STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51.0141.51/Z683 Dresden, August 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2197 Thema: Abbruchgenehmigung für die Papierfabrik Golzern wegen Belangen des Hochwasserschutzes auf dem Gemeindegebiet der Stadt Grimma (Landkreis Leipzig) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Landesdirektion hat am 28.11.2014 mitgeteilt, dass sie den Antrag der Stadt Grimma auf Abbruch der seit 1860 errichteten, denkmalgeschützten Gebäude der Papierfabrik Golzern genehmigt hat, da hier Belange des Hochwasserschutzes die des Denkmalschutzes überwiegen würden. Die Genehmigung umfasste Auflagen insbesondere aus dem Bereich des Naturschutzrechtes." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gebäude, Gebäudeteile und baulichen Anlagen, eingeschlossen solche im Flusslauf der Mulde (etwa Wehre), sind von der Abbruchgenehmigung umfasst und welche baulichen Anlagen der Papierfabrik selbst oder in deren unmittelbaren Umfeld im -Tal der Mulde in der Ortslage Golzern bleiben stehen? Von der denkmalschutzrechtlichen Abbruchgenehmigung nach § 12 Abs. 1 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) ist dem Antrag entsprechend der denkmalgeschützte Bestand der Papierfabrik Golzern auf den Flurstücken 57/1, 58/4 und 58/9 umfasst. Für den gesamten Komplex der Papierfabrik Golzern auf den Flurstücken 57/1, 58/4 und 58/9. also den historischen Bestand und die Gebäude jüngeren Datums, wurde der unteren Bauaufsichtsbehörde im November 2013 der Abbruch gemäß § 61 Abs. 3 Satz 2 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) angezeigt. Weitere Abbruchabsichten sind nicht bekannt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 wwwsmi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str, 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Auswirkungen haben diese nicht von der Abbruchgenehmigung umfassten baulichen Anlagen im Sinne von Frage 1 auf den Wasserabfluss im Hochwasserfall ? Frage 3: Welche Auswirkungen auf den Wasserabfluss im Hochwasserfall könnte eine Öffnung des alten Mühlgrabens in der Ortslage Golzern haben und sind diese im Vorfeld der Abbruchgenehmigung geprüft worden und wenn ja, ist eine Öffnung des Mühlgrabens geplant und wenn nicht aus welchen Gründen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Es liegen keine Untersuchungen dazu vor, welche Auswirkungen auf den Wasserabfluss im Hochwasserfall einzelne nicht von derAbbruchgenehmigung erfasste bauliche Anlagen oder eine Öffnung des alten Mühlgrabens haben. Auch wenn solche Untersuchungen vorlägen, wäre eine Öffnung des alten Mühlgrabens vom Freistaat Sachsen aufgrund fehlender Zuständigkeit nicht zu planen. Im Übrigen ist davon auszugeben, dass im Hochwasserfall bei großen Hochwasserereignissen die Öffnung des alten Mühlgrabens wie auch das vorhandene Wehr aufgrund der meterhohen Überstauung (Wasserstand Hochwasser 2002/2013: 8,68 m/7,84 m, Abfluss Hochwasser 2002/2013: 2600 m3/s/1980 m3/s) keine signifikanten Auswirkungen auf den Wasserabfluss haben können. Frage 4: Gibt es einen Zeitplan für die Abbrucharbeiten und wenn ja, welchen Inhalt hat dieser Zeitplan? Ein Zeitplan ist nicht bekannt. Frage 5: Wird durch die zuständigen Behörden sichergestellt, dass vor Beginn der Abbrucharbeiten alle Nebenauflagen erfüllt sind und in welcher Form erfolgt diese Sicherstellung und Kontrolle? Die Einhaltung der Auflagen wird von den zuständigen Denkmal- und Naturschutzbehördey überprüft. Hierbei wird die Erfüllung der einzelnen Maßnahmen und Einhaltung der ^ &rfahi,ensschritte kontrolliert. Zur Konkretisierung der denkmalrechtlichen Dokumer ^ötion^- und Bergungsauflagen hat die Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 27. ^ärz^015dieAbbruchgenehmigungvom 28. November 2014 ergänzt. M)t|freur^dlichen Grüßen Markus Ulbic Seite 2 von 2 2015-08-17T14:22:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes