STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat S ACM SEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon+49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-2065/15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2190 Thema: Fäch-/Dienstaufsichtsbeschwerde des Herrn ■■»betreffend die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den früheren Geschäftsführer der staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH Dr. Christian Kurtzke und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Gesellschaft, Herrn Ministerpräsidenten a. D. Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, wegen des Verdachts der unrichtigen Darstellung (§ 331 HGB) Dresden, fß. August 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Herr ■■■■■■■erstattete mit Schreiben vom 01.12.2014 bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden Strafanzeige gegen den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH (SPM) mit dem Vorwurf des Verdachts einer unrichtigen Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH in dem am 10.12.2009 Unterzeichneten und am 09.02.2010 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschluss zum 31.12.2008. Anzeigegegenständlich war vor allem der Vorwurf, dass im Jahresabschluss der SPM zum 31.12.2008 zu Unrecht ein Verlust in Höhe von 21.230.304,52 EUR, was 60,75 % des Jahresumsatzes entsprach, ausgewiesen war, welcher nach den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung im Wesentlichen aus der ergebniswirksamen außerplanmäßigen Abschreibung der Historischen Sammlungen in Höhe von reichlich 15 Millionen EUR resultieren soll. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 •Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach;, nähere Informationen unter www.egvp.de Seite 1 von 3 Nachdem auf die am 01.12.2014 erstattete Strafanzeige hin ein Ermittlungsverfahren gegen den seinerzeitigen Geschäftsführer und den Aufsichtsratsvorsitzender der SPM eingeleitet wurde, mit dem Vorwurf bzw. Verdacht, die Beschuldigten hätten im Jahresabschluss zum 31.12.2008 unberechtigterweise einen Verlust in Höhe von ca. 21 Millionen Euro ausgewiesen, der auf einer angeblich zu Unrecht vorgenommenen ergebnisunwirksamen außerplanmäßigen Abschreibung der Historischen Sammlungen in Höhe von ca. 15 Millionen Euro beruht haben soll und damit gegen § 331 Nr. 1 HGB verstoßen, wurde dieses Ermittlungsverfahren bereits mit Verfügung des bearbeitenden Oberstaatsanwaltes der Staatsanwaltschaft Dresden Dr. Dömland vom 04.12.2014, also unmittelbar nach dem Anzeigeeingang, nach § 153 Abs. 1 StPO eingestellt. Gegen diese mit einer Beschwerde bzw. einem sonstigen Rechtsmittel nach der StPO nicht unmittelbar angreifbare Einstellungsverfügung richtete sich eine von dem vormaligen Anzeigeerstatter mit Schreiben vom 11.03.2015 beim Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Dresden Wenzlick eingereichte „Fach-, ggf. Dienstaufsichtsbeschwerde“, welche der Beschwerdeführer dem Präsidenten des Sächsischen Landtages und auch allen Fraktionen im Sächsischen Landtag zur Kenntnis gab.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Ist nach dem Wissen der Staatsregierung zwischenzeitlich eine Entscheidung über selbige Fach- bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde ergangen und wenn ja, durch welche Staatsanwaltschaft und mit welchem Inhalt bzw. Ergebnis? Der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen hat der in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage genannten Beschwerde vom 11. März 2015 gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 4. Dezember 2014 mit Bescheid vom 4. Mai 2015 keine Folge gegeben, da die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Dresden der Sach- und Rechtslage entsprochen habe. Frage 2: Hat die Staatsregierung die Mitteilung des Beschwerdeführers espektive den nach dem ersichtlichen Verteiler auch an die Staatsregierung übersandten Beschwerdeschriftsatz zum Anlass genommen, um den Sachverhalt in eigener Verantwortung zu prüfen und wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, weshalb nicht? Das an den Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Dresden gerichtete Schreiben des Beschwerdeführers vom 11. März 2015 wurde durch diesen nicht zugleich an das Sächsische Staatsministerium der Justiz übersandt. Das Schreiben wurde im Sächsischen Staatsministerium der Justiz hingegen aus dem Sächsischen Landtag bekannt und daraufhin an den Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen übersandt sowie ein Bericht zu dem betreffenden Ermittlungsverfahren angefordert. Da zunächst der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft Dresden ausübt (vgl. Ziffer II. 5. Abs. 1 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Organisation und den Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften - VwV OrgStA), wurde keine Prüfung des Sachverhalts in eigener Verantwortung durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow