- - -(o -(a -o - - STAATSil4INISTERIUM FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 612202 Thema: Glyphosateinsatz in Sachsen unter neuen Anwendungsbestimmungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Seit Mai 2014gelten deutschlandweite neue Anwendungsbestimmungen für Glyphosat. M¡t glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen demnach innerhalb eines Kalenderiahres auf der derselben Fläche nur noch maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 90 Tagen durchgeführt werden. Dabei dürfen insgesamt nicht mehr als 3,6 kg Wirkstoff pro Hektar und Jahr ausgebracht werden. Eine weitere Anwendungsbestimmung besagt, dass Spätanwendungen in Getreide nur auf Teilflächen erlaubt sind, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen bzw. Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung sonst nicht möglich wäre. Entsprechend ist eine Anwendung zur Sikkation nur dort erlaubt, wo das Getreide ungleichmäßig abreift und eine Beerntung ohne Behandlung nicht möglich ist, nicht jedoch zur Steuerung des Erntetermins oder Optimierung der Drusch." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie und durch wen wird die Einhaltung der Anwendungsbestimmungen für die Verwendung von Glyphosat in welchem Umfang kontrolliert? Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) kontrolliert bei Anwendungs- und Betriebskontrollen die jeweils geltenden Anwendungsbestimmungen für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel . Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l. sachsen.de" lhr Zeichen lhre Nachricht vom 21 . Juli 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-Ù't41.50t19t4930 Dresden, ít,Oe ,2O,ti TANDESGARTENSCHAU oÊr.sNrrz/ERzGÊBrnee 201 5 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang fi¡r elekkonisch signierte sowie für verschlusselte elektronische DokumentâSete 1 von 3 STA ATSIVI I N I STERI U I\4 FÜR UI\4WEUT UND LANDWIRTSCHAFT FÌeistaat SACHSEN5 Dies erfolgt vorrangig über die Kontrolle der Aufzeichnungen, die ein beruflicher Venryender von Pflanzenschutzmitteln nach Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 110712009 führen muss. Pro Jahr führt das LfULG circa 300 Betriebs- und Anwendungskontrollen in der Landwirtschaft und im Gartenbau durch. Frage 2: Wie viele Verstöße wurden mit welcher Begründung bei den Kontrollen in den Jahren 2010 bis 2013 sowie seit Inkrafttreten der neuen Anwendungsbestimmungen in Sachsen registriert, und wie wurden die Verstöße jeweils geahndet? ln den Jahren 2010 bis 2014 wurden zwei Verstöße gegen die Anwendungsbestimmungen für Glyphosat festgestellt. lm Jahr 2011 wurde in einem Landwirtschaftsbetrieb die maximale Aufwandmenge eines glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittels überschritten. Der Betrieb wurde schriftlich zur Einhaltung der bestimmungsgemäßen und sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln belehrt. lm Jahr 2013 wurde die Abdrift eines glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittels angezeigt. Der Betrieb wurde zur Einhaltung der guten fachlichen Praxis belehrt. Frage 3: Wie viele Tonnen Glyphosat wurden in den Jahren 2010 bis 2013 in Sachsen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen jeweils ausgebracht , und wie entwickelt sich die Menge des ausgebrachten Glyphosats seit lnkrafüreten der geänderten Anwendungsbestimmungen ? Die Staatsregierung hat keine Kenntnis über den Umfang oder die Entwicklung des Einsatzes von Glyphosat im Freistaat Sachsen, weder in den Jahren 2010 bis 2013 noch seit lnkrafttreten der geänderten Anwendungsbestimmungen. Frage 4: Auf wie vielen Hektar sächsischer Ackerfläche wurde Glyphosat in den Jahren 2010 bis 2014 insgesamt ausgebracht? Der Staatsregierung liegen keine Daten über den Umfang der Ackerflächen im Freistaat Sachsen vor, auf denen Glyphosat ausgebracht wurde. Frage 5: Auf wie vielen Hektar sächsischer Ackerfläche wurde Glyphosat in den Jahren 2010 bis 2014 zur Spätanwendung und zum Zweck der Sikkation angewendet, und welche Kenntnisse besitzt die Staatsregierung zur Menge des in Sachsen eingesetzten Glyphosats seit I n krafttreten der geänderten Anwend u ngsbestimm u n gen? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUN4 FÜR UT\4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN I Die Staatsregierung hat keine Kenntnis über den Umfang der Anwendung von Glyphosat zur Spätanwendung oder zum Zweck der Sikkation, da das Pflanzenschutzgesetz keine Meldungen trber die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an die zuständige Behörde vorsieht. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2015-08-13T16:03:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes