STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATS MINISTER! UM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51/7678 Dresden s August 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2158 Thema: Pavillons 10.14 und 10.15 Alte Messe Leipzig - Aufnahme in die Denkmalliste Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Das Gelände der Alten Messe in Leipzig ist ein Standort einzigartiger Zeugnisse der Baukunst des gesamten vergangenen Jahrhunderts, das in seiner Hochwertigkeit, Vielfalt und den gestellten Bauaufgaben weltweit einzigartig ist. Leider mussten in den vergangenen Jahren bereits äußerst schmerzliche Verluste durch Abbruche verzeichnet werden. Die Pavillons 10.14 und 10.15 entstanden 1977-78, 10.15 für die (westdeutsche) Bank für Gemeinwirtschaft. Die Bauten sind Mischkonstrukte aus west- und ostdeutschen Bauteilen. Die Außenhüllen stammen vom VEB Metallleichtbaukombinat Leipzig (MLK), der Innenausbau wurde belegbar insbesondere für 10.15 bis zur letzten Schraube aus der BRD importiert. Entworfen wurden diese Chimären vom Architekten Helmut Braun aus Frankfurt/Main. Die DDRAußenhandelsgesellschaft LIMEX fungierte als Mittler und VertragsPartner . Beide Pavillons sind in Bezug auf ihre architektonische Qualitat herausragend in ihrer Zeit und in der Reihe der Bauten der MLK. Das Gelände der Technischen Messe stand nicht nur in engem räumliehern Bezug zum MLK in der Arno-Nitzsche-Straße, das MLK präsentierte sich hier auch selbst. Von den einst zahlreichen Leichtmetallbauten dieser Zeit sind zahlreiche in den letzten Jahren zerstört worden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausanschrift; Sächsisches Staats ministen um des Innern WiJhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564.3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mil den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAAT5MINISTEKIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Sind die Pavillons in der Denkmalliste gem. § 10 SächsDSchG erfasst und wenn nicht, aus welchen Gründen? Die Pavillons 10.14 und 10.15 sind nicht in der Liste der sächsischen Kulturdenkmale erfasst, da sie die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) nicht erfüllen. Frage 2: Welche Aktivitäten welcher Akteure sind der Staatsregierung zur Erhaltung dieser Pavillons bekannt? Veranlasst durch ein Schreiben des "Stadtforum Leipzig für behutsamen Stadtumbau" von 2014 sowie auch die Anregung eines Künstlers, der gegenwärtig den kleineren der beiden Pavillons als Mieter nutzt, hat das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (LfD) deren Denkmaleigenschaft geprüft. Der derzeitige Nutzer regt eine Nutzungserweiterung und Ergänzung der Baukörper an, nach seinen Vorstellungen sollte dies in der Trägerschaft einer gemeinnützigen Stiftung erfolgen. Frage 3: Wird im Zusammenhang mit den Planungen für das Gelände der Alten Messe in Leipzig der Abbruch der Pavillons diskutiert, wenn ja für welches Vorhaben und warum sollen die Pavillons nicht in dieses Vorhaben integrierbar sein? Die Pavillons 10.14 und 10.15 wurden gemeinsam mit der Halle 15 von dem städtisehen Unternehmen LEVG mbh & Co. KG an einen privaten Investor verkauft. Die Halle 15 ist als Denkmal in der Kulturdenkmalliste erfasst. Der private Investor beabsichtigt , in der Halle 15 einen Fahrradeinzelhandel zu errichten. Zu diesem Zweck wird die Halle 15 denkmalgerecht saniert. Die Pavillons 10.14 und 10.15 sollen hingegen abgebrachen werden, da sie sich städtebaulich nicht in das Erscheinungsbild der Nachbargebäude und den Allee-Charakter der Straße des 18. Oktober einfügen. Frage 4: Welche bauzeitlichen vergleichbaren Leichtmetallbauten sind der Staatsregierung bekannt und welche davon sind denkmalrechtlich geschützt? Den Pavillons 10 14 und 10.15 bauzeitlich vergleichbare Leichtmetallbauten sind der Säch,sisch»fen Staatsregierung nicht bekannt. Mit fl-eucidlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2015-08-05T09:28:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes