SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948101076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER F1NANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2193 Thema: Sonderbericht des Sächsischen Landesrechnungshofes zur Betätigung des Freistaates Sachsen bei der Mitteldeutschen Flughafen AG Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Prüfungsgegenstände hat der Sonderbericht zum Gegenstand ? (bitte einzeln auflisten) Frage 2: Zu welchen Ergebnissen und Empfehlungen gelangt der Sonderbericht ? Die Staatsregierung sieht von einer Beantwortung der Fragen ab. Einer Beantwortung stehen überwiegende Belange des Geheimschutzes im Sinne von Art. 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) sowie gesetzliche Regelungen entgegen. Der Sächsische Rechnungshof hat den Sonderbericht als Verschlusssache im Sinne von § 4 Abs. 1 SächsSÜG mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" eingestuft. Über die Einstufung als Verschlusssache und den Geheimhaltungsgrad entscheidet allein der Sächsische Rechnungshof als herausgebende Stelle. Der Staatsregierung ist es daher verwehrt, sich öffentlich zu den Inhalten des Sonderberichtes zu äußern. ~SJtCHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-W9500/200/7 /53- 2015/37249 Dresden, b . August 2015 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S SJ..CHsEN Abgesehen davon enthält der Sonderbericht unter anderem Informationen bzw. darauf basierende Schlussfolgerungen, die der Sächsische Rechnungshof aus der Einsichtnahme in betriebliche Unterlagen der Mitteldeutschen Flughafen AG bzw. deren Tochterunternehmen gewonnen hat. Bei diesen Informationen handelt es sich um Betriebsund Geschäftsgeheimnisse der Mitteldeutschen Flughafen AG. § 395 Abs. 2 AktG verbietet eine Veröffentlichung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durch den Rechnungshof selbst. Gleiches gilt für die Staatsregierung. Mitteilungen über vertrauliche Prüfungsergebnisse in einem größeren Personenkreis oder gar im Plenum des Landtages, etwa die Beantwortung einer Anfrage, sind nicht zulässig, weil ihre Geheimhaltung nicht gewährleistet werden kann (Münchner Kommentar zum Aktiengesetz , Band 6, 3. Auflage München 2011, § 394 Rn. 33). Die Staatsregierung beabsichtigt, den Sonderbericht den Mitgliedern des zuständigen Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages, zusammen mit einer Stellungnahme der Staatsregierung, als Verschlusssache zugänglich zu machen. Frage 3: Welche Institutionen haben bislang Einsicht in den Sonderbericht erhalten ? Der Sonderbericht liegt der Sächsischen Staatskanzlei und dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen vor. Frage 4: In welcher Form und in welchen zeitlichen Abläufen wird der Sonderbericht Gegenstand der Unterrichtung und Diskussion im Sächsischen Landtag? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen IJ Georg~d Seite 2 von 2 2015-08-06T14:48:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes