STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7681 Dresden,M . August 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr. : 6/2191 Thema: Zusammensetzung der Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden gem. § 10 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Einzelposition jeweils in welcher Höhe hat die Staatsregierung bei der Neuregelung der Höhe des in § 10 Abs. 1 Satz 1 SächsFlüAG genannten Pauschalbetrages zugrunde gelegt? Von der Staatsregierung wurden keine eigenen Erhebungen vorgenommen. Als Grundlage für die Neuregelung der Höhe des in § 10 Abs. 1 Satz 1 SächsFlüAG genannten Pauschalbetrages wurden im Wesentlichen die Erhebungen zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu den darin aufgeführten Arten der Ausgaben (Leistungen in besonderen Fällen gemäß § 2, Grundleistungen gemäß § 3, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gemäß § 4, Bereitstellen von Arbeitsleistungen gemäß § 5 sowie sonstige Leistungen gemäß § 6 AsylbLG) herangezogen. Die Berechnung der Kostenpauschale, die im Übrigen auf der Grundlage eines unabhängigen Gutachtens erfolgte, basierte auf der durchschnittlichen Kostenintensität der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz der einzelnen Gebietskörperschaften in den Jahren 2009 bis 2013~zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlages und unter Berücksichtigung 'des Verbraucherpreisindexes Asyl (HVPI Asyl). Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen milden Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WithelmBuck -Str. 2 oder 4 melden, STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Einzelposition jeweils in welcher Höhe hat die Staatsregierung bei der Regelung der Höhe des in § 10 Abs. 3 SächsFlüAG genannten Pauschalbetrages zugrunde gelegt? Im Gegensatz zu den in § 10 Abs. 1 SächsFlüAG genannten Ausländern bezieht der hier in Rede stehende Personenkreis Leistungen der Sozialhilfe. Zweck der Einführung dieser Erstattungsregelung im Jahr 2001 war eine zusätzliche finanzielle Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte als Ausgleich für im Rahmen der Aufnahme von Jüdischen Zuwanderern entstehende Aufwendungen. Die Regelung gilt seither unverändert fort. Frage 3: Aus welchen Einzelpositionen setzt sich der in § 10 Abs. 2 SächsFlüAG genannte Pauschalbetrag, für den die unteren Unterbringungsbehörden selbst aufkommen müssen, zusammen? Bei dem in § 10 Abs. 2 SächsFlüAG genannten Betrag handelt es sich um eine Wertgrenze . Danach werden die Aufwendungen für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt im vollen Umfang erstattet, wenn sie im vorangegangenen Kalenderj 'ahr einen Betrag von 7.669,38 EUR je Person übersteigen. Leistungen für Aufwendüngen bis zu diesem Betrag werden im Rahmen der Erstattung gemäß § 10 Abs. 1 SächsFlüAG abgegolten. Hierzu wird auf die Antwort auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage verwiesen. Frage 4: Wie hoch sind die tatsächlichen Ausgaben, die den unteren Unterbringungsbehörden je Quartal für die Aufnahme und Unterbringung (§ 10 Abs." 1 SächsFlüAG), für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§10 Abs. 2 SächsFlüAG) sowie für die Unterbringung von Personen i. S. v. § 5 Nr. 4 SächsFlüAG entstehen? Die statistischen Erhebungen zu den Kosten für die Aufnahme und Unterbringung des genannten Personenkreises werden in der Asylbewerberleistungsstatistik jährlich erhoben und vom Statistischen Landesamt Sachsen veröffentlicht, worauf hiermit verwiesen wird. Eine quartalsweise Erhebung gibt es nicht. Im L/brig^n wird auf die Antwort auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage verwiesen. freuijdlichen Grüßen Seite 2 von 2 2015-08-17T14:23:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes