o(o(\¡ ro o(\ STAATSMINìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÙR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Drêsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, FraKtion BÜNDNIS gO/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.:6/2160 Thema: Nachfrage zur Antwort der sächsischen staatsregierung auf die Kleine Anfrage Förderung von Investitionen in Stallanlagen 2014, Drs.-Nr.: 6/1805 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die sächsische staatsregierung lehnt die Preisgabe der Namen der von der Antwort auf die Kleine Anfrage betroffenen natürlichen Personen pauschal ab. Bezogen auf EU-Fördermittel wird auf der lnternetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für jeden öffenilich gemacht, wie viel Geld welcher Landwirtschaftsbetrieb und auch welcher namentlich genannter privater Landwirt erhält. Der sächsische verfassungsgerichtshof hat zu den voraussetzungen, unter den eine Ablehnung der Beantwortung statthaft ist, ausgeführt (SächsVG H, U rtei I v. 20.04.201 0, Az:Vf. 54-l-09): ,,b) Wird die Beantwortung - wie hier - unter Hinweis auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung abgelehnt, sind das lnformationsinteresse des Abgeordneten und das Geheimhaltungsinteresse des Dritten unter Berücksichtigung der Bedeutung der pflicht zur erschöpfenden Beantwortung parlamentarischer Anfragen für die Funktionsfähigkeit des parlamentarischen systems gegeneinander abzuwägen. Da sowohl das Grundrecht auf informationelle selbstbestimmung als auch der parlamentarische lnformationsanspruch auf der Ebene des verfassungsrechts angesiedelt sind, müssen sie im konkreten Fall einander so zugeordnet werden, dass beide so weit wie möglich ihre Wirkungen entfalten (vgl. BVerfGE 67, 100 [f€f.];VerfGH NRW NVwZ-RR 2009, 41 [43]; BayVerfGH NVwZ 2007, 204 l207ll. Diese Bewertung hat die Antragsgegnerin einzerfailbezogen anhand der jeweiligen Gesamtumstände vorzunehmen(BayVerfGH a.a.O.)." Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012Pal\o lhre Nachricht vom 15. Juli 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t',t9t4919 Dresden, A3.O?.LOaf TANDESGARTENSCHAU oEr.sNrrz/ERzGEElno¡ 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortend¡enst melden * Kein Zugang für elektron¡sch s¡gnierte sow¡e fùr vêrschlüsselte elêktronischê DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMìNìSTERìUIvI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantwofte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Staatsregierung ging bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.6/1805 davon aus, dass es dem Abgeordneten in erster Linie darum ging festzustellen, ob und in welchem Umfang die Staatregierung den Um-, Aus- und Neubau von Stallanlagen im Jahr 2014 gefördert hat und an welche Art von landwirtschaftlichen Betrieben die Fördermittel gingen. Aufgrund der Nachfrage ist für die Staatsregierung jetzt offensichtlich, dass es dem Abgeordneten ausdrücklich darauf ankommt, von der Staatsregierung die konkreten Namen der einzelnen lnvestoren auch dann zu erfahren, wenn es sich hierbei um natürliche Personen oder GbR handelt. Vor dem Hintergrund einer jüngst erfolgten Anderung der Veröffentlichungspraxis des Bundes in Be2ug auf die -emptanger von EU-Subventionen, welche ihrerseits durch eine Anderung des EU-Rechts veranlasst wurde, steht der Nennung der Namen der Subventionsempfänger auch rechtlich nichts entgegen. Frage 1: wie ist jeweils der Name des in der Antwort auf die Kleine Anfrage als ,,natürliche Person" bezeichneten Landwirts bzw. welche einzelfallbezogen Gründe gibt es, die jeweils dieser Mitteilung in Abwägung mit dem Auskunftsrecht des Abgeordneten so entgegen stehen, dass sie dieses überwiegen? Ausgehend von der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/1805 sind den anonymisierten Angaben folgende Namen von natürlichen Personen beziehungsweise GbR zugeordnet. Mit freundlichen Grüßen!- Thomas Schmidt Bezeichnung in der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.:6/1805 Name natürliche Person 1 Grohmann, Sara naturliche Person 2 Berger, Rico GbR 1 Thalheim GbR natürliche Person 3 Eulitz, Tilo natürliche Person 4 Salomon, Martin GbR 2 Flade GbR natürliche Person 5 Hengst, Günter Seite 2 von 2 2015-08-05T12:26:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes