STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATS MINISTER l UM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8929 Dresden.^ . August 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2178 Thema: Personendossiers über Demonstranten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkung: Die taz berichtete am 09.07.2015 über bei der Polizei Sachsen-Anhalts mutmaßlich gefertigte rechtswidrige Personendossiers über Demonstranten, mit der sich die Polizei auf ihre Einsätze vorbereite." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die sächsische Polizei ein Personendossier zum Abgeordneten Sebastian Striegel gefertigt? Nein, die sächsische Polizei hat kein Personendossier zum Abgeordneten Sebastian Striegel gefertigt. Frage 2: Inwieweit bereiten sich sächsische Polizeibeamte auf die Teilnahme von Politikern oder andere Personen der Zeitgeschichte bei Demonstrationen vor? Zum Um gang mit Parlamentsmitgliedem findet die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Zulässigkeit von Maßnahmen der Polizei und der Bußgeldbehörden gegen Parlamentsmitglieder vom 21. Juni 1994 (SächsABI. S. 968), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2013 (SächsABI.SDr. S 808) Anwendüng . Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnltnien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Bei Versammlungen, bei denen die Teilnahme von Parlamentariern bekannt oder zu erwarten ist, erhalten die eingesetzten Polizeibeamten im Rahmen der Einsatzvorbereitung dazu einen entsprechenden Hinweis, z. B. in Form des Ausdruckes eines veröffentlichten Fotos dieser Person. Nehmen Parlamentarier und/oder andere Personen des öffentlichen Lebens an VerSammlungen teil, bei denen Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen, werden entsprechende Schutzmaßnahmen durchgeführt. Frage 3: Inwieweit werden oder wurden im Zusammenhang mit Demonstrationen oder öffentlichen Veranstaltungen Dossiers/Merkzettel/Handreichungen etc. über welehe Personen außerhalb der polizeilichen Datenbanken geführt, bzw. wurden wann wieder gelöscht? Frage 4: Inwieweit wird gewährleistet, dass solche personenbezogene Daten nicht außerhalb der durch Anordnung errichteten polizeilichen Datenbanken erhoben und verarbeitet werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Im Zusammenhang mit Demonstrationen oder öffentlichen Veranstaltungen werden über.äie in der Antwort auf die Frage 2 genannten "Hinweise" hinaus keine personenbezc /genen Daten verarbeitet. Diese "Hinweise" werden nach Ende des Einsatzes vernichtet . Mit freuridlichen Grüßen rkus U\b'ig\ Seite 2 von 2 2015-08-12T14:44:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes