STAATSMINISTERìUM FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSI\IINISTERIUM FÛR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold FTAKt|ON BÜNDNIS gO/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 612203 Thema: Emissionen aus Hochfackelvon Dow ChemicalWerk Böhlen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,AÍt 3. Juli ereignete sich an der Hochfackel des Ghemiewerkes von Dow Chemical in Böhlen zum wiederholten Mal eine Abfackelung größerer Stoffmengen infolge einer Havarie, die zu starker Rußemission führte(siehe u.a. Bericht der Leipziger Volkszeitung vom 4. Juli 2015 http ://www. lvz. de/M ittelde utsch la nd/News/H oehe nfeuer-ueber- ) Anwohner berichteten, die ungewöhnlichen Emissionen hätten bereits am 25.06. eingesetzt, die Stadt Zwenkau sei ,,in eine tiefschwarze Wolke gehüllt gewesen, die langsam in Richtung Leipzig abzog". Weiter wurde durch Anwohner berichtet, es hätte ,,übel nach Kunststoffen" gerochen und es hätte keinerlei Warnung durch die Behörden gegeben. Nach Presseberichten gab es bereits mindestens zweimal zuvor(August 2008, August 20121 ähnliche Vorfälle an dieser Anlage. Seit 2012ist Rúß von der WHO als krebsgefährdend eingestuft. ln der schriftlichen Bürgerinformation von DOW lt. Störfallverordnung ist die Entwicklung von Rauchwolken als Störfall genannt, in dem die Bürger zu bestimmten Verhaltensmaßnahmen aufgefordert werden (2.8. Fenster, Türen zu, nicht im Freien aufhalten) und lnformation per Lautsprecherdurchsage oder Hörfunk angekündigt wird." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 2'l . Juli2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-014't.50t19t493',1 Dresden, 4Y. oe . 2o4l I.ANDESGARTENSCHAU oErsNrrz/ERzGEBrnoe 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef nden sich gekennzeichnete Parkplätze am KÖnigsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang fUr elektronisch signierte sowie fûr verschlusseltâ êlektron¡sche Dokumentê -ó --oO Seite 1 von 4 STAATSIVIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Vorbemerkung: Die Firma Dow Olefinverbund GmbH betreibt am Standort Böhlen ein Fackelgassystem bestehend aus Boden- und Hochfackel. An dieses System sind alle am Standort befindlichen genehmigungsbedürftigen Anlagen zur Herstellung organischer Kohlenwasserstoffe , das Flüssiggastanklager und die Ethylenpipeline angeschlossen. ln das Fackelsystem werden die beim An- und Abfahrbetrieb, beim Reparaturbetrieb, bei Betriebsstörungen aber auch beim Normalbetrieb anfallenden nicht weiter veruyertbaren brennbaren Gase eingeleitet und verbrannt. Die zu verbrennenden Gase sind überwiegend Zwischen- und Endprodukte sowie in den Kiihlkreisläufen verdampfende Kältemittel (Propylen und Ethylen). Bis zum Jahr 1994 brannten die damals vorhandenen beiden g0 Meter hohen Hochfackeln ständig, um die beim Normalbetrieb der Anlagen anfallenden Schlupf- und Entspannungsgase zu verbrennen. lm Jahr 1993 erteilte das Regierungspräsidium Leipzig die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Bodenfackel. Die Bodenfackel ist den Hochfackeln vorgeschaltet. Seit der lnbetriebnahme der Bodenfackel im Jahr 1994 verbrennt diese mit einem messtechnisch nachgewiesenen Verbrennungswirkungsgrad von über gg,9 Prozent die im Normalbetrieb der angeschlossenen Anlagen anfallenden Gase. Dadurch erfolgt die Verbrennung nahezu rußfrei. Der Betrieb der Hochfackel tritt automatisch ein, wenn die Kapazität der Bodenfackel überschritten wird. Die Kapazität der Bodenfackel wird in der Regel bei Ab- und Anfahrprozessen sowie Störungen im Verdichter- und Kälteteil der Ethylenanlage oder beim Ausfall einer der angeschlossenen Anlagen überschritten. lst die Bodeìfackel wegen Wartungsarbeiten oder automatischer Abschaltung wegen des Erreichens von Belastungsgrenzen von Bauteilen außer Betrieb, übernimmt die Hochfackel deren Funktion. Die jetzt betriebene Hochfackel wurde von dem Regierungspräsidium Leipzig im Jahr 1996 als Ersatz für die zwei 90 Meter hohen Fackeln genehmigt. Die Hochfàckel der Dow Olefinverbund GmbH ist als Sicherheitssystem für die angeschlossenen Anlagen konzipiert. Das Sicherheitssystem muss zu jedem Zeitpunkt in der Lage sein, álle brennbaren und explosionsfähigen Gase aus den angeschlossenen Ãnlagen aufnehmen zu können und sicher zu verbrennen. Der Verbrennungswirkungsgrad für die organischen Kohlenwasserstoffe hat nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) 2002 im Störungsfall 99 Prozent zu betragen. Der Hersteller dei Fackel garantiert diesen Wert, der in der Regel auf einem Prüfstand ermittelt wird. Eine messtechnische Überprüfung des Wirkungsgrades oder der mit dem Betrieb der Hochfackel verbundenen Emissionen vor Ort ist nicht möglich. Durch den im Vergleich zur Bodenfackel etwas geringeren Verbrennungswirkungsgrad kann es hier zu einer Rußbildung kommen. Der Betrieb der Hochfackel ist auf An-, Hoch- und Abfahrprozesse sowie auf Störungen in den angeschlossenen Anlagen beschränkt. Die Hochfackel kann jedoch als Sicherheitssystem die Funktion der Bodenfackel mit übernehmen. Pi" Genehmigung des Hochfackelbetriebes ist mit Auflagen zut Meldung derEreignisse an die Übenruachungsbehörde und Dokumentation dês Hochfackelbetiiebes verbunden. Seite 2 von 4 STAATSI\4ìNISTERìUN4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHÀFT Freistaat SACHSEN5 Frage 1: Wie und wenn hat das Unternehmen d¡e Bevölkerung ü Ursache und Gefährdungspotenzial des aktuellen informiert? Das Ansprechen und der Betrieb der Hochfackel sind keine Störfälle im Sinne der Zwölften Verordnung zut Durchführung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (StöÍall-Verordnung - 12. BlmSchV). Auf die Begriffsbestimmung in g 2 Nr. 3 der Störfa ll-Verord n ung wird veruviesen. Für den Betrieb der Hochfackel im genannten Zeitraum waren Reparaturarbeiten ursächlich. Den Reparatuzeitraum mit dem Hinweis auf die Nutzung der Hochfackel teilte das Unternehmen am 2. Juli 2015 per E-Mail der zuständigen Genehmigungsbehörde , der Landesdirektion Sachsen (LDS), und den Bürgermeistern der umliegenden Gemeinden mit. Eine lnformationspflicht der Firma Dow Olefinverbund GmbH gegenüber der Bevölkerung besteht nicht. Am 3. Juli 2015 wurde die Rettungsleitstelle des Landkreises Leipzig vom Unternehmen über den bevorstehenden Betrieb der Hochfackel informiert. Dies erfolgte mit einer sogenannten ,,D1-Meldung", die immer dann erfolgt, wenn Ereignisse von der Bevölkerung wahrgenommen werden können und keine Gesundheitsgefahr zu erwarten ist. Frage 2: Wurden bei der Information der Bevölkerung die lnformationswege eingehalten, die in der Bürgerinformation nach S 11 Störfallverordnung angekündigt werden? Die lnformationspflichten nach $ 11 der Störfall-Verordnung treffen für dieses Ereignis nicht zu. Frage 3: Angesichts der Tatsache, dass Ruß in Form von Feinstaub durch die WHO als krebserregend eingestuft wurde: ist die Art (Zusammensetzung , Partikelgrößenverteilung) der im Zusammenhang mit dem Störfall beobachteten Emissionen bekannt? Wenn nicht: besteht eine Verpflichtung zur Untersuchung und wenn ja durch wen? Die Art (Zusammensetzung, Partikelgrößenverteilung) der im Zusammenhang mit dem Ereignis beobachteten Emissionen ist nicht bekannt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Untersuchung des emittierten Rußes besteht nicht. Frage 4: Für die DOW-Anlagen am Standort Böhlen bestehen erweiterte Betrei berpfl ichten. Bitte im Einzel nen darstel len. Für den Betriebsbereich der Dow Olefinverbund GmbH in Böhlen gelten folgende erweiterte Pfl ichten gemäß Störfall-Verord n ung : ber Art, Störfalls Seite 3 von 4 STAATSMINISTERìUNI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 - Erstellung eines Sicherheitsberichts gemäß g 9, - Erstellung eines internen Alarm- und Gefahrenabwehrplans (AGAP) gemäß g 10, - lnformation über Sicherheitsmaßnahmen gemäß g 11. Die Anforderungen zur Umsetzung dieser Pflichten sind in der Störfall-Verordnung im Einzelnen geregelt. FrageS: Welche Grena¡vertüberschreitungen für Gesamtkohlenstoff (Halbstundenmittel , Tagesmittel, Monatsdurchschnitt und -maximum) wurden am Standort in den letzten 10 Jahren festgestellt? ln der beiliegenden Tabelle sind alle Emissionsquellen der Dow Olefinverbund GmbH am Standort Böhlen aufgeführt, für die Emissionsbegrenzungen für organische Kohlenwasserstoffe festgelegt sind (Gesamtkohlenstoff). Für keine der vorhandenen An lagen wu rden Monatsd urchsch n itt und -maxim umswerte festgelegt. Eine Auflistung der Anzahl der Überschreitungen hinsichtlich Zeitpunkt und Messwert ist für einen Zeitraum von zehn Jahren nicht möglich. Das gilt insbesondere für die Messergebnisse der kontinuierlichen Messungen. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist der Daten beträgt drei beziehungsweise funf Jahre. Die Angaben in der Tabelle beruhen auf den Auswertungen der der LDS vorliegenden Jahresberichte zu den kontinuierlichen Messungen für den Zeitraum 2005 bis 2014. ln diesen Berichten werden die Anzahl der Überschreitungen, aber nicht der konkrete Zeitpunkt und die Messwerte ausgewiesen. Betreiber von Anlagen, die den Anforderungen der Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BlmSchV) unterliegen, sind nach g 18 der 17. BlmSchV verpflichtet, jährlich die Öffentlichkeit über die Messergebnisse der kontinuierlichen Messungen und Einzelmessungen zu informieren. Dies trifft für die Emissionsquellen Throx und lncinerator zu. Seit dem Jahr 2013 sind diese Ergebnisse auf der lnternetseite der Firma zugänglich. Bis zu diesem Zeitpunkt anliegenden Gemeinden über die Messergebnisse informiert. Mit freundlichen Grußen T Thomas idt Anlagen: 1 Seite 4 von 4 Emissionsbegrenzung und Anzahl Überschre¡tung Anlage Stand 3f 12 2014 Bemerkunq Der Prozess ist auf wenige Stunden im Jahr beschränkt. Der Emissiosnmassenstrom an organ¡schen Kohlenwasserstoffen liegt in der Regel unter 20 g pro Stunde. Die Úbenvachung der Emissionsbegrenzung obl¡egt in den letzten zehn Jahren dem Betreiber und ist mit einem umfangreichen Analysenprogramm sow¡e Berechnunosnrooramm verhunden Uberschreitungen entstanden be¡m Trockenfahren der Ausmauerunq des Ofens Jährliche lnformat¡on der Offentl¡chkeit Jàhrl¡che lnformation der Offentlichke¡t berschre¡tunoen seit 2OO5 TGMW keine keine ke¡ne 0 0 0 0 se¡t 2005 HSMW ke¡ne keine keine keine keine öU 0 1 10 AnzahlBeorenzuno Taoesm¡ttelwerl mo/m3 10 .10 ?o 't0 Emissionsbeorenzuno Menoe o/h 15 11 25 öo 180 266 Konzentrat¡on HSMW mo/m3 5 20 mg/m3 zu Phase 3 und 4 der Regeneration des Katalysators 10 20 20 20 Halbstu nden m¡ttelwert Taqesmittelwert Messintervall 3 ¡ährio 3 jàhrig 3 jährig Eigenüberwachung 3 jähr¡g 3 jährig kontinuierlich kontinuierl¡ch kontinu¡erlich kontinuierlich HSMW ÏGMW letriebseinheit de Anlaqe zur Herstelluno Ethvlen Kohlenwasserstoffharz Kohlenwassersloffhãz Benzol Tanklager fúr brennbare Flüssiokeiten Tanklager für brennbare Fliissiokeilen An¡l¡n Anilin Acrvlsäure Acrulsålrrê Betriebsart TA-Luft TA-Luft TA-Luft TA-Luft TA-Luft ïA-Luft TA-Luft l7 BlmSchV TA-Luft 17 BlmSchV Emissionsouelle Ablauoeoxvdation Thermal KWH Pastie KWH Reg Aro VRU 1 VRU 2 lnc¡nerator lncinerator TARA ïhrox 2015-08-17T09:54:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes