SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Heinz, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2177 Thema: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die im Kommunalinvestitionsförderungsgesetz vorgesehenen Mittel auch den durch die Leerstandsproblematik im Kleingartenwesen bedrohten Kommunen so zur Verfügung gestellt werden, dass notwendige Anpassungsmaßnahmen in Kleingartenanlagen (z. B. Rückbau) durchgeführt werden können? Die Einsatzmöglichkeiten der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds sind sowohl in Bezug auf die einzelnen Fördertatbestände als auch die adressierten finanzschwachen Kommunen grundsätzlich an die gesetzlichen Vorgaben gebunden (vgl. §§ 3, 6 Abs. 3 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ). Über die konkrete landesinterne Umsetzung ist bislang noch nicht entschieden worden. Mit freundlichen Grüßen ~~~land S SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-FV6005/6/642- 2015/37670 Dresden, 3. August 2015 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de' www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, B Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlilsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. 2015-08-05T09:24:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes