SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/2210 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Thema: Auskunft über die Ablehnung von Wunsch-Kita-Plätzen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Laut sächsischer Zeitung vom 30.06.2015 waren mehr als 400 Klagen vor dem Verwaltungsgericht Leipzig erfolglos, mit welchen Eltern ihren Wunsch-KitaPlatz einklagen wollten. Die Klagen wurden aus zweierlei Gründen abgewiesen : Teilweise, weil die Kita in privater Trägerschaft standen. Teilweise, weil ein gesetzlicher Anspruch auf Erweiterung bestehender Kita nicht besteht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen konnten Eltern im Freistaat Sachsen in den Jahren 2012 - 2014 ihre Kinder nicht auf ihrem Wunsch-Kita-Platz unterbringen , weil die Kindertagesstätte (Kita) bereits voll belegt war? (Bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln) Frage 2: Wie sehen die einzelnen Fallzahlen bezogen auf die kreisfreien Städte und die 20 Gemeinden mit der höchsten prozentualen Ablehnung von Wunsch-Kita-Plätzen aus? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Gemeinden und absoluten sowie prozentualen Ablehnungen des Wunsch-Kita-Platzes) Frage 4: Welche konkreten Erweiterungen bestehender Kita und welche Erweiterungen bereits voll ausgelasteter Kita sind von Seiten der Gemeinden für die Jahre 2016 und 2017 geplant? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1,2 und 4: Die der Staatsregierung hierzu vorliegenden Informationen sind den Antworten auf die Kleinen Anfragen Drs. 5/11090, 5/12890 und 6/113 zu entnehmen . Die Planung und Umsetzung eines bedarfsgerechten und die besteSeite 1 von 2 ~SÄCHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141 .50-60/2210/2 Dresden, d:J .~ l;rf) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SACHSEN henden Rechtsansprüche gewährleistenden Angebotes der Kindertagesbetreuung ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Eine Verpflichtung der Kommunen, der Staatsregierung über die Ablehnung von Wunsch-Kitaplätzen sowie die in den Jahren 2016 und 2017 vorgesehenen Erweiterungen von Kindertageseinrichtungen Auskunft zu erteilen, besteht nicht. Von einer Umfrage bei den Kommunen mit der Bitte um freiwillige Mitteilung wird abgesehen, da im zur Verfügung stehenden Zeitrahmen ein so erheblicher Umfang an Daten nicht erhoben werden kann. Frage 3: Wie viele Kitas in Sachsen stehen in freier, kirchlicher und in kommunaler Trägerschaft? (Bitte prozentual aufschlüsseln) Am 1. März 2015 wurden laut Statistik nach §§ 98 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - im Freistaat Sachsen insgesamt 2.894 Kindertageseinrichtungen betrieben. Von den 1.643 Kindertageseinrichtungen freier Träger befanden sich 331 in kirchlicher Trägerschaft. Damit betrug der Anteil von Einrichtungen freier Träger 56,8 %, der Anteil von Einrichtungen kirchlicher Träger 11,4 %. 1.251 Kindertageseinrichtungen befanden sich in kommunaler Trägerschaft. Dies entspricht einem Anteil von 43,2 % an allen Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen . Frage 5: In welcher Höhe wurden durch den Freistaat Sachsen Leistungen im Allgemeinen und insbesondere der Landeszuschuss nach § 18 SächsKitaG gewährt ? (bitte aufschlüsseln nach Leistungsart und Höhe) Die vom Freistaat Sachsen in den Haushaltsjahren 2012 bis 2014 zur Förderung der Kindertagesbetreuung ausgezahlten Beträge sind in der Anlage dargestellt. Mit freundlichen Grüßen ;(. J!/IL Brunhild Kurth Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu DRS.-Nr. 6/2210 Kapitell Zweckbestim m ung Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Titel in € in€ in € Zuweisungen an Gemeinden und 0520/63383 Gemeindeverbände für 398.401 .081 ,25 409.972.175,00 421 .810.281 ,25 Kinderkrippen , Kindergärten und Horte Zuschüsse an freie Träger für 0520/68483 Kinderkrippen , Kindergärten und 2.108 .237,50 2.147.931 ,25 2.251 .968,75 Horte Zuschüsse für Kinder in 0520/685 01 Einrichtungen der 4.038.122,0_0 4.202 .258,00 4.248.931 ,00 Ganztagesbetreuung und Heimen an Färderschulen Zuschüsse insbesondere für 0520/68683 Sprachfärderung in 0,00 61.007,89 263.498,58 Kindertageseinrichtungen Zuschüsse zur Qualitätssicherung in der 0520/68583 Kindertagesbetreuung 1.897.146,81 1860.409,14 1.667.723,25 (einschließlich KapitellTitel 0520/53483 und 0520/547 83) Zuschüsse zum "Modellprojekt 0520/68502 Flexible Öffnungszeiten in 0,00 47.385,00 55.867,50 Kindertageseinrichtungen" 0520/68503 Qualitätsverbesserung in 0,00 4.984.800,00 4.984.800,00 Kindertageseinrichtungen Zuschüsse für Investitionen an 0520/88383 Gemeinden und Gemeinde- 3.762.166,11 7.380.355 ,75 16.924.882,43 verbände zur Sanierung und Modernisierung von Kitas Zuschüsse für Investitionen an 0520/89383 freie Träger zur Sanierung und 0,00 0,00 252.140,55 Modernisierung von Kitas und Einrichtungen nach VOSchulG Zuweisungen für Investitionen an 1530/88309 die Kommunen zur Sanierung 0,00 11.612.432,25 14.023.341 ,88 und Modernisierung von Kitas (FAG) Gesamt 410.206.753,67 442.268.754,29 466.483.435,19 Bundesprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" Kapitell Zweckbestimmung Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Titel in € in € in € Zuschüsse für Investitionen an Gemeinden und 0520/88384 Gemeindeverbände 17.832.792,82 33 .853.026,46 20.111.782,28 (Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013) Bund 2015-08-11T08:54:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes