STAATSTVHN1STERHJM FÜR SOZIALES U1MD VERBRAUCEiERSCEillTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Nico Brünier und Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2176 Thema: Projekt "CCS Telehealth Ostsachsen" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 1. Juli ging das Telemedizin-Projekt „CCS Telehealth Ostsachsen“ offiziell in Betrieb. Dadurch sollen künftig Kliniken, Ärzte und Patienten in Ostsachsen vernetzt werden um eine: eine bessere und schnellere medizinische Versorgung der Bevölkerung, insbesondere im ländlichen Raum zu sichern.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Patienten sind derzeit in das Projekt eingebunden und wie ist deren territoriale Verteilung in Ostsachsen? Am 01.07.2015 startete die Pilotphase. Aktuell haben ca. 120 Patienten aus dem Einzugsgebiet DD/Bautzen/Zittau dem Nachsorgeprogramm zugestimmt. Mit dem geplanten Anschluss weiterer Kliniken und regionalen Versorgern sowie niedergelassenen Ärzten wird sich das Verhältnis zu Gunsten der Peripherie weiter verschieben. Frage 2: Auf wie viele Nutzer ist das Projekt „CCS Telehealth Ostsachsen“ derzeit ausgelegt? Die geschaffene Plattform ist grundsätzlich nicht limitiert und zudem hinsichtlich der Kapazitäten ausbaufähig. Beim gegenwärtig anzunehmenden Datenvolumen reichen die bereitgestellten Rechenleistungen für mehrere Jahre aus. 0 Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.51-15/417 Dresden, August 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCUERSCHUTZ Frage 3: Was sind die Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit der zugrundeliegenden Dateninfrastruktur für das Projekt „CCS Telehealth Ostsachsen“? In der Regel reicht für mobile Arbeitsplätze (z. B. Telestroke) eine 3G Mobilfunkverbindung. Für die Komponente Videotelefonie per Tablet (Patient zu Arzt, z. B. Telecoa-ching) wird ab 3G zwar eine Verbindung hergestellt, jedoch wird ein störungsfreies Bild und Ton erst ab 4G qualitativ hochwertig umgesetzt. Frage 4: Wie viele Haushalte im Einzugsgebiet des Projektes „CCS Telehealth Ostsachsen“ haben derzeit Zugang zu einer solchen Dateninfrastruktur, bzw. wie viele Haushalte haben diesen Zugang derzeit nicht? Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es nur noch wenige Gebiete, wo die Mobilfunkabdeckung nicht ausreichend ist. Grundsätzlich werden im System „CCS Telehealth Ostsachsen“ Patienten bzw. med. Anwender konkret in die speziellen Anwendungsfälle „eingeschlossen“. Eine generelle Anbindung aller im Einzugsgebiet befindlichen Haushalte ist nicht vorgesehen, auf Grund der Netzabdeckung gibt es jedoch kaum Einschränkungen für potentielle Patienten. Frage 5: Wie wird insbesondere im Bereich der Telemedizin die Eignung von Funknetzen im Vergleich zu photonischen Datennetzen (Glasfaserleitungen) beurteilt? Die Frage ist auf eine Bewertung ausgerichtet. Zu einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 W3