STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMfNISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141.51/7685 Dresden, /^f. August 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2209 Thema: Auskunft über die Absicherung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf Unterbringung im* Falle der Obdachlosigkeit und Kriminalität im Zusammenhang mit Obdachlosigkeit Sehr geehrter Herr Präsident, Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen ohne festen Wohnsitz (Obdachlose), bemessen an einem Zeitraum der Obdachlosigkeit und bekanntem Aufenthalt von mindestens einen Monat im Staatsgebiet Sachsen, gab es im Jahr 2014 im Freistaat Sachsen? Frage 2: Wie verteilen sich die Obdachlosen zahlenmäßig auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte? (Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufsplitten) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Stadt Chemnitz Im Jahr 2014 gab es 155 Meldungen von Personen "ohne festen Wohnsitz "(ofW). Eine Unterbringung von Personen bei bestehender Wohnungslosigkeit war in 94 Fällen erforderlich. Stadt Dresden Dazu liegen keine Zahlen vor, da Personen ohne festen Wohnsitz die Angeböte der Unterbringung in Einrichtungen, welche innerhalb der Landeshauptstadt Dresden vorgehalten werden, nicht in Anspruch nehmen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsmi nisten um des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 554-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhetmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Stadt Leipzig In der Stadt Leipzig waren im Jahr 2014 insgesamt 744 Personen notuntergebracht. Eine Unterscheidung nach der Aufenthaltsdauer (entsprechend der Frage: länger als ein Monat) erfolgt nicht. Darüber hinaus beriet der Sozialdienst "Vier Wände" des Sozialamtes im Jahr 2014 652 wohnungslose Personen, die sich in wechselnden Unterkünften (z. B. bei Freunden, Bekannten) oder im Freien (z.B. Abrisshäuser) aufhielten. Diese Personen übernachteten z- T. zeitweise in Notunterkünften (keine Addition zur o.g. Anzahl wegen Doppelzählung möglich). Auch hier erfolgt keine Unterscheidung nach der Aufenthaltsdauer. Landkreis Bautzen Grundsätzlich sind die Städte und Gemeinden im Rahmen der Daseinsvorsorge (§ 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen - SächsGem 0) dafür zuständig, wohnungslos gewordenen Einwohnern der Gemeinde/Stadt ein Notquartier zur Verfügung zu stellen In der Verantwortung des Landkreises selbst befinden sich dagegen keine Einrichtungen/Notunterkünfte für wohnungslos gewordene Einwohner des Landkreises Bautzen. Daher ist eine Aussage zur Platzkapazität bzw. Anzahl der Einrichtungen nicht möglich. Statistische Daten zum Thema Obdachlosigkeit werden zudem nicht von zentraler Stelle erhoben Gegebenenfalls sind bei den Städten und Gemeinden oder den Trägern von Notunterkünften Fallzahlen hinterlegt. Dies ist zum einen kurzfristig nicht ermittelbar und würde zum anderen auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da die Obdachlosen , die sich nicht in Notunterkünften oder bei Gemeinden melden, nicht erfasst wären. Daher können die Fragen 1 bis 3 nicht konkret beantwortet werden. Es ist generell festzuhalten, dass in den Städten und Gemeinden kaum Unterkünfte für Wohnungs- bzw. Obdachlose unterhalten werden. Auf eine Umfrage zu diesem Thema. die in der Vergangenheit durchgeführt wurde, teilten die meisten Städte und Gemeinden mit, dass bei Bedarf Wohnungen angemietet würden bzw. Vereinbarungen mit anderen Kommunen getroffen worden sind. Eine abschließende Aussage, ob und wie viele Notunterkünfte in den einzelnen Gemeinden vorhanden sind, oder ob es KooperationsVereinbarungen zwischen verschiedenen Gemeinden gibt, ist nicht möglich.' Bekannt sind Notunterkünfte in Bautzen Hoyerswerda Radeberg Bernsdorf und Lohsa. Erzgebiraskreis 63 Landkreis Görlitz Keine Rückmeldung Landkreis Leipzig 45 Seite 2 von 9 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Landkreis Meißen 43 Landkreis Mittelsachsen 55 Landkreis Nordsachsen 48 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzaebirae Keine Rückmeldung Voatlandkreis 202 Landkreis Zwickau Keine Rückmeldung Frage 3: In welchem Umfang können die Gemeinden der einzelnen Landkreise und die kreisfreien Städte Obdachlose eine Unterkunft anbieten? (Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufsplitten) Stadt Chemnitz Die Stadt Chemnitz kann für jede Person, die von Wohnungslosigkeit betroffen bzw. bedroht ist, eine Unterkunft anbieten. Stadt Dresden Das Sozialamt Dresden hält insgesamt 280 Plätze zur Unterbringung von Wohnungslosen in acht Übergangswohnheimen vor. Stadt Leipzig Die Stadt Leipzig bietet wohnungslosen Personen eine Unterkunft in folgenden Gemeinschaftsunterkünften an: Ubernachtungshaus für wohnungslose Männer: 50 Plätze Ubernachtungshaus für wohnungslose Frauen: 24 Plätze Notschlafstelle für drogenabhängige Menschen: 20 Plätze Notunterkunft für psychisch kranke Menschen: 4 Plätze Darüber hinaus hält das Sozialamt für Haushalte mit Kindern eine wechselnde Anzahl sog. Gewährleistungswohnungen vor (Stand 31.12.2014: 32). Landkreis Bautzen Vgl. Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 und 2. Erzaebiraskreis In den 61 Kommunen des Erzgebirgskreises gibt es in 38 Gemeinden mindestens eine Wohnung, welche kurzfristig zur Verfügung gestellt werden kann. Dabei handelt es sich in 27 Gemeinden um kommunalen Wohnraum, in den restlichen elf Gemeinden werden Seite 3 von 9 STAAT5M1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Privatwohnungen angemietet bzw. erfolgt ein Beschlagnahme von Wohnraum. In den l^brigen Gemeinden steht kein geeigneter Wohnraum zur Verfügung bzw. hat sich die Problematik der Obdachlosigkeit aktuell nicht gestellt. Ein direktes ^ Obdachlosenheim" gibt esjm Erzgebirgskreis nicht mehr, eine größere Wohnungslosenunterkunft wurde im Ja r.. 2014 in der Großen Kreisstadt Marienberg mangels Auslastung geschlossen. Die Stadt Oelsnitz/Erzgebirge betreibt noch eine Art'Notunterkunft mit insgesamt 13 Plätzen. In Annaberg-Buchholz betreibt die Wohnungslosenhilfe des Diakonischen Werkes eine Notunterkunft. Landkreis Görlitz Keine Rückmeldung Landkreis Leipzig Im Landkreis Leipzig werden in 14 Städten/Gemeinden Wohnungen bzw. Notunterkünfte vorgehalten: Borna: Obdachlosenunterkunft mit 12 Betten Borsdorf: 1 Unterkunft, 2-Raumwohnung Frohburg: 3 Wohnunterkünfte Geithain: 1 Unterkunft Grimma: 1 Zimmer Groitzsch: 1 Notunterkunft Markkleeberg: 1 Wohnung Markranstädt: 1 Wohnung für 3 Personen Naunhof: 1 Wohnung für 4 Personen Neukieritzsch: Unterkunft für 2 Personen Regis-Breitingen: mehrere Wohnungen werden vorgehalten Rötha: nach Bedarf werden Wohnungen angemietet Trebsen: 2 Wohnungen Würzen: 1 Wohnung für 4 Personen. Landkreis Meißen Zeithain: Vereinbarung mit DRK Kreisverband Riesa e. V. über die Unterbringung von Obdachlosen der Gemeinde in einer Einrichtung in Riesa. Weinböhla: Hält im Obdachlosenheim Meißen 3 Betten vor. Schönfeld: Riesa: Radebeul: Hält eine 5-Raumwohnung in einem unsanierten kommunalen Gebäude vor. Ein Wohnheim für Wohnungslose der Stadt wird durch das DRK betrieben . Hält eine Wohnung für 2 Personen bereit und ein Platz im Obdachlosenheim in Meißen wird vorgehalten. Lommatzsch: Hat einen Vertrag mit dem Obdachlosenheim Meißen geschlossen. Käbschütztal: Hat einen dauerhaften Unterbringungsplatz im Obdachlosenheim Meißen. Seite 4 von 9 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Klipphausen: Hat 1,5 Plätze im Obdachlosenheim Meißen verträglich gebunden. Göditz: Hat einen Vertrag mit dem DRK Kreisverband Riesa über das Vorhalten von 5 Plätzen im Obdachlosenheim. Großenhain: Die Stadt hält Gewährleistungswohnungen für 15 Personen vor. Priestewitz: Die Gemeinde hat eine 1-Raumwohnung eingerichtet. Stauchitz: Die Gemeinde hält eine Wohnung für ein bis zwei Obdachlose bereit. Coswig: Hat neun Betten im Obdachlosenheim Meißen verträglich gebunden. Landkreis Mittelsachsen 75 Plätze in pbdachlosenunterkünften. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass verschiedene Gemeinden im Bedarfsfall auf kommunalen Wohnungsleerstand zurückgreifen (würden) bzw. diesbezügliche Verträge mit größeren Kommunen abgeschlossen haben. Landkreis Nordsachsen Arzberg: Eigener Wohnungsbestand im Bedarfsfall. Bad Düben: Obdachlosenheim Eilenburg wird im Bedarfsfall genutzt. Cavertitz: Nutzt eigenen Wohnungsbestand im Bedarfsfall. Delitzsch: Die Delitzscher Obdachlosenübernachtungsstätte bietet maximal zehn Bürgern Platz. Weiterhin befinden sich im gleichen Objekt sechs unmöblierte Notwohnungen, die mit 1-6 Personen belegt werden können. Eilenburg: Für die Unterbringung von Obdachlosen stehen zehn Betten zur Verfügung . Elsnig: Jesewitz: Laußig: Im Bedarfsfall wird eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Nutzt im Bedarfsfall das Obdachlosenheim in Eilenburg. Nutzt im Bedarfsfall den eigenen Wohnungsbestand. Liebschützberg: Greift auf den kommunalen Wohnungsbestand zurück bei Bedarf. Oschatz: Verfügt über eine Notunterkunft mit mehreren Schlafplätzen. Rackwitz: Hält eine möblierte 3-Raumwohnung vor. Schkeuditz: In der Stadt Schkeuditz wird eine Wohnung für 1 Familie und 1 Gemeinschaftswohnung mit 3 Betten über die Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft als Unterkunft für Obdachlose angeboten. Schönwölkau: Könnte im Bedarfsfall kommunale Wohnungen nutzen. Seite 5 von 9 STAATSMINISTBRIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Taucha: Verfügt über eine Notunterkunft für bis zu drei Personen. Torgau: Besitzt eine Unterkunft mit 30 Plätzen. Zschepplin: Nutzt im Bedarfsfall das Obdachlosenheim in Eilenburg. Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzaebirae Keine Rückmeldung. Voatlandkreis 123 Landkreis Zwickau Keine Rückmeldung. Frage 4: Welche Programme gibt es, die auf eine Beseitigung der Obdachlosigkeit hinwirken ? Stadt Chemnitz Die Präventive Wohnungslosenhilfe ist ein Angebot in der Stadt Chemnitz, in dem frühzeitig mit den Betroffenen Kontakt aufgenommen wird, um drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden. Ein Clearingverfahren, Beratungsangebote und ambulant betreutes Wohnen sind Angebote, die zum Ziel haben, Wohnungslosigkeit zu beseitigen. Stadt Dresden Gemäß Fortschreibung_zum Konzept zur Wohnungslosenhilfe der Landeshauptstadt Dresden (Stand Juni 2012) und dem Konzept zur integrierten Versorgung von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen in Dresden werden folgende Maßnahmen zur Überwindung von Wohnungslosigkeit angeboten: niedrigschwellige Angebote und Wohnungslosenberatuhg, sozialpädagogische Intervention als intensive Begleitung wohnungsloser Menschen aus Ubergangswohnheimen mit dem Ziel einer nachhaltigen Integration in eigenen Wohnraum oder andere Wohn- bzw. Hilfeformen, befristetes Gewährleistungswohnen zur Vorbereitung von Wohnen in eigenem Wohnräum . Stadt Leipzig - Wohnungslosen Menschen wird in Leipzig eine Notunterkunft mit persönlicher Hilfe durch Sozialarbeiter in Obernachtungshäusern und spezialisierten Einrichtungen für drogenabhängige und psychisch kranke Menschen angeboten (siehe Antwort zu Frage 3). - Familien mit Kindern werden vorübergehend in sog. Gewährleistungswohnungen des Sozialamtes notuntergebracht. - Tagsüber stehen zwei Tagesaufenthalte mit niedrigschwelligem Zugang und sozialer Betreuung zur Verfügung. - Der Leipziger Sozialdienst "Vier Wände" des Sozialamtes ist präventiv tätig, d.h. die - auch aufsuchende - Hilfe setzt bereits ein, wenn Wohnungslosigkeit droht.' Seite 6 von 9 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN - [n der Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit des Sozialamtes sind die Bereiche der wirtschaftlichen Wohnhilfe (z.B. Mietschuldenübernahme), Sozialdienst "Vier Wände" und Wohnraumversorgung zusammengefasst. - Durch die Stadt Leipzig und freie Träger wird ambulant betreutes Wohnen für Mensehen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten angeboten (§§ 67 ff. SGB XII). - Verschiedene Angebote und Projekte auch anderer Hilfesysteme (z. B. Suchtberatungs - und Behandlungsstellen, Straßensozialarbeit, psychosoziale Hilfen) wirken bei der Beseitigung der Ursachen von Wohnungslosigkeit eng mit der Wohnungsnotfallhilfe zusammen, ohne sich explizit an wohnungslose Personen zu richten. Landkreis Bautzen Im Landkreis Bautzen gibt es ein funktionierendes Hilfesystem, welches nach Mitteilung der Zivilgerichte den von Räumungsklage oder Zwangsräumung bedrohten Personen Unterstützung anbietet und somit dazu beiträgt, Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Je nach Zuständigkeit nehmen Mitarbeiter bei den Sozialleistungsträgern (Jobcenter oder Soziaamt) Kontakt mit den Personen auf, beraten persönlich oder vermitteln ggf. an (Schuldner-) Beratungsstellen. Für Personen aus der Stadt Bautzen übernimmt "dieses An9Sbot die Stadtverwaltung Bautzen, die mit diesem Angebot seit vielen Jahren erfolgreich Obdachlosigkeit verhindert. Im Jobcenter Bautzen gibt es eine ArbeitsrichtlinTe "Notfallhilfe", die bei Strom- und Mietschulden zur Anwendung kommt. nnerhalb von Notunterkünften können bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen Leistungen der Grundsicherung und die Kosten der Unterkunft nach den SGB II und SGB XII durch die jeweiligen Jobcenter oder Sozialämter gewährt werden. Nicht jeder wohnungslos gewordene Einwohner erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen. Entsprechend der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) erfüllt der Landkreis alle überörtlichen und alle die Leistungsfähigkeit der'einzelnen Gemeinden übersteigenden Aufgaben, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Im Einzelnen werden im Rahmen der Projektförderung Maßnahmen bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege mitfinanziert, die das Ziel haben, Personen wieder in eine Wohnung zu integrieren: Wohnungsnotfallhilfe Bautzen Wohnungsnotfallhilfe überregional (und Betreiber der Notunterkunft in der Stadt Bautzen ) - Brücke e.V. Dresdner Straße 3, 02625 Bautzen Wohnungsnotfallhilfe Hoyerswerda und mit der Obdachlosenunterkunft in der Stadt Hoyerswerda Wohnungsnotfallhilfe Kamenz Wohnungsnotfallhilfe Lohsa mit Obdachlosenunterkunft im OT Litschen Erzgebiraskreis In den meisten Kommunen gibt es keine Programme, welche auf eine Beseitigung der Obdachlosigkeit hinwirken. Sieben Kommunen haben angegeben, dass es einen Vertrag mit der Diakonie gibt oder ein solcher in Planung ist, welche die Unterbringung und eine gewisse soziale Betreuung einschließt. In der Großen Kreisstadt Annaberg'-Buchholz betreibt die Wohnungslosenhilfe des Diakonischen Werkes Annaberg eine Kontakt- und Beratungsstelle für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Die Große Kreisstadt Marienberg befindet sich neben der Zusammenarbeit mit der Diakonie noch in der Seite 7 von 9 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Antrags- und Konzeptphase zum ESF-Programm "Nachhaltige Soziale Stadt", welches zusätzliche sozialpädagogische Handlungsspielräume eröffnen soll. Landkreis Görlitz Keine Rückmeldung Landkreis Leipzig Einige Kommunen haben angegeben, dass durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Stadt/Gemeinde, Jobcenter, Jugendamt, Wohnungsverwaltung und Gerichtsvollzieher Obdachlosigkeit verhindert werden soll. In einer Stadt soll durch die Schaffung von Kleinstwohnungen ^gemeinsam mit der Wohnungsbaugesellschaft Obdachlosigkeit verhindert werden. Spezielle Programme gibt es nicht. Landkreis Meißen Fehlmeldung Landkreis Mittelsachsen Seitens des Landkreises gibt es keine konkreten Programme. Bei den Gemeinden gibt es teilweise eine entsprechende soziale Begleitung durch die Verwaltung, gezielte Wohnungsvermittlung , soziale Betreuung sowie die Begleitung bei Verwaltungsangelegenheiten ,z. B. in der Stadt Döbeln. Landkreis Nordsachsen Einige Kommunen haben angegeben, dass durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Stadt/Gemeinde, Jobcenter, Jugendamt, Wohnungsverwaltung und Gerichtsvollzieher Obdachlosigkeit verhindert werden soll. Spezielle Programme gibt es nicht. Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirae Keine Rückmeldung Vogtlandkreis Es^gibt keine speziellen Programme in den Kommunen zur Verhinderung der Obdachlosigkeit . Es gibt z. T. regelmäßige Beratungen verschiedener Behörden und Vereine mit gezielten Informationen zu Personen, bei denen Obdachlosigkeit droht, und einen Austausch über die weitere Vorgehensweise zur Verhinderung der Obdachlosigkeit. Landkreis Zwickau Keine Rückmeldung Frage 5: Wie viele Anzeigen und Verurteilungen wegen Bettelbetruges im Jahr 2014 gab es in Sachsen? , e F.!??.e ,kann r"ct1t beantwortet werden. Die Anzahl der wegen eines sog. "Spendenoder Bettelbetruges" durch die sächsischen Staatsanwaltschaften geführten'Erm'ittlungsverfahren bzw._der in diesem Zusammenhang ergangenen Verurteilungen wird statistisch nicht erfasst. Entsprechende Verfahren werden auch nicht in den'Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften gesondert gekennzeichnet, so dass diese nicht durch eine Datenbankauswertung ermittelt werden können. Seite 8 von 9 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zur Beantwortung der Frage, wie viele Anzeigen es 2014 wegen Bettelbetruges gab, müssten daher alle 50.912 gegen bekannte und gegen unbekannte Täter mit dem tatvorwurf "Betrug" durch die sächsischen Staatsanwaltschaften eingeleiteten Verfahren händisch durchgeschaut und ausgewertet werden. Im Hinblick auf die Frage nach der Anzahl der Verurteilungen müssten die Verfahrensakten zu den 5.271 im Jahr 2014 wegen Betruges ergangenen Verurteilungen auf das Vorliegen eines Bettelbetruges überprüft werden. Das ist innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand ohne Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften nicht zu leisten. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem "Aufwand zumindest Jn ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mitzumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a. a. 0.). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Diese Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der GeschäftsOrdnung des Sächsischen Landtages beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, a. a. 0.). Zur vollständigen Beantwortung der Frage wären - wie oben dargestellt - umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßjg und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Daruber^iinaus sind im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) im Zusammenhar ?g i^iit Obdachlosigkeit für das Jahr 2014 keine Betrugsdelikte in Verbindung mit "Bettelh" erfasst. Mi^fr^undliphen Grüßen Farkus Ulbk Seite 9 von 9 2015-08-19T13:41:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes