STAATSMINISTERlUM FUR SOZlALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FOR SOZIALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstra~e 10 1 01097 Dresden Prasidenten des Sachsischen Landtages Herrn Dr. Matthias RoBier Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2213 Thema: Medizinische Erstuntersuchung von Asylsuchenden in Sachsen Sehr geehrter Herr Prasident, den Fragen sind folgende AusfOhrungen vorangestellt: , Seit Jahresbeginn hat der Freistaat Sachsen etwa 10.500 Asylsuchende neu aufgenommen . Laut Antwort auf die Anfrage Drs 6/1077 stehen fur die Erstuntersuchung der neu angekommenen Menschen lediglich zwei Arztinnen zur Verfugung." Namens und im Auftrag der Sachsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Arztinnen und wie viel weiteres medizinisches Personal stehen fUr die Erstuntersuchung in der Aufnahmeeinrichtung des Freistaates und ihren AuBenstandorten zur Verfugung? (bitte unter Angabe der VzA aufschlusseln} In der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz stehen laut Stellenplan zwei VzA Arzte bereit, tatsachlich ist derzeit ein VzA Arzt im Einsatz (Stand 07.08.2015). Ab dem 01 . September 2015 kommt ein weiterer VzA Arzt zum Einsatz. Weiterhin stehen vier VzA mittleres medizinisches Personal zur Verfugung (Stand 07.08.2015). Ab dem 01 . September 2015 kommt ein weiteres VzA mittleres medizinisches Personal zum Einsatz. Bei Bedarf wird zusatzliche Hilfe von Arzten und mittlerem medizinischem Personal des Gesundheitsamtes in Anspruch genommen. lnfolge der kurzfristigen Konzeption der Standorte Dresden und Leipzig stehen fUr die Erstuntersuchung keine zusatzlichen Planstellen zur Verfugung. Mit Beginn der Erstuntersuchung in Dresden stehen zwei VzA Arzte/innen und zwei VzA mittleres medizinisches Personal aus dem Gesundheitsamt zur Verfugung. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 lhr Zeichen lhre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-0141 .51-15/425 Dresden, /II'. August 2015 Hausanschrlft: Sllchsisches Staatsministerlum fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstra~e 1 0 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FOR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat Mit Aufnahme der Erstuntersuchung in Leipzig sind zwei VzA Arzte/innen und vier VzA mittleres medizinisches Personal aus dem Gesundheitsamt geplant. Frage 2: Wie viele Vorbereitungs- und Untersuchungszimmer mit welcher Ausstattung stehen in der Aufnahmeeinrichtung zur Verfugung? Fur die Untersuchung in Chemnitz stehen ein Vorbereitungs- und zwei Untersuchungszimmer mit erforderlicher medizinischer Einrichtung, Computer, Drucker, Fax und Kopierer bereit. Frage 3: Wie viele Erstuntersuchungen konnen unter den derzeitigen Bedingungen in der Aufnahmeeinrichtung und ihren AuBenstandorten taglich maximal durchgeflihrt werden? Die Anzahl der zu untersuchenden Personen ist stark schwankend. Maximalaufnahmen von bis zu 250 Personen erfolgen unter zusatzlicher Hilfe von Arzten und mittlerem medizinischem Personal des Gesundheitsamtes. Frage 4: Welche MaBnahmen werden im Fall von Quarantanefallen in der Aufnahmeeinrichtung ergriffen? Bei Gefahr der Ausbreitung einer ansteckenden Erkrankung in der Gemeinschaftseinrichtung durch Asylsuchende wird ein Aufnahme- bzw. Verlegestopp empfohlen. Frage 5: Welche MaBnahmen werden in Anbetracht der steigenden Zahl von Asylsuchenden und Fluchtlingen ergriffen, urn eine zeitnahe Erstuntersuchung zu gewahrleisten? Aile in Chemnitz aufgenommenen Asylsuchenden werden unmittelbar nach der Erstaufnahme arztlich untersucht. Erstaufnahme und Erstuntersuchung befinden sich auf demselben Flur, so dass aile erstaufgenommenen Asylsuchenden auch zeitnah erstuntersucht werden. Mit der Novellierung der Verwaltungsvorschrift Asylbewerbergesundheitsbetreuung (VwV AsyiGesBetr) vom 29.07.2015 wurde die Voraussetzung dafOr geschaffen, dass sich die Anzahl der Gesundheitsamter, die eine Erstuntersuchung durchfOhren konnen, erhoht. Fur die Erstuntersuchung ist nun auch das Gesundheitsamt ortlich zustandig, in dessen Bezirk sich eine Erstaufnahmeeinrichtung befindet, in der die Registrierung des Asylsuchenden bei der Landesdirektion Sachsen und Anlage einer Akte (Erstaufnahme) stattfindet oder die von der Zentralen Auslanderbehorde dazu bestimmt wurde. Mit der Moglichkeit der Verteilung der Erstuntersuchung auf mehrere Standorte kann folglich eine zeitnahe Untersuchung gewahrleistet werden. Seite 2 von 3 SACHS EN STAATSMlNlSTERlUM FUR SOZlALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ Ebenfalls kann sich das zustandige Gesundheitsamt fOr die Untersuchung vertraglich gebundener fachlich geeigneter Dritter bedienen. Mit freundlichen Gru~en ln[reti Thomas Schmidt Seite 3 von 3 Freistaat SACHS EN 2015-08-19T15:36:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes