, wobei sie der Rechtsaufsicht des Sächsi¬ schen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst unterliegt. c) keine Beteiligung d) keine Beteiligung e) keine Beteiligung Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN f) keine Beteiligung g) keine Beteiligung Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Barbara Klepsch Seite 3 von 3 2015-08-05T12:27:57+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes