STAATSMINISTERIUM FUR SOZlALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ sACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FOR SOZIALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ AlbertstraBe 1 o 1 01097 Dresden Prasidenten des Sachsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Ror!>ler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2212 Thema: Statistische Auskunft zu den unbegleiteten minderjahrigen Fluchtlingen und unbegleiteten minderjahrigen Asylsuchenden, die sich in den Jahren 2014 und 2015 in Sachsen aufhielten/aufhalten. Sehr geehrter Herr Prasident, namens und im Auftrag der Sachsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele unbegleitete minderjahrige FIUchtlinge, die keinen Asylantrag gestellt haben, hatten am 15.07.2015 ihren Aufenthalt auf dem Staatsgebiet des Freistaates Sachsen. Die erbetenen Angaben sind nicht Gegenstand der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik. Da der Freistaat Sachsen bis zum 31 .12.2015 nicht Oberortlicher Kostenerstattungstrager aller in Sachsen untergebrachten und versorgten minderjahrigen unbegleiteten Auslander ist, liegen die Daten nicht vor. Frage 2: Wie viele unbegleitete minderjahrige Asylsuchende (UMA) hielten sich auf dem Staatsgebiet des Freistaates Sachsen im Jahr 2014 und im ersten Halbjahr des Jahres 2015 auf (Bitte quartalsweise aufschiUsseln). Die erbetenen Angaben sind nicht Gegenstand der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik. In Vorbereitung der Gesetzesnovelle des Bundes zur Verbesserung der ,Unterbringung, Versorgung und Betreuung auslandischer Kinder und Jugendlicher hat das BMFSFJ bundesweite Erhebungen zum 31 .12.2014 und zum 31 .05.2015 durchgefOhrt. Zum 31 .12.2014 sind 249 minderjahrige unbegleitete Auslander in Sachsen erhoben worden. Zum 31.05.2015 waren es 141. Wieviel Asylbewerber hierunter waren, ist nicht bekannt. Auch die allgemeine Asylverfahrensstatistik unterscheidet nicht zwischen unbegleiteten und begleiteten minderjahrigen FIOchtlingen. Freistaat SACHS EN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 lhr Zeichen lhre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UMA-0141.51-15/477 Dresden, 10. August 2015 Hausanschrift: Sllchslsches Staatsmlnlsterlum fOr Soziales und Verbraucherschutz AlbertstraBe 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FUR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: Welche Nationalitiit haben die unbegleiteten minderjahrigen FIOchtlinge ? (Bitte zwischen Asylantragstellern und sonstigen aufschlusseln). Die erbetenen Angaben sind nicht Gegenstand der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik . Da der Freistaat Sachsen bis zum 31 .12.2015 nicht uberortlicher Kostenerstattungstrager aller in Sachsen untergebrachten und versorgten minderjahrigen unbegleiteten Auslander ist, liegen die Daten nicht vor. Frage 4: In welchen Landkreisen halt sich welche Anzahl an minderjahrigen Asylantragstellern auf? (Bitte nach Nationalitiit und Herkunftsland aufschlusseln ). Die erbetenen Angaben sind nicht Gegenstand der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik . Daher liegen die Daten nicht vor. Minderjahrige unbegleitete Auslander werden im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht und versorgt. Welche Einzelfallhilfe als dauerhaftes Angebot als notwendig und geeignet eingestuft wird, entscheidet einzig das zustandige Jugendamt. Das ausgewahlte Angebot muss nicht notwendigerweise in dem betreffenden Territorium des Jugendamtes angesiedelt sein. Es kommen auch Angebote aul1erhalb des betreffenden Landkreises in Betracht, so dass sich der unbegleitete minderjahrige Auslander nicht in dem betreffenden Landkreis aufhalten muss. Auch die allgemeine Asylverfahrensstatistik unterscheidet nicht zwischen unbegleiteten und begleiteten minderjahrigen Fluchtlingen. Frage 5: Welchen Aufenthaltsstatus haben die UMA (Bitte aufschlusseln nach anerkannten, geduldeten, abgelehnten und formell noch nicht entschiedenen Asylantragen). Die erbetenen Angaben sind nicht Gegenstand der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik . Da der Freistaat Sachsen bis zum 31.12.2015 nicht uberortlicher Kostenerstattungstrager aller in Sachsen untergebrachten und versorgten minderjahrigen unbegleiteten Auslander ist, liegen die Daten nicht vor. Auch die allgemeine Asylverfahrensstatistik unterscheidet nicht zwischen unbegleiteten und begleiteten minderjahrigen Fluchtlingen. Mit freundlichen Grul1en ~" ~Z~""L Thomas Schmidt Seite 2 von 2 Freistaat SACl-tSEN 2015-08-17T14:05:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes